-
das Flurstück 392 der Flur 13 (Teil des Grundstückes Zehlendorfer
Damm 217 (Bäkemühle)), das nach der bereits erfolgten Änderung der
Grundstücksgrenze aus der „Fläche für den Gemeinbedarf“ herausgelöst und dem
Sondergebiet SO 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ zugeordnet werden
soll (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB wird daher abgesehen.
2. Alle
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Er
wurde erstmalig im Bereich der Bäkemühle geändert und erweitert, um dort neben
der Restaurantnutzung auch eine „freiberufliche Nutzung mit Publikumsverkehr“
zu ermöglichen. Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 ist am
29.03.2018 rechtswirksam geworden.
Der
bestehende Bebauungsplan setzt die o. g. Flächen als „Fläche für den
Gemeinbedarf, Zweckbestimmung soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen“
fest (vgl. Anlage 2, Auszug aus
dem Bebauungsplan). Der Geltungsbereich der beabsichtigten 2. Änderung
umfasst eine Fläche, die innerhalb des „Historischen Dorfkerns“ liegt, ein in
die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenes Denkmal mit
Gebietscharakter und ein Bodendenkmal (Nr. 30449).
Das
Grundstück mit den Resten der Alten Hakeburg (Flurstück 393) befindet sich im
Eigentum der Gemeinde. Das Flurstück 392 gehört zum Grundstück der Bäkemühle
und befindet sich in privatem Eigentum.
Grundstück
Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg)
Die
Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstückes (Zehlendorfer Damm 217 –
Bäkemühle) sind an die Gemeinde herangetreten und haben ihre Idee zum
Wiederaufbau der Alten Hakeburg der Verwaltung vorgestellt und am 17.04.2023 in
der Sitzung des Bauausschusses präsentiert. Der von ihnen konzipierte
Wiederaufbau soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen.
Mit
Schreiben vom 16.06.2023 (vgl. Anlage 3) stellten die Eigentümer
den Antrag, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-007 zu ändern. Im
wiederaufgebauten Gebäude planen sie neben einer öffentlichen Nutzung des
Kellergeschosses und teilweise auch des Erdgeschosses (als Mehrzweckraum) im
Obergeschoss Praxisräume in Ergänzung der vorhandenen Anlage in der Bäkemühle
und im Dachgeschoss Nebenräume sowie Wohnräume für Personen, die der Praxis
zugeordnet sind.
Gemäß
der Textlichen Festsetzung (TF) Nr. 8.1 des rechtswirksamen Bebauungsplanes ist
für die „Fläche für den Gemeinbedarf“ eine Zweckbestimmung für „soziale,
kulturelle und kirchliche Einrichtungen“ festgesetzt. Praxisräume sowie der
Praxis zugeordnete Wohnräume sind derzeit unzulässig. Daher wird die Ergänzung
der TF-Nr. 8.1 beantragt, damit künftig auch „gesundheitliche Zwecke und
im Dachgeschoss auch Wohnräume für Personen, die der Praxis zugeordnet sind“
bauplanungsrechtlich möglich werden.
Flurstück 392
der Flur 13
Der
zweite Punkt des Änderungsverfahren soll das Flurstück 392 der
Flur 13 betreffen. Das Flurstück gehört mit zum Grundstück Zehlendorfer
Damm 217 – Bäkemühle. Das Grundstück der Bäkemühle ist, mit Ausnahme des
Flurstückes 392, als „Sondergebiet SO2, Zweckbestimmung Restaurant“
festgesetzt. Auf dem ca. 4 m² großen Flurstück 392 befindet sich jedoch
die der Bäkemühle zugehörige Grundstückseinfriedung, weshalb bereits eine
Korrektur der Grundstücksgrenzen erfolgte. Zur Richtigstellung auch des
Bauplanungsrechts soll daher das Flurstück 392 aus den „Flächen für den
Gemeinbedarf, Zweckbestimmung soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen“
herausgelöst und in das Sondergebiet SO 2 mit der Zweckbestimmung
„Restaurant“ aufgenommen werden.
Die
restlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind von der Änderung nicht
berührt und sollen unverändert beibehalten werden.
Weiteres
Verfahren
Der
Antragssteller hat sich bereit erklärt, die Kosten für die
Bebauungsplan-Änderung zu übernehmen und darüber einen entsprechenden städtebaulichen
Vertrag abzuschließen. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Die
konkreten Inhalte der Textlichen Festsetzung Nr. 8.1 zur Fläche für den
Gemeinbedarf zum Grundstück Zehlendorfer Damm 215 ‑ Alte Hakeburg –
und der zeitliche Ablauf des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden in
Abhängigkeit von Entscheidungen der Gemeindevertretung zu DS-Nr. 068/23 „Zehlendorfer Damm 215 Alte Hakeburg,
Festlegungen zur künftigen Entwicklung des Grundstücks“ festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits
im laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|
1.
Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“
2.
Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i.d.F.
vom 31.07.2014, Auszug
3.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
(Schreiben vom 16.06.2023)