Der
Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils max. 38 m² großen Flächen
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„An der Stammbahn 188“ (westlich
Waldfriedhof) – Gebiet Nord
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„Erlenweg 68“ (südlich Augustinum
Kleinmachnow) – Gebiet Ost und
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„Sperberfeld 17/19 (Regenwasserbecken
Nr. 20) – Gebiet West
(vgl.
Anlagen 1 und 2, Übersichtsplan u. Detailansichten)
mit
der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken
Pachtverträge
mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.
Die
Flächen sollen zur Aufstellung von Technikräumen entsprechend Anlage 3
genutzt werden, die zum Ausbau des Glasfasernetzes in Kleinmachnow benötigt
werden.
Wie mit DS-Nr. 039/22 vom 19. Mai 2022 von der
Gemeindevertretung beschlossen, haben die Gemeinde Kleinmachnow und die
Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der
Vertrag dient dazu, das nach dem bundesweit geltenden Telekommunikationsgesetz
(TKG) bestehende Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrsflächen auszugestalten.
Ziel ist es, eine zügige,
abgestimmte und geordnete Entwicklung der (Bau-)Maßnahmen und zugehörigen
Verwaltungsverfahren sicherzustellen, die für den Ausbau der
Glasfaserinfrastruktur in weiten Teilen des Gemeindegebietes erforderlich sind.
Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt zu diesem Zweck, Glasfaserleitungen oder
Leerrohrsysteme, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen (Glasfasernetz)
auszubauen und zu betreiben oder einem dritten Telekommunikationsunternehmen
zur Nutzung zu überlassen. Der Gemeinde kommt die Aufgabe zu, unter Wahrung
ihrer wettbewerbsrechtlich neutralen Position den möglichst flächendeckenden
Ausbau einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur durch die Deutsche
Glasfaser zu unterstützen (vgl. Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde
[„Kooperationspartner“] und Deutsche Glasfaser v. 13.06./11.07.2022, Präambel).
Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren, er verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn
eine Vertragspartei die Verlängerung spätestens sechs Monate vor Vertragsende
gegenüber der anderen erklärt und letztere der Verlängerung nicht innerhalb
einer Frist von zwei Monaten widerspricht (vgl. Kooperationsvertrag, § 16
Abs. 1).
Gemäß § 3 Abs. 2
des Vertrages „ist der Erwerb oder die
Anpachtung von geeigneten Flächen für den Standort des jeweiligen Technikraums
(Point of Presence, „POP“) unbedingte Voraussetzung für den geplanten Ausbau.“
Das Nutzungsrecht umfasst deshalb u. a. auch „die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der erforderlichen POP“
(vgl. Kooperationsvertrag, § 14 Abs. 1 lit. b)).
Die Gemeinde hat der Deutschen Glasfaser für deren drei
Ausbaugebiete Kleinmachnow Nord, Ost und West verschiedene Flächen zur
Aufstellung von Technikräumen (Technikcontainern, auch „Points of Presence“ ‑
POP) angeboten. Die Ausbaugebiete sind in Anlage 1
(Übersichtsplan) dunkelgrau unterlegt. Die Flächen sollen einerseits möglichst
zentral im jeweiligen Ausbaugebiet angeordnet sein. Sie sollen andererseits die
Nutzbarkeit gemeindeeigener Verkehrs- und Grünflächen auch zukünftig nicht
erschweren und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
Detailansichten zu den
ausgewählten Flächen sind der Anlage 2
zu entnehmen, Einzelheiten zu den Technikcontainern der Anlage 3.
Ein Verkauf der jeweils
maximal 8,5 m x 4,5 m = ca. 38 m² großen Flächen, wie von der
Deutschen Glasfaser ursprünglich favorisiert, kommt aus Sicht der Gemeinde
nicht in Betracht. Stattdessen hat die Gemeinde den Abschluss von
Pachtverträgen vorgeschlagen, deren Laufzeit 30 Jahre betragen soll.
Mit diesem Beschluss wird der Bürgermeister beauftragt,
für die drei in den Anlagen gekennzeichneten Flächen entsprechende Pachtverträge
mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH, 46325 Borken abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1) Übersichtsplan
zur Aufstellung von Technikräumen
2) Detailansichten
zu den Pachtflächen (Steckbriefe)
3) Einzelheiten
zu den Technikräumen (POP ‑ „Points of Presence“)