1) An den
drei Standorten
‑ Freifläche vor den Kammerspielen (Karl-Marx-Straße/ Uhlenhorst),
‑ Rathausmarkt (Förster-Funke-Allee/ Adolf-Grimme-Ring) und
‑ Puschkinplatz (Zehlendorfer Damm/ Käthe-Kollwitz-Straße)
sollen öffentliche Trinkwasserspender (TWB – Trinkwasserbrunnen) aufgestellt
werden.
2) Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Der
Teltow“ (WAZV) als dem für die Trinkwasserbereitstellung zuständigen Träger
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufstellung und zum Betrieb der drei Trinkwasserspender
abzuschließen.
3) Zur
Deckung der Kosten, die dem WAZV im Zusammenhang mit den drei
Trinkwasserspendern entstehen, sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von
70.000 EUR bereitzustellen.
Nach § 50 Abs. 1
Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die der Allgemeinheit dienende
Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge. Hierzu gehört nach § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG auch,
dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und
Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter
Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und
Geografie, verhältnismäßig ist.
Die Bereitstellung und der
Betrieb öffentlicher Trinkwasserbrunnen obliegt gesetzlich den Trägern der
Wasserversorgung, geregelt durch das jeweilige Bundesland in Ausfüllung von
§ 50 WHG im Landeswassergesetz. Im Land Brandenburg sind das die Städte
und Gemeinden.
Mit ihrem Beitritt zum Wasser-
und Abwasser-Zweckverband (WAZV) „Der Teltow“ ist die öffentliche
Wasserversorgungsaufgabe mit allen Rechten und Pflichten von der Gemeinde auf
den WAZV übergegangen. Dem WAZV obliegt daher als Träger der öffentlichen
Wasserversorgung im Verbandsgebiet auch die Trinkwasserbereitstellung an
öffentlichen Orten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Zweckverband zu
tragen. Wenn die Erträge des WAZV die zur Aufgabenerfüllung entstehenden
Aufgaben allerdings nicht decken, kann der Zweckverband zum Ausgleich von
seinen Mitgliedern eine Umlage erheben. Diese ist regelmäßig pro Jahr nach dem
Verhältnis des Nutzens für das einzelne Mitglied zu bemessen.
[Quelle:
VKU ‑ Verband Kommunaler Unternehmen, Trinkwasserbrunnen im öffentlichen
Raum, häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Zuständigkeit und Finanzierung, August
2023]
Gemäß
Artikel 16 der Europäischen Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 soll der
Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch verbessert werden. Dazu gehört
auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen-
uns Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und
unter Berücksichtigung des Bedarfs und den örtlichen Gegebenheiten,
verhältnismäßig ist.
Die Nutzung von
Leitungswasser statt Flaschenwasser ist bequem, spart Geld, reduziert
Verpackungsmüll (wie Plastik oder Glas) und spart CO2 für den sonst
nötigen Transport des Flaschenwassers ein.
Das Gesundheitsamt
des Landkreises Potsdam-Mittelmark gibt vor, dass die Vorgaben und
Verpflichtungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die Empfehlungen des
Merkblattes W 274 (Planung, Bau und Betrieb sowie Eigenkontrolle von
öffentlichen Trinkwasserbrunnen (01/2022)) vom Deutschen Verein des Gas- und
Wasserfaches (DVWG) einzuhalten sind. Darüber hinaus ist bei Einleitung in ein
Gewässer (Einleitgewässer, See, Grundwasser etc.) die Genehmigung der Unteren
Wasserbehörde des Landkreises erforderlich.
Beachtet werden muss
deshalb auch die schadlose Entsorgung des Ablaufwassers. Dabei sollte die
Wiederverwendung zur Grünanlagenbewässerung bzw. Grundwasseranreicherung
favorisiert werden. Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal würde eine
Verschwendung des Trinkwasserbrunnens bedeuten und zusätzliche
Schmutzwasserkosten erzeugen.
[Quelle:
WAZV „Der Teltow“, Machbarkeitsanalyse für die Errichtung von
Trinkwasserbrunnen, 03.08.2023, S. 2, 3 u. 9]
Die Gemeindevertretung hat
hierzu bereits am 14.09.2022 mit breiter Mehrheit den Antrag DS-Nr. 090/22
gebilligt, mit dem der Bürgermeister beauftragt wurde, die Aufstellung von
Trinkwasserspendern an hitzebelasteten Stellen in Kleinmachnow zu prüfen. Auf
der Basis des nun vorliegenden Prüfergebnisses plant die Gemeinde Kleinmachnow,
den WAZV damit zu beauftragen, im Jahr 2024 drei öffentliche Trinkwasserbrunnen
an den Standorten (1) Karl-Marx-Straße, Kammerspiele, (2) Förster-Funke-Allee,
Rathausmarkt und (3) Zehlendorfer Damm, Puschkinplatz aufzustellen.
Dem WAZV werden dadurch im
Jahr 2024 Kosten für die Errichtung in Höhe von ca. 54.000 EUR und als fortlaufende
jährliche Kosten ca. 13.000 EUR, im Jahr 2024 also insgesamt ca.
70.000 EUR entstehen.
Über die Aufstellung der drei Trinkwasserspender ist ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem WAZV
abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
Übersichtskarten zu den Aufstellbereichen
1) Karl-Marx-Straße,
Kammerspiele
2) Förster-Funke-Allee,
Rathausmarkt
3) Zehlendorfer
Damm, Puschkinplatz