Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK), Handlungsfeld Klimaanpassung, hier: Weiterentwicklung Maßnahme G 3, Projekt „Hausbäume für Kleinmachnow“
Vorlage
DS-Nr. 072/23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Richtlinie „Hausbäume für Kleinmachnow“ (vgl. Anlage 1) in Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Kleinmachnow (IKK) – Handlungsfeld G 3 – wird gebilligt.

Für die Umsetzung der Richtlinie sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 50.000,00 € bereitzustellen.

Die Maßnahme ist kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Die Gemeindevertretung ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu informieren.


Im Jahr 2020 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow den Beschluss, bis zum Jahr 2035 eine klimaneutrale Kommune zu werden. Mit DS-Nr. 084/22 vom 20.10.2022 wurde daraufhin das Integrierte Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK) mit Ergebnisbericht und einzelnen Maßnahmensteckbriefen beschlossen.

Das Handlungsfeld G 3 des IKK beinhaltet die Klimaanpassung. Zielgruppe dieses Handlungsfeldes sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieter privater Grundstücke. Zielsetzung ist es, eine naturnahe Gestaltung von Privatgärten als Maßnahme gegen den Klimawandel zu befördern. Das Pflanzen von Bäumen ist eines der effektivsten Mittel, um dem Klimawandel nachhaltig entgegenzuwirken: Bäume verbessern das Orts- und Landschaftsbild und tragen bei zu einem besseren Ortsklima sowie geringerer Staub- und Lärmbelastung in der Gemeinde. Sie erhalten die Artenvielfalt, indem sie Lebensraum und Schutz für Tiere bieten, sie kühlen unser Zuhause, absorbieren CO2, geben gleichzeitig Sauerstoff ab und verbessern die Bodenstruktur.

Aus den vorgenannten Gründen sollen Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger motiviert werden, Hausbäume zu pflanzen. Inspiriert von der Stadt Saarlouis und dem Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, die dieses Projekt bereits umsetzen, kann so ein weiterer Schritt zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden. Die Förderung von Baumpflanzungen wird mit der Verpflichtung verbunden, dass sich der Baumstandort in einem straßennahen Bereich befindet und die Neupflanzung dauerhaft gepflegt und erhalten wird. Passende Baumstandorte sind Flächen mit Straßenbezug, d. h. der Standort muss vor dem jeweiligen Haus (Vorgarten), in Ausnahmefällen auch neben dem Haus liegen, so dass sich der Baum in der Zukunft positiv auf das Straßenbild auswirken kann.

Die durch diese Richtlinie geförderte Baumpflanzung soll im Sinne von § 2 Abs. 3 Gehölzschutzsatzung geschützt sein. Für den Fall, dass die geförderte Baumpflanzung vor Ablauf von 18 Jahren abgängig ist, wird sie durch die antragstellende Person bzw. den Grundstückseigentümer zu ersetzen sein.

Die Gemeinde Kleinmachnow bewirtschaftet Waldflächen, Grünanlagen, Straßen und Plätze. Von den gemeindeeigenen Grundstücken eignen sich nur noch wenige als Standort für zusätzliche Bäume. Vor allem in den dichter bebauten Bereichen gibt es viele gegensätzliche Nutzungsinteressen. Unbebaute Grundstücke werden früher oder später bebaut. Auch entlang von Straßen sind Baumpflanzungen besonders schwierig, da aufgrund der Straßenquerschnitte nur selten weitere Baumpflanzungen möglich sind. Trotzdem sind gerade in straßennahen Bereichen Bäume besonders wertvoll. Grüne Straßenzüge sind attraktiv, laden zum Verweilen ein und erhöhen die Lebensqualität.

Etliche Vorgärten in der Gemeinde verfügen über genügend Potential, ergänzende Pflanzungen durchzuführen. Diese Vorgärten liegen oft in Bebauungsgebieten, in denen Bäume dringend gebraucht werden. Die aktuelle Bepflanzung bleibt hier noch oft hinter den Möglichkeiten zurück. Mit dem Projekt „Hausbäume für Kleinmachnow“ soll ein starker Anreiz für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in den Kleinmachnower Vorgärten geschaffen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Richtlinie „Hausbäume für Kleinmachnow“ mit Anlage Baumartenliste

2)      Vordruck Antrag Zuschuss für das Projekt Hausbäume für Kleinmachnow“