für den Bauabschnitt 1a (Maßnahme M-000925) in
Höhe von 320.000,00 EUR,
für den Bauabschnitt 1b (Maßnahme M-000926) in
Höhe von 90.000,00 EUR.
2. Nach
öffentlicher Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOB/A wird für die Bauleistungen
zur Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel,
Bauabschnitte 1a und 1b die Auftragserteilung
an
den nachfolgenden Bieter beschlossen:
STRABAG
AG
Bereich
Brandenburg WEST
Am
Fuchsbau 16, 14554 Seddiner See
Auftragssumme
brutto: 1.073.841,92 €
Finanzierung,
überplanmäßige Auszahlungen
Gemäß
§ 70 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 1
Nr. 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) bedürfen
erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der
Gemeindevertretung bedürfen, beträgt gem. § 5 Nr. 3 der
Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Kleinmachnow 50.000 EUR.
Die
einzelnen, überplanmäßig zu bewilligenden Beträge von 320.000 EUR und
90.000 EUR überschreiten die festgesetzte Wertgrenze (50.000 EUR) um
270.000 EUR bzw. um 40.000 EUR, weshalb ein Beschluss der
Gemeindevertretung notwendig ist.
Unabweisbarkeit
der überplanmäßigen Auszahlungen
Voraussetzung
für die Vergabe der Bauleistungen zur Umgestaltung der Verkehrsanlagen im
Weinbergviertel, Straßen „Am Weinberg“ und „Schwarzer Weg“ ist die
ordnungsgemäße Veranschlagung der berechneten Kosten im Haushaltsplan der Gemeinde
Kleinmachnow gemäß § 16 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).
Durch nachfolgend beschriebenen Kosten- und Bauzeitenprobleme reichen die in
2022 veranschlagten und jeweils gemäß § 24 Abs. 2 S. 2 KomHKV
nach 2023 übertragenen Haushaltsmittel nicht mehr aus. Ohne überplanmäßige
Bewilligung weiterer Finanzmittel müssten die Bauvorhaben entweder eingestellt
oder in das Haushaltsjahr 2024 verschoben werden. Dies würde gegen die
dringende Notwendigkeit der bereits beschlossenen Bauvorhaben und vor allem
gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Haushaltsrecht sprechen, da weiterhin
mit steigenden Baukosten zu rechnen ist.
Gewährleistung
der Deckung
Die
Deckung der überplanmäßig benötigten Finanzmittel in Höhe von insgesamt
410.000,‑ EUR ist durch Mittel der investiven Deckungsreserve
gewährleistet.
Planerische
Ausgangssituation
Im
Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow
legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter
anderem das Weinbergviertel als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 5)
fest. Auf der Grundlage einer daraufhin erarbeiteten Vorplanung fasste die
Gemeindevertretung am 17.09.2020 ein Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 075/20)
und beauftragte die Verwaltung, für die Bauabschnitte 1a (Straße Am Weinberg)
und 1b (Straße Schwarzer Weg) eine Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen. Der
entsprechende Planungsauftrag erging im März 2021 an die Ingenieurgesellschaft
BAUR-Consult (Teltow), über erste Ergebnisse der Planung wurde der Bauausschuss
in seiner Sitzung am 31.05.2021 informiert.
Dem
Weinbergviertel mit den Straßen „Am Weinberg“, „Schwarzer Weg“, „Im Tal“ und
„Winzerweg“ kommt als räumlichem Handlungsschwerpunkt eine herausragende
Bedeutung zu. Ein Grund hierfür ist, dass am Straßenzug Am Weinberg/ Schwarzer
Weg mit der Kreismusik- und der Kreisvolkshochschule, dem Weinberggymnasium und
den Schulen der evangelischen Hoffbauer-Stiftung zahlreiche
Bildungseinrichtungen liegen, für die eine sichere und attraktive
Schulwegführung dringend benötigt wird. Der Zustand der prägenden
Natursteinpflasterbeläge steht jedoch im deutlichen Widerspruch zu den
Nutzungsansprüchen insbesondere von Fußgängern und Radfahrern an die hierfür
benötigten Verkehrsanlagen.
Im
Ergebnis der Vorplanung kristallisierte sich ein Planungskonzept als
Vorzugsvariante heraus, dass der denkmalpflegerischen Sensibilität des
Quartiers Rechnung trägt und für den Kfz-Verkehr weiterhin die Beibehaltung der
historischen Natursteinpflaster-Fahrbahnen vorsieht. Dem Radverkehr wird ein
einseitig geführter und angemessen breiter Weg im westlichen bzw. südlichen
Seitenraum der Straße „Am Weinberg“ angeboten. So kann folgenden Planungszielen
Rechnung getragen werden:
·
Schaffung eines weitgehend
konfliktpunktfreien Angebots für den Radverkehr mit Direktanbindung an den
Schulstandort „Am Weinberg“,
·
verbesserte
Aufstellbedingungen für Radfahrende an der Querungsstelle Zehlendorfer Damm,
·
barrierefreie Umgestaltung
von zwei Bushaltestellen „Am Weinberg“,
·
barrierefreie Umgestaltung
von Querungsstellen im Zuge der betrachteten Straßenzüge,
·
Wahrung
denkmalpflegerischer Ziele,
·
Schaffung einer
radfahrerfreundlichen Oberfläche im Fahrbahnquerschnitt des Schwarzen Weges.
Ausführlichere
Informationen können dem von der Gemeindevertretung gefassten
Errichtungsbeschluss DS-Nr. 091/21 vom 04.11.2021 und dessen Anlagen
entnommen werden (siehe dort).
Vergabeverfahren
Bauleistungen
Auf
der Grundlage der Entwurfsplanung wurden sodann die Ausführungs- und
Vergabeunterlagen erarbeitet.
Dabei
erfolgten punktuell Optimierungen, die die Vereinbarkeit mit den
denkmalpflegerischen Belangen verbessern, die Verkehrssicherheit für die
Nutzergruppen der neuen Verkehrsanlage weiter erhöhen und die Orientierung in
den kritischen Bereichen (z. B. Querungsstellen) erleichtern.
Auf
Grundlage der Ausführungsplanung wurde planungsseitig die Kostenberechnung
unter Würdigung der zwischenzeitlich eingetreten Marktlage fortgeschrieben.
Demnach musste davon ausgegangen werden, dass sich die reinen Baukosten für
beide Teilmaßnahmen zusammen auf rund 903 T€ erhöhen. Das erreichte
Submissionsergebnis liegt rund 8,4 % darüber und damit innerhalb der
allgemein anerkannten Schwankungsbreite von +/- 20 %.
In
der Vergabeunterlage wurde zur Erreichung einer naturnahen (sandfarbenen) Oberflächenfärbung
des Asphaltweges im Seitenraum alternativ zum geplanten durchgefärbten Asphalt
auch ein traditioneller Asphaltaufbau mit einer entsprechend gefärbten
Beschichtung abgefragt. Im Ergebnis der Angebotsauswertung ist festzustellen,
dass mit der alternativen Bauweise eine Ersparnis von rund 150 T€ erzielt
werden kann, was bei der nachstehenden Kostenzusammenstellung Berücksichtigung
gefunden hat.
Im
Ergebnis von Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sind für die
Leistungsphasen 5 – 9, die Bauüberwachung und die bauliche Umsetzung nunmehr
folgende Kosten zu erwarten:
Bauabschnitt |
Gesamt |
||
1a - Am Weinberg |
1b - Schwarzer Weg |
||
Planungskosten |
71.500,00 € |
20.000,00 € |
91.500,00 € |
Baukosten |
828.280,41 € |
245.561,51 € |
1.073.841,92 € |
Gesamtsumme |
899.780,41 € |
265.561,51 € |
1.165.341,92 € |
Im
Gebiet ansässige Schulen und die Anwohnerschaft sollen nach Abschluss des
Vergabeverfahrens im Juni 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über
das Vorhaben und den geplanten Ablauf der Baumaßnahme informiert werden. Die
Bauarbeiten sollen Ende Juni 2023 beginnen und bis zum Jahreswechsel 2023/ 2024
abgeschlossen sein.
Prüfergebnis
Fördermöglichkeiten
Entsprechend
des im Errichtungsbeschluss enthaltenen Prüfauftrages wurde ein Förderbedarf
für die vorliegenden Maßnahmen nach der Richtlinie
des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von
Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg
2021) für den Förderzeitraum bis 2023 angemeldet.
Im
Ergebnis einer Erörterung mit der Fördermittelstelle stellte sich jedoch
heraus, dass die geplante Verkehrsanlage innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt
und somit an einer Straße mit geringerer Verkehrsbedeutung. In Tempo-30-Zonen
dürfen entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung
keine benutzungspflichtigen
Radwege
angeordnet werden, die Bewilligung von Fördermitteln für Radverkehrsanlagen ist
entsprechend nicht möglich. Nach diesem Hinweis der Fördermittelstelle wurde
kein förmlicher Zuschussantrag gestellt.
Möglicher
finanzieller Ausgleich
Nach
dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale
Straßenausbaumaßnahmen im Land Brandenburg vom 19. Juni 2019 in Verbindung
mit der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV) kann die
Gemeinde beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen Antrag auf
Fehlbetragsausgleich stellen. Ausgeglichen werden die weggefallenen Beiträge
für Straßenausbaumaßnahmen, für die die sachliche Beitragspflicht nach dem
31. Dezember 2018 entstanden ist, soweit die Gemeinde die Beiträge
aufgrund der am 31. Dezember 2018 in der jeweiligen Gemeinde geltenden
beitragsrechtlichen Regelungen hätte erheben können.
Vom
Erstattungsbetrag werden allerdings die bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
vom LBV erhaltenen Zahlungen – das ist der ab 2019 erhaltene jährliche
„Pauschale Mehrbelastungsausgleich“ ‑ abgezogen.
Gewährleistung
der Deckung
Gemäß
§ 70 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 1
Nr. 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) bedürfen
erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung. Weil der hier in Rede stehende Betrag die in
der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Kleinmachnow festgelegten Wertgrenzen
überschreitet, ist ein Beschluss erforderlich.
Die
Deckung der überplanmäßig benötigten Finanzmittel in Höhe von 419.000,‑ EUR
ist durch Mittel der investiven Deckungsreserve gewährleistet (Planansatz
1.000.000 EUR).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|