Der Bürgermeister wird
beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen oder - soweit dazu die Zustimmung der
Gemeindevertretung notwendig ist - vorzuschlagen, durch die die Anwohner am
Spielplatz Adolf-Grimme-Ring ohne weiteren Verzug wirksam und nachhaltig vor
fortdauernder Beeinträchtigung infolge zweckwidriger Nutzung dieser Einrichtung
geschützt werden.
In der Zeit von August
bis Dezember 2010 war die andauernde zweckwidrige Nutzung des
Kinderspielplatzes am Adolf-Grimme-Ring mehrfach Gegenstand von Besprechungen
zwischen Bürgermeister, Ordnungsamt und Anwohnern. Nach einer Begehung des
Spielplatzes in dieser Runde am 02.12.2010 erhielten die Anwohner die Zusage,
dass zunächst Sitzgelegenheiten am Spielplatz entfernt und durch
Gehölzanpflanzungen ersetzt werden. Über weitere Maßnahmen zum Schutz der
Anwohner solle dann in Abstimmung mit der Gemeindevertretung beschlossen
werden.