Betreff
Planung eines Erlebnisspielplatzes am Standort „Heidefeld – Hohe Kiefer“ (Maßnahmenplan KiK_Kinderspiel in Kleinmachnow, Standortuntersuchung "Heidefeld Ost" vom Februar 2023)
Vorlage
DS-Nr. 024/23/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1)    Der Maßnahmenplan KIK_Kinderspiel in Kleinmachnow, Überarbeitung 2022/23 – Standortuntersuchung „Heidefeld Ost“ mit Beiblatt (vgl. Anlage 1) wird gebilligt und die Fläche Heidefeld – Hohe Kiefer POT 05.2 und NEU 04 als Standort für einen Erlebnisspielplatz festgelegt.

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, für die als Variante 2 bezeichnete Fläche einen Erlebnisspielplatz für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, aber auch für jüngere Altersgruppen planen zu lassen. Die für Bewegung und Kommunikation vorzusehenden Bereiche des Spielplatzes sollen zum Schutz insbesondere vor Emissionen einen Abstand von 25 Meter zur Hauptverkehrsstraße Hohe Kiefer einhalten.
Die Planung hat so zu erfolgen, dass das Projekt in zwei Bauabschnitten (BA) ‑ „BA 1 – nördlich Heidefeld“ und „BA 2 – südlich Heidefeld“ ‑ realisiert werden kann.

3)    Für die Planung sind Mittel für a) die externe Begleitung einer Kinder- und Jugend-Partizipation in Höhe von 10.000 EUR und b) die Leistungen gemäß HOAI (Leistungsphasen 1-3) in Höhe von 25.000 EUR, insgesamt 35.000 EUR im Haushalt 2024 bereitzustellen.

4)    Die Entwurfsplanung für den Erlebnisspielplatz einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


 

Ausgangssituation

 

Die Überlegungen zur Planung und Errichtung eines Erlebnisspielplatzes gehen zurück auf Anregungen im Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt 2018. In ihrer Sitzung vom 16. November 2017 beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung unter anderem damit, die Errichtung von Abenteuerspielplätzen für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser, Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Kletterelemente etc.) vorzubereiten und für eine Standortentscheidung das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK) aus dem Jahr 2006 aktualisieren zu lassen.

Mit den im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellten Mitteln wurde die Standortuntersuchung beauftragt (siehe INFO 006/19 zu den Fachausschuss-Sitzungen am 18.03. u. 19.03.2019). Dabei wurden bereits im Jahr 2006 betrachtete Standorte erneut untersucht und neue Standorte identifiziert, auf denen diese Anregung aus dem Bürgerhaushalt ebenfalls realisierbar wäre.

 

Im Sinne der Beschlussfassung soll ein „Ort mit abwechslungsreichen, teilweise naturnahen Erlebniselementen, der kreative Aktivitäten, Bewegung, die Sinne, Selbstständigkeit und soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen fördert und einen weitestgehend sozial unkontrollierten Rückzugsort darstellt“ entwickelt werden („Erlebnisspielplatz“). Ein Erlebnisspielplatz ist ein Spielplatz mit oben genannter Ausstattung ohne pädagogische Betreuung, der vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.

 

Im Ergebnis der Überarbeitung des KIK-Konzeptes verblieben letztlich zwei Flächen, auf denen ein Erlebnisspielplatz relativ zeitnah und unter größtmöglicher Beachtung der verschiedenen, zu berücksichtigenden Belange vorstellbar war. Es handelte sich um die Standorte „POT 16 – Am Duellpfuhl“ und „NEU 04 – Heidefeld - Hohe Kiefer“ (zu den Abkürzungen: BES = Standorte im Bestand, POT = Standort-Potentiale, NEU = neue, im KiK-Konzept 2006 noch nicht untersuchte Standorte).

 

In Auswertung der anschließenden Beratungen in den Fachausschüssen und nach nochmaliger Prüfung schlug die Verwaltung vor, für den Erlebnisspielplatz den Standort „POT 19 – An der Kleingartenanlage „Am Kieferweg““ vorzusehen, für den Brach- bzw. Wiesenflächen südlich eines bereits vorhandenen (Klein-)Kinderspielplatzes am Erlenweg zwischen der Kleingartenanlage bzw. der Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost und dem Teltowkanalufer genutzt werden sollten. Allerdings wären zunächst Gespräche mit der Stadt Teltow und den privaten Grundstückseigentümern erforderlich gewesen, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Größe ein (dann regionaler) Erlebnisspielplatz möglich wird.

 

Der daraufhin vorbereitete Beschluss DS-Nr. 160/19 wurde zwar in den Fachausschüssen vorberaten, jedoch nicht abschließend in der Gemeindevertretung behandelt. Mit Antrag DS-Nr. 002/22 beauftragte die Gemeindevertretung den Bürgermeister am 10.02.2022, das Thema Erlebnisspielplatz wieder auf die Tagesordnung zu nehmen und zusätzlich den Standort Heidefeld 1 untersuchen zu lassen (siehe Anlage 2, Antrag).

 

 

Ergebnis der zusätzlichen Standortuntersuchung

Dem Antrag vom 10.02.2022 folgend, wurde ein Planungsbüro mit der zusätzlichen Standortuntersuchung beauftragt. Zu prüfen war, ob das Gelände der Dachdeckerei, deren Pachtvertrag zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, als potentielle Fläche für einen Erlebnisspielplatz infrage käme. Aufgrund der nur geringen Flächengröße der Pachtfläche von ca. 1.240 m² wurden weitere anliegende Flächen in die Potenzialanalyse einbezogen. Der betrachtete Standort umfasste damit die Teilflächen:

·         Bolzplatz nördlich Heidefeld

·         Pacht-Gelände der Dachdeckerei nördlich Heidefeld

·         Parkanlage „Hohe Kiefer“ südlich Heidefeld

Aus den örtlichen Gegebenheiten ergaben sich zwei Varianten; die flächenmäßig kleinere Variante 1, welche das Dachdeckerei-Gelände mit dem anliegenden Bolzplatz umfasst, und die umfangreichere Variante 2, welche die Flächen der Variante 1 mit der Parkanlage „Hohe Kiefer“ umfasst. Beide Varianten wurden eingehend von dem Planungsbüro untersucht. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Im Ergebnis der Potenzialanalyse (siehe Anlage 1, Seite 30) stellt sich die Variante 2 als sinnvoller für eine nutzergruppengerechte Planung heraus. Im Rahmen der weiteren Planung sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

Kinder- und Jugendpartizipation:

Haupt-Zielgruppe eines Erlebnisspielplatzes sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Jüngere Altersgruppen sollen bei der Planung jedoch ebenso Berücksichtigung finden.

Die erste Phase der Planung soll in Form eines Partizipationsprozesses mit intensiver Einbindung der künftigen Nutzergruppe stattfinden. Damit soll erreicht werden, dass der Platz auch tatsächlich angenommen wird, sich die Kinder und Jugendlichen stärker damit identifizieren und auf diese Weise auch Vandalismus vorgebeugt wird.

Dieser Prozess soll von einem dafür speziell qualifizierten Büro begleitet werden. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden dann die Grundlage für eine Entwurfsplanung darstellen.

 

Berücksichtigung der an den Standort angrenzenden öffentlichen Straßen:

a)    Die Planfläche des Erlebnisspielplatzes wird durch die Straße Heidefeld zerschnitten. Die gemeinsame Nutzung von nördlicher und südlicher Fläche setzt in jedem Fall eine Verkehrsberuhigung des betreffenden Straßenabschnitts (Einmündung Rodelberg bis Ecke Steinweg) voraus (z. B. Spielstraße).

Im Zuge der künftigen Straßenplanung „Heidefeld“ gibt es zudem die Überlegung, den Abschnitt zwischen Heidereiterweg und Steinweg für den Autoverkehr zu sperren. Eine Verkehrsuntersuchung zu den möglichen Auswirkungen dieser Maßnahme ist für das 2. Halbjahr 2023 vorgesehen.

b)    Ebenso müssen die anliegenden Straßenräume Hohe Kiefer und Steinweg bei der Planung berücksichtigt werden; u. a. Schaffung von Barrieren/Abgrenzungen zur Sicherheit der Nutzer/-Innen.

 

Realisierung in zwei Bauabschnitten:

Aufgrund der bestehenden Flächendurchschneidung durch die Straße Heidefeld ist es sinnvoll, den Erlebnisspielplatz in zwei Bauabschnitten – BA 1 „Nord“ und BA 2 „Süd“ – umzusetzen. Im ersten Schritt soll der weniger umfangreiche Bauabschnitt Nord umgesetzt werden. Mit der Verkehrsberuhigung oder der Sperrung des Straßenabschnitts Heidefeld für den Kfz-Verkehr soll anschließend der größere Bauabschnitt Süd umgesetzt werden.

 

Ergänzende Informationen zur Drucksache

Diese Beschlussvorlage hat den Fachausschüssen als DS-Nr. 024/23 vorgelegen. Sie wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.04.2023 mit 7 „Ja“ / 0 „Nein“ / 0 „Enthaltungen“ und in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 18.04.2023 mit 7 / 2 / 0 vorberaten. Der Hauptausschuss empfahl sie mit 6 / 1 / 2 zur Behandlung in der Gemeindevertretung weiter.

Nach Auswertung der Diskussionen in den Ausschüssen wurden dort gegebene Hinweise und Anregungen aufgegriffen, der Beschlussvorschlag entsprechend präzisiert und nun als DS-Nr. 024/23/1 vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.11

Teilhaushalt/Budget:

40/46

Maßnahmen-Nr:

M-000721

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

40.000,- EUR

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n (bereits mit DS-Nr. 024/23 verteilt und hier nicht erneut beigefügt):

1.      Maßnahmenplan KIK_Kinderspiel in Kleinmachnow, Überarbeitung 2022/23 – Standortuntersuchung „Heidefeld Ost“ mit Beiblatt

Nur zur Information:

2.      Antrag DS-Nr. 002/22 vom 10.02.2022, Wiedervorlage Erlebnisspielplatz mit zusätzlicher Standortuntersuchung am Heidefeld 1