Betreff
Integriertes Verkehrskonzept Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt 5 "Weinbergviertel", hier: Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen für die Bauabschnitte 1a und 1b und Vergabe der Bauleistungen
Vorlage
DS-Nr. 029/23
Art
Beschlussvorlage

1.      Die Auszahlungsansätze im Haushalt zur baulichen Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“) werden um insgesamt 410.000 EUR erhöht. Dazu werden folgende überplanmäßige Auszahlungen bewilligt:

für den Bauabschnitt 1a (Maßnahme M-000925) in Höhe von 320.000,00 EUR,

für den Bauabschnitt 1b (Maßnahme M-000926) in Höhe von 90.000,00 EUR.

 

2.      Nach öffentlicher Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOB/A wird für die Bauleistungen zur Umge­staltung der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel, Bauabschnitte 1a und 1b die Auftragserteilung
an den nachfolgenden Bieter beschlossen:

STRABAG AG

Bereich Brandenburg WEST

Am Fuchsbau 16, 14554 Seddiner See

Auftragssumme brutto: 1.073.841,92 €

 


 

Finanzierung, überplanmäßige Auszahlungen

Gemäß § 70 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) bedürfen erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, beträgt gem. § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Kleinmachnow 50.000 EUR.

Die einzelnen, überplanmäßig zu bewilligenden Beträge von 320.000 EUR und 90.000 EUR überschreiten die festgesetzte Wertgrenze (50.000 EUR) um 270.000 EUR bzw. um 40.000 EUR, weshalb ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist.

 

Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Auszahlungen

Voraussetzung für die Vergabe der Bauleistungen zur Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel, Straßen „Am Weinberg“ und „Schwarzer Weg“ ist die ordnungsgemäße Veranschlagung der berechneten Kosten im Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow gemäß § 16 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV). Durch nachfolgend beschriebenen Kosten- und Bauzeitenprobleme reichen die in 2022 veranschlagten und jeweils gemäß § 24 Abs. 2 S. 2 KomHKV nach 2023 übertragenen Haushaltsmittel nicht mehr aus. Ohne überplanmäßige Bewilligung weiterer Finanzmittel müssten die Bauvorhaben entweder eingestellt oder in das Haushaltsjahr 2024 verschoben werden. Dies würde gegen die dringende Notwendigkeit der bereits beschlossenen Bauvorhaben und vor allem gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Haushaltsrecht sprechen, da weiterhin mit steigenden Baukosten zu rechnen ist.

 

Gewährleistung der Deckung

Die Deckung der überplanmäßig benötigten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 410.000,‑ EUR ist durch Mittel der investiven Deckungsreserve gewährleistet.

 

Planerische Ausgangssituation

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeinde­vertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem das Weinbergviertel als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 5) fest. Auf der Grundlage einer daraufhin erarbeiteten Vorplanung fasste die Gemeindevertretung am 17.09.2020 ein Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 075/20) und beauftragte die Verwaltung, für die Bauabschnitte 1a (Straße Am Weinberg) und 1b (Straße Schwarzer Weg) eine Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen. Der entsprechende Planungsauftrag erging im März 2021 an die Ingenieurgesellschaft BAUR-Consult (Teltow), über erste Ergebnisse der Planung wurde der Bauausschuss in seiner Sitzung am 31.05.2021 informiert.

Dem Weinbergviertel mit den Straßen „Am Weinberg“, „Schwarzer Weg“, „Im Tal“ und „Winzerweg“ kommt als räumlichem Handlungsschwerpunkt eine herausragende Bedeutung zu. Ein Grund hierfür ist, dass am Straßenzug Am Weinberg/ Schwarzer Weg mit der Kreismusik- und der Kreisvolkshochschule, dem Weinberggymnasium und den Schulen der evangelischen Hoffbauer-Stiftung zahlreiche Bildungseinrichtungen liegen, für die eine sichere und attraktive Schulwegführung dringend benötigt wird. Der Zustand der prägenden Natursteinpflasterbeläge steht jedoch im deutlichen Widerspruch zu den Nutzungsansprüchen insbesondere von Fußgängern und Radfahrern an die hierfür benötigten Verkehrsanlagen.

Im Ergebnis der Vorplanung kristallisierte sich ein Planungskonzept als Vorzugsvariante heraus, dass der denkmalpflegerischen Sensibilität des Quartiers Rechnung trägt und für den Kfz-Verkehr weiterhin die Beibehaltung der historischen Natursteinpflaster-Fahrbahnen vorsieht. Dem Radverkehr wird ein einseitig geführter und angemessen breiter Weg im westlichen bzw. südlichen Seitenraum der Straße „Am Weinberg“ angeboten. So kann folgenden Planungszielen Rechnung getragen werden:

·           Schaffung eines weitgehend konfliktpunktfreien Angebots für den Radverkehr mit Direktanbindung an den Schulstandort „Am Weinberg“,

·           verbesserte Aufstellbedingungen für Radfahrende an der Querungsstelle Zehlendorfer Damm,

·           barrierefreie Umgestaltung von zwei Bushaltestellen „Am Weinberg“,

·           barrierefreie Umgestaltung von Querungsstellen im Zuge der betrachteten Straßenzüge,

·           Wahrung denkmalpflegerischer Ziele,

·           Schaffung einer radfahrerfreundlichen Oberfläche im Fahrbahnquerschnitt des Schwarzen Weges.

Ausführlichere Informationen können dem von der Gemeindevertretung gefassten Errichtungsbeschluss DS-Nr. 091/21 vom 04.11.2021 und dessen Anlagen entnommen werden (siehe dort).

 

Vergabeverfahren Bauleistungen

Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wurden sodann die Ausführungs- und Vergabeunterlagen erarbeitet.

 

Dabei erfolgten punktuell Optimierungen, die die Vereinbarkeit mit den denkmalpflegerischen Belangen verbessern, die Verkehrssicherheit für die Nutzergruppen der neuen Verkehrsanlage weiter erhöhen und die Orientierung in den kritischen Bereichen (z. B. Querungsstellen) erleichtern.

Auf Grundlage der Ausführungsplanung wurde planungsseitig die Kostenberechnung unter Würdigung der zwischenzeitlich eingetreten Marktlage fortgeschrieben. Demnach musste davon ausgegangen werden, dass sich die reinen Baukosten für beide Teilmaßnahmen zusammen auf rund 903 T€ erhöhen. Das erreichte Submissionsergebnis liegt rund 8,4 % darüber und damit innerhalb der allgemein anerkannten Schwankungsbreite von +/- 20 %.

In der Vergabeunterlage wurde zur Erreichung einer naturnahen (sandfarbenen) Oberflächenfärbung des Asphaltweges im Seitenraum alternativ zum geplanten durchgefärbten Asphalt auch ein traditioneller Asphaltaufbau mit einer entsprechend gefärbten Beschichtung abgefragt. Im Ergebnis der Angebotsauswertung ist festzustellen, dass mit der alternativen Bauweise eine Ersparnis von rund 150 T€ erzielt werden kann, was bei der nachstehenden Kostenzusammenstellung Berücksichtigung gefunden hat.

Im Ergebnis von Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sind für die Leistungsphasen 5 – 9, die Bauüberwachung und die bauliche Umsetzung nunmehr folgende Kosten zu erwarten:

 

Bauabschnitt

Gesamt

1a - Am Weinberg

1b - Schwarzer Weg

Planungskosten
(gerundet)

71.500,00 €

20.000,00 €

91.500,00 €

Baukosten

828.280,41 €

245.561,51 €

1.073.841,92 €

Gesamtsumme

899.780,41 €

265.561,51 €

1.165.341,92 €

 

Im Gebiet ansässige Schulen und die Anwohnerschaft sollen nach Abschluss des Vergabeverfahrens im Juni 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das Vorhaben und den geplanten Ablauf der Baumaßnahme informiert werden. Die Bauarbeiten sollen Ende Juni 2023 beginnen und bis zum Jahreswechsel 2023/ 2024 abgeschlossen sein.

 

 

 

 

 

Prüfergebnis Fördermöglichkeiten

Entsprechend des im Errichtungsbeschluss enthaltenen Prüfauftrages wurde ein Förderbedarf für die vorliegenden Maßnahmen nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) für den Förderzeitraum bis 2023 angemeldet.

Im Ergebnis einer Erörterung mit der Fördermittelstelle stellte sich jedoch heraus, dass die geplante Verkehrsanlage innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt und somit an einer Straße mit geringerer Verkehrsbedeutung. In Tempo-30-Zonen dürfen entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung keine benutzungspflichtigen Radwege angeordnet werden, die Bewilligung von Fördermitteln für Radverkehrsanlagen ist entsprechend nicht möglich. Nach diesem Hinweis der Fördermittelstelle wurde kein förmlicher Zuschussantrag gestellt.

 

 

Möglicher finanzieller Ausgleich

Nach dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Brandenburg vom 19. Juni 2019 in Verbindung mit der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV) kann die Gemeinde beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen Antrag auf Fehlbetragsausgleich stellen. Ausgeglichen werden die weggefallenen Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen, für die die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2018 entstanden ist, soweit die Gemeinde die Beiträge aufgrund der am 31. Dezember 2018 in der jeweiligen Gemeinde geltenden beitragsrechtlichen Regelungen hätte erheben können.

 

 

Vom Erstattungsbetrag werden allerdings die bis zum Zeitpunkt der Antragstellung vom LBV erhaltenen Zahlungen – das ist der ab 2019 erhaltene jährliche „Pauschale Mehrbelastungsausgleich“ ‑ abgezogen.

 

Gewährleistung der Deckung

Gemäß § 70 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) bedürfen erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Weil der hier in Rede stehende Betrag die in der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Kleinmachnow festgelegten Wertgrenzen überschreitet, ist ein Beschluss erforderlich.

Die Deckung der überplanmäßig benötigten Finanzmittel in Höhe von 419.000,‑ EUR ist durch Mittel der investiven Deckungsreserve gewährleistet (Planansatz 1.000.000 EUR).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5.4.1

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

000925 / 000926

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

410.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein