Betreff
Maxim-Gorki-Gesamtschule, Errichtung eines Provisoriums zur temporären Aufnahme der Schulspeisung auf dem Grundstück Förster-Funke-Allee 106, hier: Vergabe
Vorlage
DS-Nr. 027/23
Art
Beschlussvorlage

1)    Auf dem Grundstück der Maxim-Gorki-Gesamtschule Förster-Funke-Allee 106 wird östlich des Schulgebäudes ein Provisorium zur temporären Aufnahme der Schulspeisung errichtet (vgl. Anlage 1, Luftbild mit Kennzeichnung des Standortes).

2)    Nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A in Verbindung mit § 30 Abs. 2 KomHKV wird für das Bauvorhaben „Aufstellung eines Provisoriums zur temporären Aufnahme der Schulspeisung auf dem Grundstück Förster-Funke-Allee 106“ die Vergabe folgender Bauleistung beschlossen:

Gewerk

Auftragnehmer

Angebotssumme

Maxim Gorki Gesamtschule Kleinmachnow, Errichtung Schul-Speiseraum, Küche und WC

SANI GmbH

Industriestraße 10

15370 Vogelsdorf

195.217 €

 


Dem Grundsatzbeschluss DS-Nr. 117/22 vom 15.12.2022 folgend – auf den inhaltlich in der Sache hier verwiesen wird – hat die Gemeindeverwaltung in den letzten Monaten die Planungen zur Entlastung der angespannten Raumsituation in der Maxim-Gorki-Gesamtschule fortgesetzt. Planungsziel ist es, in einem ersten Schritt die Schulspeisung (Mensa) aus dem Hauptgebäude in ein Provisorium zu verlagern, bis der zweite Schritt ‑ die umfassende Erneuerung und Erweiterung der Schule ‑ abgeschlossen ist. Der Modulbau für die Schulspeisung soll östlich des Hauptgebäudes aufgestellt werden (vgl. Anlage 1, Lageplan).

Für das Provisorium in Modulbauweise wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) i. V. m. § 30 Abs. 2 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) mehrere Anbieter derartiger modularer Systeme zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Versendete Angebotsaufforderungen

6

Eingegangene Absagen

2

Eingegangene und geprüfte Angebote

3

Keinen Rücklauf

1

Angeboten wurden die Errichtung der gesamten Anlage und die Miete für eine Standzeit von drei Jahren. Die preisliche Spreizung der drei eingegangenen und geprüften Angebote war nicht unerheblich und reichte von 196.000 € bis hin zu 570.000 €.

Alle drei Anbieter legten Planungen vor, die im Wesentlichen dem Entwurfskonzept vom 14.10.2022 entsprechen, das Grundlage für Überlegungen zur Entlastung der Raumsituation in zwei aufeinander folgenden Schritten ist (vgl. auch Anlage 2, Grundriss). Sie unterscheiden sich allerdings in anderen nachgefragten Punkten, etwa bei den Kosten für die Aufstellung und Abholung des Provisoriums (Kraneinsatz), für die Anlage zur Entsorgung des fett- und ölhaltigen Schmutz- und Spülwassers (Fettabscheider), für den Umbau der Küchenmöbel, für die Erweiterung der Einbruchmeldeanlage und vor allem für die Leistungen zur Bauantragsstellung.

In der beschränkten Ausschreibung war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Bauantrag und alle damit verbundenen Zusatzleistungen (Brandschutznachweis + objektbezogener Standsicherheitsnachweis) vom Anbieter zu erarbeiten und beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind.

Die Angebote der drei Anbieter wurde miteinander verglichen und bewertet. Als wirtschaftlichstes Angebot stellte sich das der Fa. SANI GmbH heraus, sowohl in preislicher als auch in inhaltlicher Sicht.

 

 

Die Firma SANI mit Sitz in 24794 Borgstedt bzw. 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf ist ein bundesweit agierendes Unternehmen zur Bereitstellung von Modulbauten jeglicher Art und auch von temporären Containeranlagen. Sie ist präqualifiziert und konnte ein aktuelles Präqualifikationszertifikat vorlegen, insofern war auch keine weiter gehende Eignungsprüfung mehr erforderlich. Die Firma ist der Gemeinde bereits als geeignet und leistungsfähig bekannt: Ein Vorgängerunternehmen, das später in der SANI GmbH aufging, hat während der Bauabschnitte 9 und 10 der Sanierung der Eigenherd-Schule die temporären Schulcontainer gestellt.

Die benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich 140.000 €, um den Modulbau in diesem Jahr errichten zu können, sind im Nachtragshaushalt 2023 veranschlagt. Damit kann unmittelbar mit Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung der Auftrag an die Fa. SANI GmbH ausgelöst werden. Der Auftragnehmer wird sodann schnellstmöglich die Bauantragsunterlagen erarbeiten und den Bauantrag einreichen. Zielstellung ist es, die Anlage noch in diesem Jahr zu errichten.

Die Gesamterrichtungs- und Mietkosten der temporären Schulspeisung für die zunächst vorgesehenen drei Jahre liegen bei 252.000 €. Davon entfallen auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hersteller SANI GmbH 195.217 €. Der übrige Betrag von 55.966 € wird benötigt für die bauherrenseitig herzustellende Aufstellungsfläche, den Fettabscheider und den Anschluss des Modulbaus an die haustechnischen Anlagen (Strom, Wasser, Abwasser).

Von den benötigten Gesamterrichtungs- und Mietkosten werden dieses Jahr noch 140.000 € benötigt und davon wiederum entfallen 96.000 € auf den Auftrag an die Fa. SANI. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

21.81

Teilhaushalt/Budget:

50/55

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt (1. Nachtragshaushalt):

 

EURO:

140.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Lageplan (Luftbild) mit Kennzeichnung des Standortes für die temporäre Schulspeisung

2)      Fa. SANI GmbH, Grundriss des Modulbaus