2) Der
Bürgermeister wird beauftragt, für die als Variante 2 bezeichnete Fläche einen
Erlebnisspielplatz für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, aber auch für
jüngere Altersgruppen planen zu lassen. Die für Bewegung und Kommunikation
vorzusehenden Bereiche des Spielplatzes sollen zum Schutz insbesondere vor
Emissionen einen Abstand von 25 Meter zur Hauptverkehrsstraße Hohe Kiefer
einhalten.
Die Planung hat so zu erfolgen, dass das Projekt in zwei Bauabschnitten (BA) ‑
„BA 1 – nördlich Heidefeld“ und „BA 2 – südlich Heidefeld“ ‑
realisiert werden kann.
3) Für die
Planung sind Mittel für a) die externe Begleitung einer Kinder- und
Jugend-Partizipation in Höhe von 10.000 EUR und b) die Leistungen gemäß
HOAI (Leistungsphasen 1-3) in Höhe von 25.000 EUR, insgesamt 35.000 EUR
im Haushalt 2024 bereitzustellen.
4)
Die Entwurfsplanung für den Erlebnisspielplatz
einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung zur Beratung und
Billigung vorzulegen.
Ausgangssituation
Die
Überlegungen zur Planung und Errichtung eines Erlebnisspielplatzes gehen zurück
auf Anregungen im Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt 2018. In ihrer Sitzung
vom 16. November 2017 beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung unter
anderem damit, die Errichtung von Abenteuerspielplätzen für Kinder aller
Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser,
Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Kletterelemente etc.) vorzubereiten und
für eine Standortentscheidung das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK)
aus dem Jahr 2006 aktualisieren zu lassen.
Mit
den im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellten Mitteln wurde die
Standortuntersuchung beauftragt (siehe INFO 006/19 zu den
Fachausschuss-Sitzungen am 18.03. u. 19.03.2019). Dabei wurden bereits im Jahr
2006 betrachtete Standorte erneut untersucht und neue Standorte identifiziert,
auf denen diese Anregung aus dem Bürgerhaushalt ebenfalls realisierbar wäre.
Im
Sinne der Beschlussfassung soll ein „Ort
mit abwechslungsreichen, teilweise naturnahen Erlebniselementen, der kreative
Aktivitäten, Bewegung, die Sinne, Selbstständigkeit und soziales Lernen von
Kindern und Jugendlichen fördert und einen weitestgehend sozial
unkontrollierten Rückzugsort darstellt“ entwickelt werden
(„Erlebnisspielplatz“). Ein Erlebnisspielplatz ist ein Spielplatz mit oben
genannter Ausstattung ohne pädagogische Betreuung, der vor allem von Kindern
und Jugendlichen genutzt wird.
Im
Ergebnis der Überarbeitung des KIK-Konzeptes verblieben letztlich zwei Flächen,
auf denen ein Erlebnisspielplatz relativ zeitnah und unter größtmöglicher
Beachtung der verschiedenen, zu berücksichtigenden Belange vorstellbar war. Es
handelte sich um die Standorte „POT 16 – Am Duellpfuhl“ und „NEU 04 –
Heidefeld - Hohe Kiefer“ (zu den Abkürzungen: BES = Standorte im Bestand, POT =
Standort-Potentiale, NEU = neue, im KiK-Konzept 2006 noch nicht untersuchte
Standorte).
In
Auswertung der anschließenden Beratungen in den Fachausschüssen und nach
nochmaliger Prüfung schlug die Verwaltung vor, für den Erlebnisspielplatz den
Standort „POT 19 – An der Kleingartenanlage „Am Kieferweg““ vorzusehen,
für den Brach- bzw. Wiesenflächen südlich eines bereits vorhandenen
(Klein-)Kinderspielplatzes am Erlenweg zwischen der Kleingartenanlage bzw. der
Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost und dem Teltowkanalufer genutzt werden
sollten. Allerdings wären zunächst Gespräche mit der Stadt Teltow und den
privaten Grundstückseigentümern erforderlich gewesen, um zu klären, unter
welchen Voraussetzungen und in welcher Größe ein (dann regionaler)
Erlebnisspielplatz möglich wird.
Der
daraufhin vorbereitete Beschluss DS-Nr. 160/19 wurde zwar in den
Fachausschüssen vorberaten, jedoch nicht abschließend in der Gemeindevertretung
behandelt. Mit Antrag DS-Nr. 002/22 beauftragte die Gemeindevertretung den
Bürgermeister am 10.02.2022, das Thema Erlebnisspielplatz wieder auf die
Tagesordnung zu nehmen und zusätzlich den Standort Heidefeld 1 untersuchen
zu lassen (siehe Anlage 2,
Antrag).
Ergebnis der zusätzlichen
Standortuntersuchung
Dem
Antrag vom 10.02.2022 folgend, wurde ein Planungsbüro mit der zusätzlichen
Standortuntersuchung beauftragt. Zu prüfen war, ob das Gelände der
Dachdeckerei, deren Pachtvertrag zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, als potentielle
Fläche für einen Erlebnisspielplatz infrage käme. Aufgrund der nur geringen
Flächengröße der Pachtfläche von ca. 1.240 m² wurden weitere anliegende
Flächen in die Potenzialanalyse einbezogen. Der betrachtete Standort umfasste
damit die Teilflächen:
·
Bolzplatz nördlich Heidefeld
·
Pacht-Gelände der Dachdeckerei nördlich
Heidefeld
·
Parkanlage „Hohe Kiefer“ südlich Heidefeld
Aus den örtlichen Gegebenheiten ergaben
sich zwei Varianten; die flächenmäßig kleinere Variante 1, welche das
Dachdeckerei-Gelände mit dem anliegenden Bolzplatz umfasst, und die
umfangreichere Variante 2, welche die Flächen der Variante 1 mit der
Parkanlage „Hohe Kiefer“ umfasst. Beide Varianten wurden eingehend von dem
Planungsbüro untersucht. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Im
Ergebnis der Potenzialanalyse (siehe Anlage 1, Seite 30) stellt sich die
Variante 2 als sinnvoller für eine nutzergruppengerechte Planung heraus.
Im Rahmen der weiteren Planung sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
Kinder- und Jugendpartizipation:
Haupt-Zielgruppe eines
Erlebnisspielplatzes sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Jüngere
Altersgruppen sollen bei der Planung jedoch ebenso Berücksichtigung finden.
Die erste Phase der Planung soll in
Form eines Partizipationsprozesses mit intensiver Einbindung der künftigen
Nutzergruppe stattfinden. Damit soll erreicht werden, dass der Platz auch
tatsächlich angenommen wird, sich die Kinder und Jugendlichen stärker damit
identifizieren und auf diese Weise auch Vandalismus vorgebeugt wird.
Dieser
Prozess soll von einem dafür speziell qualifizierten Büro begleitet werden. Die
Ergebnisse dieser Beteiligung werden dann die Grundlage für eine
Entwurfsplanung darstellen.
Berücksichtigung der an den Standort
angrenzenden öffentlichen Straßen:
a) Die
Planfläche des Erlebnisspielplatzes wird durch die Straße Heidefeld
zerschnitten. Die gemeinsame Nutzung von nördlicher und südlicher Fläche setzt
in jedem Fall eine Verkehrsberuhigung des betreffenden Straßenabschnitts
(Einmündung Rodelberg bis Ecke Steinweg) voraus (z. B. Spielstraße).
Im
Zuge der künftigen Straßenplanung „Heidefeld“ gibt es zudem die Überlegung, den
Abschnitt zwischen Heidereiterweg und Steinweg für den Autoverkehr zu sperren.
Eine Verkehrsuntersuchung zu den möglichen Auswirkungen dieser Maßnahme ist für
das 2. Halbjahr 2023 vorgesehen.
b)
Ebenso müssen die anliegenden Straßenräume Hohe
Kiefer und Steinweg bei der Planung berücksichtigt werden; u. a.
Schaffung von Barrieren/Abgrenzungen zur Sicherheit der Nutzer/-Innen.
Realisierung
in zwei Bauabschnitten:
Aufgrund der bestehenden
Flächendurchschneidung durch die Straße Heidefeld ist es sinnvoll, den
Erlebnisspielplatz in zwei Bauabschnitten – BA 1 „Nord“ und BA 2
„Süd“ – umzusetzen. Im ersten Schritt soll der weniger umfangreiche
Bauabschnitt Nord umgesetzt werden. Mit der Verkehrsberuhigung oder der
Sperrung des Straßenabschnitts Heidefeld für den Kfz-Verkehr soll anschließend
der größere Bauabschnitt Süd umgesetzt werden.
Ergänzende Informationen zur Drucksache
Diese
Beschlussvorlage hat den Fachausschüssen als DS-Nr. 024/23 vorgelegen. Sie wurde in der Sitzung
des Bauausschusses vom 17.04.2023 mit 7 „Ja“ / 0 „Nein“ / 0 „Enthaltungen“ und
in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 18.04.2023
mit 7 / 2 / 0 vorberaten. Der Hauptausschuss empfahl sie mit 6 / 1 / 2 zur
Behandlung in der Gemeindevertretung weiter.
Nach
Auswertung der Diskussionen in den Ausschüssen wurden dort gegebene Hinweise und
Anregungen aufgegriffen, der Beschlussvorschlag entsprechend präzisiert und nun
als DS-Nr. 024/23/1 vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
40.000,- EUR |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n (bereits mit
DS-Nr. 024/23 verteilt und hier nicht erneut beigefügt):
1. Maßnahmenplan
KIK_Kinderspiel in Kleinmachnow, Überarbeitung 2022/23 – Standortuntersuchung
„Heidefeld Ost“ mit Beiblatt
Nur zur Information:
2. Antrag
DS-Nr. 002/22 vom 10.02.2022, Wiedervorlage Erlebnisspielplatz mit
zusätzlicher Standortuntersuchung am Heidefeld 1