Betreff
Zweckwidrige Nutzung des Kinderspielplatzes am Adolf-Grimme-Ring
Vorlage
DS-Nr. 042/11
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen oder - soweit dazu die Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig ist - vorzuschlagen, durch die die Anwohner am Spielplatz Adolf-Grimme-Ring ohne weiteren Verzug wirksam und nachhaltig vor fortdauernder Beeinträchtigung infolge zweckwidriger Nutzung dieser Einrichtung geschützt werden.


In der Zeit von August bis Dezember 2010 war die andauernde zweckwidrige Nutzung des Kinderspielplatzes am Adolf-Grimme-Ring mehrfach Gegenstand von Besprechungen zwischen Bürgermeister, Ordnungsamt und Anwohnern. Nach einer Begehung des Spielplatzes in dieser Runde am 02.12.2010 erhielten die Anwohner die Zusage, dass zunächst Sitzgelegenheiten am Spielplatz entfernt und durch Gehölzanpflanzungen ersetzt werden. Über weitere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner solle dann in Abstimmung mit der Gemeindevertretung beschlossen werden.