2) Die
investiven Gesamtkosten der Bauphase B belaufen sich nach der aktuellen
Kostenberechnung, Stand August 2023, auf insgesamt 12.106.800 EUR (brutto)
und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
3) In
der Haushaltssatzung 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v.
11.259.100 EUR festzusetzen.
4) Im
Haushaltsplan 2024 sind die Planungskosten für alle Straßen der Bauphase B
i. H. v. 847.700 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile
als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025 bis 2027
in Summe wie folgt veranschlagt werden:
2025: 3.965.200 EUR (für Wendemarken,
Seematen, Rosenhag),
2026: 6.050.000 EUR (für
Wendemarken, Meisenbusch, Franzosenfichten, Steinweg, Feldfichten),
2027: 1.243.900 EUR (für
Franzosenfichten, Feldfichten).
5) Die
bauliche Umsetzung der Maßnahmen der Bauphase B erfolgt im Zeitraum 2025 bis
2027.
1)
Übersichtskarte
2)
Kostenberechnung
3)
Bauzeitplan (Grobablaufplan, Stand 08/2023)
4)
Fotodokumentation, Beispiele An der
Stammbahn, Kuckuckswald und Steinweg (Nord)
Problembeschreibung/Begründung:
1)
Ausgangssituation
Die
Sommerfeldsiedlung ist ein ca. 90 ha großes Wohngebiet in der Gemeinde
Kleinmachnow und von einer einheitlichen Bebauung überwiegend mit
Einfamilienhäusern und vereinzelt Reihenhäusern geprägt. Die Straßenräume
dieser Waldsiedlung sind seit der erstmaligen Herstellung in den 1930er Jahren
im Wesentlichen unverändert geblieben (ausgenommen: nördlicher Teil der Straße
Meisenbusch). Die Betonfahrbahnen, die unbefestigten Seitenbereiche und auch
die gesamte Straßenbeleuchtung befinden sich allerdings inzwischen in einem
Zustand, der nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
Am
17.09.2022 billigte die Gemeindevertretung deshalb ein Bauprogramm zur
schrittweisen Erneuerung der Verkehrsflächen (DS-Nr. 066/20/1) und
beschloss, dieses Bauprogramm in einer Bauphase A in den Straßen An der
Stammbahn, Kuckuckswald, Brodberg, Pilzwald, Johannistisch und Im Dickicht
umzusetzen (Errichtungsbeschluss, DS-Nr. 067/20/1). Mit DS-Nr. 151/20
vom 11.02.2021 wurde das vorgenannte Bauprogramm um Festlegungen zur
Straßenbeleuchtung ergänzt, mit DS-Nr. 153/20 vom 25.03.2021 wurde der
Bauphase A außerdem ein Abschnitt der Straße Steinweg (Abschnitt Steinweg
Nord) zugeordnet.
Die
Aufteilung in zwei Bauphasen (Bauphase A und
Bauphase B) erfolgte auch aus haushalts- und vergaberechtlichen
Gründen. Im Errichtungsbeschluss zur
Bauphase A DS-Nr. 067/20/1 legte die Gemeindevertretung bereits fest, dass
„der Bürgermeister … einen weiteren
Errichtungsbeschluss für die nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum
2025 – 2028) vorzulegen“ hat.
Nach
gegenwärtiger Bauablaufplanung sollen die Arbeiten der Bauphase A bis Ende
2024 im Wesentlichen abgeschlossen sein (vgl. Anlage 4, Fotos).
2)
Bauphase B
Um
einen kontinuierlichen Fortgang der Arbeiten zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung sicherstellen zu können und auch,
um den inzwischen erheblichen Reparaturaufwand der noch vorhandenen
Betonfahrbahnen zu begrenzen, sollen im Jahr 2024 die vorbereitenden Schritte
für die Bauphase B auf den Weg gebracht werden.
Erforderlich
ist die Ausarbeitung der bauvorbereitenden Ausführungs- und Vergabeunterlagen,
beides unter Beachtung vergaberechtlicher Regeln. Ziel ist es, im Jahr 2025 in
den Straßenabschnitten der Bauphase B mit der Erneuerung der
Verkehrsanlagen beginnen zu können. Somit umfasst der vorliegende
Errichtungsbeschluss die Straßenzüge:
- Wendemarken,
- Meisenbusch,
- Franzosenfichten,
- Seematen,
- Rosenhag,
- Steinweg
(zwischen Wendemarken u. Ernst-Thälmann-Straße) und
- Feldfichten.
3)
Haushalterische Auswirkungen
Finanzhaushalt,
Auszahlungen
Die
Veranschlagungen im Finanzhaushalt müssen je Straße/Straßenabschnitt als Anlage
im Bau im Teilhaushalt Produkt 54100100 (Budget 5026) in sieben
Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Die finanzwirksamen Investitionsveranschlagungen
je Straße und Haushaltsjahr, sowie der Fertigstellungszeitpunkt (Inbetriebnahme
durch VOB-Abnahme) richten sich nach der Kostenberechnung und dem aktuell
vorliegenden Bauzeitenplan (vgl. Anlage 3).
Insgesamt
sind für die Bauphase B 12.106.800 EUR auf vier Haushaltsjahre
kassenwirksam im Finanzplan zu veranschlagen.
Im
Haushaltsjahr 2024 ergeben sich für alle Straßen zusammen insgesamt 847.700 EUR
für die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.
Für
die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 werden durch die festzusetzende Verpflichtungsermächtigung
i. H. v. 11.259.100 EUR die Haushaltsmittel, hier vorrangig die Baukosten,
verbindlich bereitgestellt. Sie ermächtigen die Verwaltung, bereits über das
Haushaltsjahr 2024 hinaus über die vollen Investitionskosten verfügen zu dürfen
(Ausschreibung, Vergabe etc.). Gemäß der Kostenaufstellung in der Anlage
verteilt sich diese Ermächtigung für 2025 bis 2027 auf folgende Fälligkeiten
mit folgenden kumulierten Auszahlungen:
2025
i. H. v. 3.965.200 EUR, 2026 i. H. v. 6.050.000 EUR und 2027 i. H. v. 1.243.900
EUR.
Finanzhaushalt, Einzahlungen
Für
die Haushaltsjahre 2027 und 2028 werden entsprechend den geplanten
Fertigstellungsterminen die Einzahlungen des Landes Brandenburg auf der
Grundlage der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (BbgKStrbMG) je
Anlage separat veranschlagt (Sonderposteneinzahlungen).
Veranschlagung
Haushaltsplan 2024 und mittelfristige Haushaltsplanung Finanzhaushalt -EUR- |
||||||||
Teilfinanzhaushalt Produkt 54100100 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Gesamtkosten |
||
Auszahlung |
Auszahlung |
Einzahlung |
Auszahlung |
Einzahlung |
Auszahlung |
Einzahlungen |
Maßnahme |
|
Wendemarken |
389.800 |
3.100.000 |
|
2.078.700 |
|
|
3.341.100 |
2.227.400 |
Meisenbusch |
124.300 |
|
|
1.650.800 |
|
|
1.065.000 |
710.100 |
Franzosenfichten |
112.200 |
|
|
651.000 |
|
838.900 |
961.200 |
640.900 |
Seematen |
43.200 |
573.800 |
|
|
370.200 |
|
|
246.800 |
Rosenhag |
22.000 |
291.400 |
|
|
188.000 |
|
|
125.400 |
Steinweg (WM/E.-Th.-Str.) |
25.700 |
|
|
341.300 |
|
|
220.200 |
146.800 |
Feldfichten |
130.500 |
|
|
1.328.200 |
|
405.000 |
1.118.200 |
745.500 |
Summe
Auszahlungen |
847.700 |
3.965.200 |
|
6.050.000 |
|
1.243.900 |
|
12.106.800 |
Summe
Einzahlungen |
|
|
|
|
558.200 |
|
6.705.700 |
7.263.900 |
Ergebnishaushalt
Alle
Veranschlagungen im Finanzhaushalt haben Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
in Form der Abschreibungsaufwendungen als Folgekosten und der ertragswirksamen
Auflösung der Sonderposten als Erträge. Die Sonderposten werden dabei auf die
Restnutzungsdauer der Anlage aufgelöst.
Veranschlagung
mittelfristige Haushaltsplanung Ergebnishaushalt -EUR- |
||||||||
Teilergebnishaushalt Produkt 54100100 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
||||
Ertrag |
Aufwand |
Ertrag |
Aufwand |
Ertrag |
Aufwand |
Ertrag |
Aufwand |
|
Wendemarken |
|
|
|
92.900 |
|
139.300 |
85.600 |
139.300 |
Meisenbusch |
|
|
|
8.900 |
|
35.600 |
21.700 |
35.600 |
Franzosenfichten |
|
|
|
|
|
26.800 |
19.600 |
32.100 |
Seematen |
|
2.100 |
|
12.400 |
7.500 |
12.400 |
7.500 |
12.400 |
Rosenhag |
|
1.100 |
|
6.300 |
3.800 |
6.300 |
3.800 |
6.300 |
Steinweg (WM/E.-Th.-Str.) |
|
|
|
4.300 |
|
7.400 |
4.400 |
7.400 |
Feldfichten |
|
|
|
|
|
31.100 |
22.800 |
37.300 |
Summe
Aufwendungen |
|
3.200 |
|
124.800 |
|
258.900 |
|
270.400 |
Summe
Erträge |
|
|
|
|
11.300 |
|
165.400 |
|
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits
im laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|
Anlage/-n:
1) Übersichtskarte
2) Kostenberechnung
3) Bauzeitplan
(Grobablaufplan, Stand 08/2023)
4) Fotodokumentation,
Beispiele An der Stammbahn, Kuckuckswald und Steinweg (Nord)