Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines inklusiven Spielplatzes an der Förster-Funke-Allee
Vorlage
DS-Nr. 043/23
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt auf der Fläche des stark sanierungsbedürftigen Spielplatzes Förster-Funke-Allee Nord einen inklusiven Spielplatz zu planen. Die Konzeptkosten betragen ca. 30.000 EUR.


Die Ratifizierung Deutschlands im März 2009 der im Jahr 2006 beschlossenen UN-Konvention führte zu einem Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung auf ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Aktuell macht die Gastgeberschaft Kleinmachnows und Teltows im Rahmen des Host-Town-Programms der Special Olympics World Games, die in diesem Jahr in Berlin stattfinden, auf das Thema Inklusion aufmerksam.

 

Dies soll auf dem Spielplatz in der Förster-Funke-Allee umgesetzt werden. Planungsrechtlich handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ auf der ein Spielplatz vorgesehen ist.

Ein inklusiver Spielplatz ist der Ort, an dem Kinder mit Beeinträchtigungen genauso die Chance haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aktivitäten nachzugehen, wie es auch Kinder ohne Beeinträchtigungen tun. Denn dadurch können die kognitiven, psychomotorischen und sozialen Fähigkeiten gestärkt werden. Auf einem inklusiven Spielplatz haben alle Kinder die Möglichkeit, Angebote wahrzunehmen, die den individuellen Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Entscheidend ist dabei, dass Inklusion stets ein Miteinander anstrebt. Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen sollen aktiv ins Spiel gebracht werden.

Auch Begleitpersonen mit Beeinträchtigung soll es so möglich sein, an der Entwicklung der Kinder aktiv teilzuhaben.

 

Oft wird eine Beeinträchtigung unwillkürlich mit einem Rollstuhl assoziiert. Dabei müssen bei der inklusiven Spielplatzplanung alle Formen der Beeinträchtigung mit unterschiedlich starker Ausprägung bedacht werden wie z.B. eingeschränkte Sehfähigkeit, eingeschränkte Hörfähigkeit oder kognitive Beeinträchtigungen.

 

Auch Kinder ohne Beeinträchtigungen sollen auf einem inklusiven Spielplatz nicht in ihren Bedürfnissen zurückstecken müssen. Das generelle Leistungsniveau soll durch die inklusive Ausrichtung nicht gesenkt werden, es werden lediglich vielfältige Möglichkeiten abgedeckt, die unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigen und so zum gemeinsamen Spiel anregen.

 

Für die Gestaltung des Spielplatzes sollen Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden. So wurden in einem ersten Schritt bereits Schülerinnen und Schüler der Kleinmachnower Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt am Schleusenweg im Rahmen eines Malwettbewerbs aufgefordert, ihre Ideen für den zukünftigen inklusiven Spielplatz einzureichen. Die kreativen Ergebnisse zeugen von großem Ideenreichtum und sollen, soweit umsetzbar, in den Planungen berücksichtigt werden.

Eine weitere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll im Planungsprozess erfolgen.

 

 

Die Planungsmittel in Höhe von ca. 30.000 EUR zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses werden nach Beschluss außerplanmäßig  in der Kämmerei beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

366

Teilhaushalt/Budget:

366201/4046

Maßnahmen-Nr:

n.n.

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:  

  1. Lageplan / Entwurfsskizze
  2. Auswahl Spielgeräte