Betreff
Halten und Parken in engen Straßen, hier: Information zur Umsetzung im Gebiet Märkische Heide/Heidefeld
Vorlage
INFO 005/23
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

 

Zu Beginn des Jahres 2022 fand eine Klausurtagung der Gemeindevertretung statt, in der unter anderem auch das Thema „Parken in engen Straßen“ erörtert wurde. Es wurde festgestellt, dass hier unverändert Handlungsbedarf besteht.

 

Ende Juni 2022 und Anfang Juli 2022 wurden deshalb in Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) Informationsflyer zu dieser Problematik verteilt, und zwar in einem als „Testgebiet“ ausgewählten Bereich Kleinmachnows. Das Testgebiet umfasst die Straßen Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und Waldwinkel.

Im Informationsflyer wurde auf das Halt- und Parkverbot in engen Straßen, das sind Straßen mit einer Fahrbahn-Restbreite von max. 3,05 m hingewiesen. Diese Verkehrsregel wurde in der Vergangenheit leider kaum beachtet. In der Folge hatten und haben nicht nur Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, sondern auch Rettungs- und Krankentransporte erhebliche Schwierigkeiten beim Durchfahren der Straßen.

 

Als erster Schritt wurden die Flyer in die Briefkästen im Testgebiet verteilt Gemeinsam mit den Müllwerkern der APM wurden zusätzlich zweimal montags Flyer an all‘ die Windschutzscheiben gesteckt, bei denen das Fahrzeug rechtlich nicht mehr auf der Straße hätte abgestellt werden dürfen.

 

In einem nächsten Schritt wurde im Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung im Rathaus durchgeführt, zu der alle Haushalte im Testgebiet eingeladen waren.

Die Veranstaltung war sehr gut besucht und alle Anwohnerinnen und Anwohner konnten ihre Fragen und Anregungen an den Bürgermeister und seine Verwaltung sowie an die Vertreter der ebenfalls anwesenden APM richten. In der Veranstaltung wurden noch einmal die rechtliche Sachlage erörtert und einige Überlegungen zur Neustrukturierung der Parkmöglichkeiten von Seiten der Verwaltung vorgestellt.

 

Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) wurde anschließend in zwei Sitzungen ausführlich über die verkehrsrechtliche Situation diskutiert.

 

Nunmehr liegt der erste Entwurf der Verwaltung für die Ausgestaltung von Parkmöglichkeiten vor. Der Entwurf berücksichtigt insgesamt 191 Stellplätze in den oben benannten Straßen. Es wurde darauf geachtet, dass allen Anliegern eine Parkmöglichkeit auf öffentlicher Verkehrsfläche im Umkreis von maximal 100 Metern zu ihrem Grundstück zur Verfügung stehen wird. Die vorgesehenen Parkflächen sind in Anlage 1 dargestellt. Grundsätzlich werden sich ca. zwei Haushalte einen Kfz-Parkplatz in der Straße „teilen“.

Auf den Parkplätzen wird eine Parkzeit von drei Stunden von 7.00 Uhr - 19.00 Uhr an Werktagen erlaubt. Um das vorliegende absolute Haltverbot in diesen Straßen zu verdeutlichen, sollen an den Zufahrten in das Testgebiet Schilder für eine Haltverbotszone aufgestellt werden. Anderenfalls wäre zu befürchten, dass die Anliegerinnen und Anlieger sonst weiter auf der Straße parken. Die vorgesehene Beschilderung ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Bevor die Maßnahme umgesetzt wird, sollen auf den jeweils gegenüberliegenden Straßenseiten der Parkplätze die Gehwege wieder hergestellt werden. Daran anschließend wird die Beschilderung erfolgen.

 


Anlage/-n (Übersichtspläne):

1)      vorgesehene Parkflächen (Ausgewiesene Parkflächen innerhalb der Halteverbotszone)

2)      vorgesehene Beschilderung (Beschilderung der ausgewählten Parkflächen aus Anlage 1)