A. Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld
Mit Bedauern nehmen wir zur
Kenntnis, dass der Bürgermeister trotz der engagierten Diskussion in der
Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVO) am 19. April 2023 mit der
Anwohnerschaft ein Konzept zur Beschränkung der Parkmöglichkeiten umsetzt, das im
Vergleich zu den angekündigten Einschränkungen noch weitere Verschlechterungen
für die Anwohnerschaft enthält. Wir fragen daher den Bürgermeister:
1. Das nun zunächst für das sog.
„Testgebiet“ Märkische Heide/Heidefeld bereits verhängte weitgehende absolute
Halteverbot verbietet auch Pflegediensten, Lieferdiensten und Postlieferanten
das kurzzeitige Halten – von Handwerkern etc. ganz abgesehen. Die Bedeutung
dieser Dienste nehmen in einer alternden Gesellschaft ebenso zu wie in Zeiten
der Verkehrswende, in denen statt auf eigene PKW auf Lieferdienste
zurückgegriffen werden muss. Es ist den Fahrerinnen und Fahrer nicht zuzumuten,
darauf zu hoffen, dass die Ordnungsverwaltung vielleicht von ihrem
Opportunitätsermessen Gebrauch macht und von Bußgeldern wegen der zwangsläufig
begangenen Ordnungswidrigkeiten absieht. Ebenso wenig können den genannten
Dienstleistern weite Wege zwischen zu belieferndem Haushalt und möglichen
Parkflächen zugemutet werden (auszuliefernde Ladung, Werkzeuge, Baumaterial,
…). Wir befürchten erhebliche Versorgungseinschränkungen – zunächst in dem
Testgebiet, später in fast ganz Kleinmachnow, wenn die Aussage der
Ordnungsamtsleitung zutrifft, dass rund ¾ der Kleinmachnower Straßen zu schmal
sind, um ein einseitiges Halten zu ermöglichen.
·
Wie
schätzt der Bürgermeister die Situation der genannten Dienstleister ein, was
die Anlieferung/Anfahrt der Wohngebäude im Testgebiet (und perspektivisch
flächendeckend) angeht? Wie können pflegebedürftige Menschen sowohl vom
Pflegedienst erreicht als auch mit mobilem Mittagstisch versorgt werden?
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Warum
wurde nicht statt des absoluten Halteverbots mit einem Parkverbot vorgegangen?
2. Es war angekündigt, dass in den
vorgesehenen Parkzonen eine zeitliche Parkzeitbeschränkung von 3 Stunden
tagsüber an Werktagen vorgesehen werden soll. Wieso sehen die bereits
aufgestellten Schilder keine Beschränkung auf Werktage vor? Wie soll die
endgültige Regelung tatsächlich aussehen?
3. Die Anwohnerschaft ist zu Recht
erbost über Einschränkungen, die weit über das notwendige Maß hinausgehen,
welches zur Einhaltung der notwendigen Straßenbreite erforderlich ist. Wie
begründet der Bürgermeister diese nicht notwendigen Maßnahmen, insb. das
absolute Halteverbot auch an Straßen und Stellen, die die notwendige
Straßenbreite für einseitiges Parken hätten?
4. Wir erwarten maximale Transparenz
über die Umsetzung und die damit verbundenen Kosten für die Gemeinde. Welche
Kosten sind mit den Umgestaltungen verbunden (Befestigung der Wege,
Schilderwald, Klageverfahren)?
5. Es wird von betroffenen Bürgerinnen
und Bürgern berichtet, dass sie bauliche Veränderungen planen (Garagen, zweite
Einfahrt, Stichparkplätze usw.), um Parkflächen auf dem eigenen Grundstück zu
schaffen. Da hier angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen großer Zeitdruck
herrscht, erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass die Verwaltung den Anliegen
schnell und unbürokratisch entspricht. Ist dafür Sorge getragen, dass
notwendige Genehmigungen (u.a. auch Baumfällgenehmigungen) trotz Ferienzeit
umgehend erteilt werden können? Hat der Bürgermeister Bedenken,
Baumfällgenehmigungen für Parkflächen zu erteilen oder ist beabsichtigt, den
betroffenen Bürgern möglichst entgegenzukommen? Wie wird mit den
Grundstücken umgegangen, bei denen zwei Parteien in einem Haus leben und daher
teilweise vier Stellplätze benötigt werden? Gibt es Ausnahmen von
Abstandflächen usw.?
6. Bei Grundstücksausfahrten, denen
Parkzonen gegenüber liegen, kann es dazu kommen, dass die Einfahrten schwer bis
gar nicht befahrbar sein werden. Wird die Verwaltung durch entsprechende
Fahrbahnmarkierungen dafür Sorge tragen, dass dies so weit wie möglich
unterbunden wird? Wenn es dennoch zu Blockaden kommt, wird das Ordnungsamt eine
Servicenummer bereitstellen, unter der sich Betroffene melden können? Wie wird die
Verwaltung dann zeitnah helfen können?
7. Wird die Verwaltung die Einhaltung
des Tempo 30 verstärkt kontrollieren, damit gerade in unübersichtlichen Ein-
und Ausfahrtsituationen die Gefahrensituation möglichst weitgehend entschärft
wird?
B. An der Stammbahn
Im Bereich An der Stammbahn
werden den Bürgerinnen und Bürgern erheblich steigende Kosten für die
Grundstückszufahren in Aussicht gestellt. Wir hatten uns explizit dafür
ausgesprochen, dass bereits hergestellte Zufahrten nicht erneuert werden
müssen. Auch gibt es Kritik an den Genehmigungsverfahren.
1. Der Beschluss zur Stammbahn
beinhaltete die Zusage, dass bereits bestehende, befestigte Überfahrten
erhalten bleiben sollen. Dies schein nun nicht der Fall zu sein. Wir bitten den
Bürgermeister um Darstellung, warum die bestehenden Überfahrten nicht erhalten
werden?
2. Ist es weiterhin richtig, dass die
Kosten den Anwohnern gegenüber mittlerweile auf rd. 12.000 Euro geschätzt
wurden (nachdem anfänglich von 4.000 Euro die Rede war)?
3. Mit welcher Begründung will die
Gemeinde die Kosten für die Grundstückszufahrten auf der Nordseite der
Stammbahn den Anwohnern in Rechnung stellen? Wie ist das konkrete Vorgehen der
Verwaltung in der Ansprache der Stammbahn-Anwohnerschaft (Argumente, zeitlicher
Ablauf, Konsequenzen bei Verweigerung)?
4. Ist es richtig, dass die Gemeinde
Fällgenehmigungen verweigert, die für die Zufahrten und die notwendigen Flächen
auf den Grundstücken notwendig wären?
5.
Nach Auskunft von Anwohnern wurden im Zuge
der Strabag-Arbeiten etwa 50 Bäume gefällt. Unabhängig von der tatsächlichen
Anzahl, wurde das anfallende Holz angeblich durch den Bauleiter der Strabag
entsorgt. Was hat die Gemeinde hierfür in Rechnung gestellt?