Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 1) "Förster-Funke-Allee (West)", Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 020/23
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Handlungsschwerpunkt 1 Förster-Funke-Allee (West), Bauabschnitt 1 Rathausmarkt (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Bauabschnitt 1 „Rathausmarkt“ erarbeiten zu lassen. Für die auf 16.000 € (brutto) veranschlagten Planungskosten stehen entsprechende Mittel im Haushalt 2023 bereit.

3.   Die Entwurfsplanung für Bauabschnitt 1 einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Die beiden Bushaltestellen „Rathausmarkt“ aus dem Ausbauprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“ werden auf der Grundlage der hier anliegenden Vorplanung weiterbearbeitet.


 

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem die Förster-Funke-Allee (West) als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 1) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

Der gesamte Handlungsschwerpunkt 1 erstreckt sich vom Knotenpunkt Hohe Kiefer/ Förster-Funke-Allee über den westlichen Teil der Förster-Funke-Allee bis zum Knotenpunkt Karl-Marx-Straße. Der Straßenzug inkl. seiner Knoten und Einmündungen sollte dabei als Einheit betrachtet und analysiert werden, um lückenhafte Planungen im Sinne eines „Flickenteppichs“ zu vermeiden. Dieser Ansatz wurde bei der Erarbeitung der Vorplanung beachtet. Es zeigte sich allerdings, dass die Gestaltungen der Knoten Hohe Kiefer (Bauabschnitt 3) und Karl-Marx-Straße (Bauabschnitt 2) so komplex sind, dass es dort gesonderter Grundsatzbeschlüsse bedarf. Der Bauabschnitt 1 Rathausmarkt wird deshalb vorgezogen.

Der Bauabschnitt 1 Förster-Funke-Allee/ Rathausmarkt wird auch vorgezogen, weil die Gemeinde gehalten ist, bis Ende 2024 alle in den Kategorien „B“ und „C1“ gelisteten Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Die Haltestelle Rathausmarkt ist als (bisher) einzige in Kleinmachnow als „überregional bedeutsam“ klassifiziert und in Kategorie B gelistet. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen steht mit Fördermitteln in Verbindung, ein Umbau bedeutet deshalb eine Erhaltsbindung von 10 Jahren. In diesem Zeitraum dürfen dann keine Veränderungen an den Haltestellen vorgenommen werden. Daher muss der Ausbau der Haltestellen zwingend mit den zukünftigen Planungen in diesem Bereich übereinstimmen.

 

Der zwischen der Förster-Funke-Allee und dem Adolf-Grimme-Ring liegende Rathausmarkt bildet das Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum von Kleinmachnow. Auf der Nordseite liegen ein Biomarkt sowie ein Seniorenheim. Westlich des westlichen Adolf-Grimme-Rings befindet sich die Maxim-Gorki-Gesamtschule, südlich liegt die Grundschule Auf dem Seeberg.

 

Im Vergleich zum übrigen Kleinmachnow mit seinem vorwiegend waldartig geprägten Ortsbild, vermitteln die hier angrenzenden Gebäude in ihrer Anordnung, Flucht und Höhe einen eher urbanen Charakter. Die Fahrbahn ist 6 m breit, die Gehwege im Seitenraum sind 2,60/3,00 m breit und mit „Radfahrer frei“ ausgeschildert. Der Abschnitt zwischen Adolf-Grimme-Ring (Ost) und Adolf-Grimme-Ring (West) ist mit einer baumbepflanzten Mittelinsel und auf Höhe des Rathausmarktes mit einem Fußgängerüberweg (FGÜ, „Zebrastreifen“) ausgestaltet. Ferner befinden sich westlich der Mittelinsel zwei Busbuchten im Bereich der Nebenanlagen.

Auf dem Abschnitt verkehren insgesamt vier Buslinien mit Umsteigemöglichkeit an den beiden B-Bushaltestellen am Rathausmarkt. Der Abschnitt weist einen DTVw von 10.400 Kfz/24h auf (Erhebung 2014). Aufgrund der Kerngebietsnutzung und der ÖPNV-Anbindung mit Umsteigebeziehungen ist das Fußgängeraufkommen und der damit verbundene Querungsbedarf hoch.

 

 

Die beiden Busbuchten sind nicht barrierefrei ausgebaut – es fehlen taktile Elemente, die Bordhöhen sind nicht ausreichend und das Quergefälle ist zu hoch. Im Bereich des westlichen Adolf-Grimme-Rings fehlen Querungsmöglichkeiten. Aber auch am Knoten zum östlichen Adolf-Grimme-Ring muss eine Querungsmöglichkeit für den dort aus südlicher Richtung ankommenden breiten Geh- und Radweg geschaffen werden. Insbesondere der Schülerverkehr quert an diesen beiden Stellen ungesichert die Fahrbahn. Durch den hohen Kfz-Verkehr hat die Straße eine zerschneidende Wirkung. Es sollte daher geprüft werden ob durch gestaltende oder regelnde Maßnahmen das Verkehrsaufkommen gesenkt, die gefahrene Geschwindigkeit gedrosselt und eine Verbindungswirkung zwischen dem nördlichen und dem südlichen Bereich der Förster-Funke-Allee geschaffen werden kann.

Für die Verbesserung der Situation erarbeitete das mit der Bearbeitung von HSP 1 beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden in den Fachausschüssen mündlich vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 28.09.2020 und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 30.09.2020). Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2 und 3 dargestellt.

Wie erläutert, wurde der Handlungsschwerpunkt 1 Förster-Funke-Allee (West) für den Planungsprozess in mehrere Abschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden kann.

Die Vorplanungen zu Bauabschnitt 2 (Knoten Förster-Funke-Allee/Karl-Marx-Straße) und Bauabschnitt 3 (Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer) sollen in gesonderten Grundsatzbeschlüssen vorgelegt und in den Maßnahmenkatalog des IVK aufgenommen werden. Dieser Katalog enthält die Bauabschnitte/ Teil-Lösungen aller Handlungsschwerpunkte. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der finanziell und personell zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zum Bauabschnitt 1 Rathausmarkt.

Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt 2023 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Bauabschnitt 1 (Rathausmarkt) begonnen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschluss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss kann die Planung im direkten Anschluss weitergeführt werden, sodass eine bauliche Umsetzung nach vorläufiger Einschätzung 2025 erfolgt.

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführende Planung:

 

Bauabschnitt 1

Förster-Funke-Allee im Bereich Rathausmarkt

Kosten (Aufwand)

Entwurfsplanung,

Genehmigungsplanung

16.000 €

Kosten (Investition)

weitere Planungsphasen

22.000 €

Kosten (Investition)

Bauvolumen*

620.000 €

Summe

658.000 €

*inkl. 5 %Gesamtnebenkosten, 15 % Baunebenkosten, 15 % Baukostensteigerung

alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

Die Mittel für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden bei der Haushaltsplanung für 2023 bereits berücksichtigt. Im Produkt 5.4.1.001.00 sind 33.000 € auf dem Untersachkonto 54310.40130 für dieses Projekt verfügbar.

Für den Bauabschnitt 1 sollen die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung finden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5.4.1.001.00

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage-/n:

1)      Erläuterungsbericht

2)      Lageplan

3)      Abbildung 3D-Modell