Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen, wird von der Kämmerin aufgestellt.
Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
- der Anhang
- die Anlagenübersicht
- die Forderungsübersicht
- die Verbindlichkeitenübersicht und
- der Beteiligungsbericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen wird von der Kämmerin dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu.
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 mit seinen Anlagen wurde von der Kämmerin zum 31.03.2023 aufgestellt.
Der Entwurf wurde am 02.06.2023 durch das Rechnungsprüfungsamt mit dem Prüfvermerk versehen und am 05.06.2023 durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.
Der Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen
Prüfbericht