Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Planungs- und Bauphase B (Errichtungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 082/23
Art
Beschlussvorlage

1)      Der Bürgermeister wird beauftragt, das Bauprogramm gemäß DS-Nr. 066/20/1 v. 17.09.2020, Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Festlegung des Bauprogramms, ergänzt durch DS-Nr. 151/20 vom 11.02.2021, in der Bauphase B in den Straßen
Feldfichten, Franzosenfichten, Meisenbusch, Rosenhag, Seematen, Steinweg (Abschnitt Wendemarken bis Ernst-Thälmann-Straße) und Wendemarken
umzusetzen (vgl. Anlage 1, Übersichtskarte).

2)      Die investiven Gesamtkosten der Bauphase B belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung, Stand August 2023, auf insgesamt 12.106.800 EUR (brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

3)      In der Haushaltssatzung 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 11.259.100 EUR festzusetzen.

4)      Im Haushaltsplan 2024 sind die Planungskosten für alle Straßen der Bauphase B i. H. v. 847.700 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025 bis 2027 in Summe wie folgt veranschlagt werden:

2025:    3.965.200 EUR (für Wendemarken, Seematen, Rosenhag),
2026:    6.050.000 EUR (für Wendemarken, Meisenbusch, Franzosenfichten, Steinweg, Feldfichten),
2027:    1.243.900 EUR (für Franzosenfichten, Feldfichten).

5)      Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen der Bauphase B erfolgt im Zeitraum 2025 bis 2027.


 

Anlage/-n:

1)      Übersichtskarte

2)      Kostenberechnung

3)      Bauzeitplan (Grobablaufplan, Stand 08/2023)

4)      Fotodokumentation, Beispiele An der Stammbahn, Kuckuckswald und Steinweg (Nord)

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

1) Ausgangssituation

 

Die Sommerfeldsiedlung ist ein ca. 90 ha großes Wohngebiet in der Gemeinde Kleinmachnow und von einer einheitlichen Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern und vereinzelt Reihenhäusern geprägt. Die Straßenräume dieser Waldsiedlung sind seit der erstmaligen Herstellung in den 1930er Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben (ausgenommen: nördlicher Teil der Straße Meisenbusch). Die Betonfahrbahnen, die unbefestigten Seitenbereiche und auch die gesamte Straßenbeleuchtung befinden sich allerdings inzwischen in einem Zustand, der nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

 

Am 17.09.2022 billigte die Gemeindevertretung deshalb ein Bauprogramm zur schrittweisen Erneuerung der Verkehrsflächen (DS-Nr. 066/20/1) und beschloss, dieses Bauprogramm in einer Bauphase A in den Straßen An der Stammbahn, Kuckuckswald, Brodberg, Pilzwald, Johannistisch und Im Dickicht umzusetzen (Errichtungsbeschluss, DS-Nr. 067/20/1). Mit DS-Nr. 151/20 vom 11.02.2021 wurde das vorgenannte Bauprogramm um Festlegungen zur Straßenbeleuchtung ergänzt, mit DS-Nr. 153/20 vom 25.03.2021 wurde der Bauphase A außerdem ein Abschnitt der Straße Steinweg (Abschnitt Steinweg Nord) zugeordnet.

Die Aufteilung in zwei Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) erfolgte auch aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen. Im Errichtungsbeschluss zur Bauphase A DS-Nr. 067/20/1 legte die Gemeindevertretung bereits fest, dass „der Bürgermeister … einen weiteren Errichtungsbeschluss für die nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2025 – 2028) vorzulegen“ hat.

 

Nach gegenwärtiger Bauablaufplanung sollen die Arbeiten der Bauphase A bis Ende 2024 im Wesentlichen abgeschlossen sein (vgl. Anlage 4, Fotos).

 

2) Bauphase B

 

Um einen kontinuierlichen Fortgang der Arbeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung sicherstellen zu können und auch, um den inzwischen erheblichen Reparaturaufwand der noch vorhandenen Betonfahrbahnen zu begrenzen, sollen im Jahr 2024 die vorbereitenden Schritte für die Bauphase B auf den Weg gebracht werden.

 

 

Erforderlich ist die Ausarbeitung der bauvorbereitenden Ausführungs- und Vergabeunterlagen, beides unter Beachtung vergaberechtlicher Regeln. Ziel ist es, im Jahr 2025 in den Straßenabschnitten der Bauphase B mit der Erneuerung der Verkehrsanlagen beginnen zu können. Somit umfasst der vorliegende Errichtungsbeschluss die Straßenzüge:

-     Wendemarken,

-     Meisenbusch,

-     Franzosenfichten,

-     Seematen,

-     Rosenhag,

-     Steinweg (zwischen Wendemarken u. Ernst-Thälmann-Straße) und

-     Feldfichten.

 

3) Haushalterische Auswirkungen

 

Finanzhaushalt, Auszahlungen

 

Die Veranschlagungen im Finanzhaushalt müssen je Straße/Straßenabschnitt als Anlage im Bau im Teilhaushalt Produkt 54100100 (Budget 5026) in sieben Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Die finanzwirksamen Investitionsveranschlagungen je Straße und Haushaltsjahr, sowie der Fertigstellungszeitpunkt (Inbetriebnahme durch VOB-Abnahme) richten sich nach der Kostenberechnung und dem aktuell vorliegenden Bauzeitenplan (vgl. Anlage 3).

 

Insgesamt sind für die Bauphase B 12.106.800 EUR auf vier Haushaltsjahre kassenwirksam im Finanzplan zu veranschlagen.

 

Im Haushaltsjahr 2024 ergeben sich für alle Straßen zusammen insgesamt 847.700 EUR für die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.

 

Für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 werden durch die festzusetzende Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 11.259.100 EUR die Haushaltsmittel, hier vorrangig die Baukosten, verbindlich bereitgestellt. Sie ermächtigen die Verwaltung, bereits über das Haushaltsjahr 2024 hinaus über die vollen Investitionskosten verfügen zu dürfen (Ausschreibung, Vergabe etc.). Gemäß der Kostenaufstellung in der Anlage verteilt sich diese Ermächtigung für 2025 bis 2027 auf folgende Fälligkeiten mit folgenden kumulierten Auszahlungen:

2025 i. H. v. 3.965.200 EUR, 2026 i. H. v. 6.050.000 EUR und 2027 i. H. v. 1.243.900 EUR.

 

Finanzhaushalt, Einzahlungen

 

Für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 werden entsprechend den geplanten Fertigstellungsterminen die Einzahlungen des Landes Brandenburg auf der Grundlage der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (BbgKStrbMG) je Anlage separat veranschlagt (Sonderposteneinzahlungen).

 

Veranschlagung Haushaltsplan 2024 und mittelfristige Haushaltsplanung Finanzhaushalt

-EUR-

Teilfinanzhaushalt

Produkt 54100100

2024

2025

2026

2027

2028

Gesamtkosten

Auszahlung

Auszahlung

Einzahlung

Auszahlung

Einzahlung

Auszahlung

Einzahlungen

Maßnahme

Wendemarken

   389.800

3.100.000

 

2.078.700

 

 

3.341.100

2.227.400

Meisenbusch

 124.300

 

 

1.650.800

 

 

1.065.000

710.100

Franzosenfichten

    112.200

 

 

651.000

 

838.900

961.200

640.900

Seematen

      43.200

573.800

 

 

370.200

 

 

246.800

Rosenhag

      22.000

291.400

 

 

188.000

 

 

125.400

Steinweg (WM/E.-Th.-Str.)

     25.700

 

 

341.300

 

 

220.200

146.800

Feldfichten

    130.500

 

 

1.328.200

 

405.000

1.118.200

745.500

Summe Auszahlungen

847.700

3.965.200

 

6.050.000

 

1.243.900

 

12.106.800

Summe Einzahlungen

 

 

 

 

558.200

 

6.705.700

7.263.900

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

Alle Veranschlagungen im Finanzhaushalt haben Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt in Form der Abschreibungsaufwendungen als Folgekosten und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten als Erträge. Die Sonderposten werden dabei auf die Restnutzungsdauer der Anlage aufgelöst.

 

Veranschlagung mittelfristige Haushaltsplanung Ergebnishaushalt

-EUR-

Teilergebnishaushalt

Produkt 54100100

2025

2026

2027

2028

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Wendemarken

 

 

 

92.900

 

139.300

85.600

139.300

Meisenbusch

 

 

 

8.900

 

35.600

21.700

35.600

Franzosenfichten

 

 

 

 

 

26.800

19.600

32.100

Seematen

 

2.100

 

12.400

7.500

12.400

7.500

12.400

Rosenhag

 

1.100

 

6.300

3.800

6.300

3.800

6.300

Steinweg (WM/E.-Th.-Str.)

 

 

 

4.300

 

7.400

4.400

7.400

Feldfichten

 

 

 

 

 

31.100

22.800

37.300

Summe Aufwendungen

 

3.200

 

124.800

 

258.900

 

270.400

Summe Erträge

 

 

 

 

11.300

 

165.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54100100

Teilhaushalt/Budget:

5026

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Übersichtskarte

2)      Kostenberechnung

3)      Bauzeitplan (Grobablaufplan, Stand 08/2023)

4)      Fotodokumentation, Beispiele An der Stammbahn, Kuckuckswald und Steinweg (Nord)