Betreff
Zehlendorfer Damm 215 Alte Hakeburg, Festlegungen zur künftigen Entwicklung des Grundstücks
Vorlage
DS-Nr. 068/23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1)      Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2)      Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a) in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b) die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c) die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Das Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393; vgl. Anlage 1) befindet sich im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ und ist als „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen“ festgesetzt.

 

Die Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes (Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle) sind an die Gemeinde herangetreten und haben ihre Idee zum Wiederaufbau der Alten Hakeburg der Verwaltung vorgestellt und am 17.04.2023 in der Sitzung des Bauausschusses präsentiert. Der von ihnen konzipierte Wiederaufbau soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen.

 

Da sich das Grundstück mit den Resten der Alten Hakeburg jedoch im Eigentum der Gemeinde befindet, sind die Möglichkeiten einer Bebauung mit der Gemeinde abzustimmen. Mit Schreiben vom 17.07.2023 stellten die Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes (Bäkemühle) daher einen Antrag zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Erbbaurecht als Voraussetzung für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg (vgl. Anlage 2).

 

Bei grundsätzlicher Zustimmung der Gemeindevertretung, ein Erbbaurecht für das Grundstück Zehlendorfer Damm 215 zu bestellen, sollen ein entsprechendes Vergabeverfahren sowie Verhandlungen zu einem Erbbaurechtsvertrag eingeleitet bzw. aufgenommen und konkrete Vertragsinhalte erarbeitet werden. Diese sind der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1.      Abgrenzung des Grundstückes Zehlendorfer Damm 215 – Alte Hakeburg

2.      Antrag um Aufnahme von Verhandlungen über ein Erbbaurecht als Voraussetzung für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg (Schreiben vom 17.07.2023)