Am
06.06.2019 ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in
Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz - BbgZwVbG) in
Kraft getreten. Danach können Gemeinden qua Satzung bestimmen, dass Wohnraum
nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf -
vorausgesetzt, dass in der Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung
mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und der
Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in
angemessener Zeit abgeholfen werden kann. Entsprechende Feststellungen müssen
durch die die Gemeinde getroffen werden, bevor sie eine
Zweckentfremdungsverbotssatzung erlässt.
Zweckentfremdung
im Sinne des BbgZwVbG liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken
genutzt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Wohnraum „länger als sechs
Monate leer steht“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 3). Gemäß § 3 kann die Gemeinde „anordnen, dass eine nicht
genehmigungsfähige Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken
zugeführt wird“.
Auch
für Kleinmachnow ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum zu
konstatieren. Diese bezieht sich sowohl auf Kaufimmobilien als auch auf das
Segment der Mietwohnungen, welche ein gleichermaßen knappes wie zunehmend
'teures' Gut darstellen (und das absehbar auch unter Berücksichtigung der
innergemeindlichen Neubauvorhaben bleiben werden). Umso mehr muss der Umstand
irritieren, dass es in unserer Kommune eine Reihe von Ein-, Zwei- und
Mehrfamilienhäusern gibt, die offenkundig seit langem, teils seit Jahren,
leerstehen.
Im
Hinblick hierauf frage ich den Bürgermeister:
1.
Hat die Gemeindeverwaltung einen Überblick
über den in Rede stehenden Wohnraumleerstand? Wenn ja, bitte ausführen.
2.
Sind verwaltungsseitig Maßnahmen/Aktivitäten
zur Verringerung dieses Leerstands ergriffen worden? Wenn ja, bitte darlegen.
3.
Sind (weitere) Maßnahmen/Aktivitäten
geplant?
4.
Prüft bzw. erwägt die Gemeindeverwaltung den
Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung gemäß BbgZwVbG? Sofern nein, bitte
Angabe der Gründe; sofern ja, bitte Darlegung der Pro-Argumente und der
weiteren Schritte.