Betreff
Breitbandausbau, hier: Standorte für Technikräume im Gemeindegebiet
Vorlage
DS-Nr. 023/23
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils max. 38 m² großen Flächen

-           „An der Stammbahn 188“ (westlich Waldfriedhof) – Gebiet Nord

-           „Erlenweg 68“ (südlich Augustinum Kleinmachnow) – Gebiet Ost und

-           „Sperberfeld 17/19 (Regenwasserbecken Nr. 20) – Gebiet West

(vgl. Anlagen 1 und 2, Übersichtsplan u. Detailansichten)

mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken

Pachtverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.

Die Flächen sollen zur Aufstellung von Technikräumen entsprechend Anlage 3 genutzt werden, die zum Ausbau des Glasfasernetzes in Kleinmachnow benötigt werden.


Wie mit DS-Nr. 039/22 vom 19. Mai 2022 von der Gemeindevertretung beschlossen, haben die Gemeinde Kleinmachnow und die Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der Vertrag dient dazu, das nach dem bundesweit geltenden Telekommunikationsgesetz (TKG) bestehende Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrsflächen auszugestalten.

Ziel ist es, eine zügige, abgestimmte und geordnete Entwicklung der (Bau-)Maßnahmen und zugehörigen Verwaltungsverfahren sicherzustellen, die für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in weiten Teilen des Gemeindegebietes erforderlich sind. Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt zu diesem Zweck, Glasfaserleitungen oder Leerrohrsysteme, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen (Glasfasernetz) auszubauen und zu betreiben oder einem dritten Telekommunikationsunternehmen zur Nutzung zu überlassen. Der Gemeinde kommt die Aufgabe zu, unter Wahrung ihrer wettbewerbsrechtlich neutralen Position den möglichst flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur durch die Deutsche Glasfaser zu unterstützen (vgl. Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde [„Kooperationspartner“] und Deutsche Glasfaser v. 13.06./11.07.2022, Präambel).

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren, er verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn eine Vertragspartei die Verlängerung spätestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber der anderen erklärt und letztere der Verlängerung nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten widerspricht (vgl. Kooperationsvertrag, § 16 Abs. 1).

Gemäß § 3 Abs. 2 des Vertrages „ist der Erwerb oder die Anpachtung von geeigneten Flächen für den Standort des jeweiligen Technikraums (Point of Presence, „POP“) unbedingte Voraussetzung für den geplanten Ausbau.“ Das Nutzungsrecht umfasst deshalb u. a. auch „die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der erforderlichen POP“ (vgl. Kooperationsvertrag, § 14 Abs. 1 lit. b)).

Die Gemeinde hat der Deutschen Glasfaser für deren drei Ausbaugebiete Kleinmachnow Nord, Ost und West verschiedene Flächen zur Aufstellung von Technikräumen (Technikcontainern, auch „Points of Presence“ ‑ POP) angeboten. Die Ausbaugebiete sind in Anlage 1 (Übersichtsplan) dunkelgrau unterlegt. Die Flächen sollen einerseits möglichst zentral im jeweiligen Ausbaugebiet angeordnet sein. Sie sollen andererseits die Nutzbarkeit gemeindeeigener Verkehrs- und Grünflächen auch zukünftig nicht erschweren und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Detailansichten zu den ausgewählten Flächen sind der Anlage 2 zu entnehmen, Einzelheiten zu den Technikcontainern der Anlage 3.

Ein Verkauf der jeweils maximal 8,5 m x 4,5 m = ca. 38 m² großen Flächen, wie von der Deutschen Glasfaser ursprünglich favorisiert, kommt aus Sicht der Gemeinde nicht in Betracht. Stattdessen hat die Gemeinde den Abschluss von Pachtverträgen vorgeschlagen, deren Laufzeit 30 Jahre betragen soll.

Mit diesem Beschluss wird der Bürgermeister beauftragt, für die drei in den Anlagen gekennzeichneten Flächen entsprechende Pachtverträge mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH, 46325 Borken abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

53.10

Teilhaushalt/Budget:

50.12

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Übersichtsplan zur Aufstellung von Technikräumen

2)      Detailansichten zu den Pachtflächen (Steckbriefe)

3)      Einzelheiten zu den Technikräumen (POP ‑ „Points of Presence“)