Betreff
Errichtung von drei Trinkwasserspendern in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 085/23
Art
Beschlussvorlage

1)      An den drei Standorten
‑ Freifläche vor den Kammerspielen (Karl-Marx-Straße/ Uhlenhorst),
‑ Rathausmarkt (Förster-Funke-Allee/ Adolf-Grimme-Ring) und
‑ Puschkinplatz (Zehlendorfer Damm/ Käthe-Kollwitz-Straße)
sollen öffentliche Trinkwasserspender (TWB – Trinkwasserbrunnen) aufgestellt werden.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ (WAZV) als dem für die Trinkwasserbereitstellung zuständigen Träger einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufstellung und zum Betrieb der drei Trinkwasserspender abzuschließen.

3)      Zur Deckung der Kosten, die dem WAZV im Zusammenhang mit den drei Trinkwasserspendern entstehen, sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 70.000 EUR bereitzustellen.


Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört nach § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.

Die Bereitstellung und der Betrieb öffentlicher Trinkwasserbrunnen obliegt gesetzlich den Trägern der Wasserversorgung, geregelt durch das jeweilige Bundesland in Ausfüllung von § 50 WHG im Landeswassergesetz. Im Land Brandenburg sind das die Städte und Gemeinden.

Mit ihrem Beitritt zum Wasser- und Abwasser-Zweckverband (WAZV) „Der Teltow“ ist die öffentliche Wasserversorgungsaufgabe mit allen Rechten und Pflichten von der Gemeinde auf den WAZV übergegangen. Dem WAZV obliegt daher als Träger der öffentlichen Wasserversorgung im Verbandsgebiet auch die Trinkwasserbereitstellung an öffentlichen Orten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Zweckverband zu tragen. Wenn die Erträge des WAZV die zur Aufgabenerfüllung entstehenden Aufgaben allerdings nicht decken, kann der Zweckverband zum Ausgleich von seinen Mitgliedern eine Umlage erheben. Diese ist regelmäßig pro Jahr nach dem Verhältnis des Nutzens für das einzelne Mitglied zu bemessen.

[Quelle: VKU ‑ Verband Kommunaler Unternehmen, Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum, häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Zuständigkeit und Finanzierung, August 2023]

 

Gemäß Artikel 16 der Europäischen Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 soll der Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- uns Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und den örtlichen Gegebenheiten, verhältnismäßig ist.

Die Nutzung von Leitungswasser statt Flaschenwasser ist bequem, spart Geld, reduziert Verpackungsmüll (wie Plastik oder Glas) und spart CO2 für den sonst nötigen Transport des Flaschenwassers ein.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark gibt vor, dass die Vorgaben und Verpflichtungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie die Empfehlungen des Merkblattes W 274 (Planung, Bau und Betrieb sowie Eigenkontrolle von öffentlichen Trinkwasserbrunnen (01/2022)) vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVWG) einzuhalten sind. Darüber hinaus ist bei Einleitung in ein Gewässer (Einleitgewässer, See, Grundwasser etc.) die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises erforderlich.

Beachtet werden muss deshalb auch die schadlose Entsorgung des Ablaufwassers. Dabei sollte die Wiederverwendung zur Grünanlagenbewässerung bzw. Grundwasseranreicherung favorisiert werden. Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal würde eine Verschwendung des Trinkwasserbrunnens bedeuten und zusätzliche Schmutzwasserkosten erzeugen.

[Quelle: WAZV „Der Teltow“, Machbarkeitsanalyse für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen, 03.08.2023, S. 2, 3 u. 9]

 

Die Gemeindevertretung hat hierzu bereits am 14.09.2022 mit breiter Mehrheit den Antrag DS-Nr. 090/22 gebilligt, mit dem der Bürgermeister beauftragt wurde, die Aufstellung von Trinkwasserspendern an hitzebelasteten Stellen in Kleinmachnow zu prüfen. Auf der Basis des nun vorliegenden Prüfergebnisses plant die Gemeinde Kleinmachnow, den WAZV damit zu beauftragen, im Jahr 2024 drei öffentliche Trinkwasserbrunnen an den Standorten (1) Karl-Marx-Straße, Kammerspiele, (2) Förster-Funke-Allee, Rathausmarkt und (3) Zehlendorfer Damm, Puschkinplatz aufzustellen.

Dem WAZV werden dadurch im Jahr 2024 Kosten für die Errichtung in Höhe von ca. 54.000 EUR und als fortlaufende jährliche Kosten ca. 13.000 EUR, im Jahr 2024 also insgesamt ca. 70.000 EUR entstehen.

Über die Aufstellung der drei Trinkwasserspender ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem WAZV abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

Übersichtskarten zu den Aufstellbereichen

1)      Karl-Marx-Straße, Kammerspiele

2)      Förster-Funke-Allee, Rathausmarkt

3)      Zehlendorfer Damm, Puschkinplatz