Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
DS-Nr. 089/23
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 68 Abs. 1. BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden und ist spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. Hierfür sind die Vorschriften zur Haushaltssatzung anzuwenden. Der Nachtragshaushaltsplan ist Bestandteil der Nachtragshaushaltssatzung. Er ist gemäß § 68 BbgKVerf i. V. m. den Vorschriften der KomHKV zu erstellen.

 

Gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn der gemäß Haushaltsplan zu erwartende Fehlbetrag die Wertgrenze (maßgebliche Erheblichkeitsgrenze) überschreitet.

 

Gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde ebenfalls unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden sollen.

 

Beide Wertgrenzen werden nicht überschritten.

 

Durch die Veranschlagungspflicht einer neuen Investitionsmaßnahme in vollem Umfang im Haushaltsplan 2023 und die hierdurch notwendige neue Festsetzung einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 508.000 EUR ist eine 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit einem 2. Nachtragshaushaltsplan als Pflichtnachtragssatzung notwendig.

 

Satzungsänderung:

Auf die mögliche Notwendigkeit einer 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde bereits in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 (DS-Nr. 046/23) hingewiesen.

 

Bei Beschlussfassung der DS-Nr. 064/23 „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben denkmalgerechte Sanierung und Umbau der ehemaligen ev. Auferstehungskirche Jägerstieg 2 zu einem Museum und einer kulturellen Begegnungsstätte“ durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow ist die Festsetzung der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der aktuellen, geänderten Haushaltssatzung 2023 i. H. v. 280.000 EUR um 508.000 EUR auf insgesamt 788.000 EUR zu erhöhen.

Diese Änderung der bereits durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung geänderten Haushaltssatzung 2023 ist nur durch eine 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 möglich.

 

In der Haushaltssatzung 2024 wird für die Verfügung bezüglich der Baukosten aufgrund des Vergabeverfahrens eine weitere Verpflichtungsermächtigung in Höhe des Haushaltsansatzes 2025 notwendig.

 

 

 

Änderung Finanzhaushalt:

Die Investitionsmaßnahme aus DS-Nr. 064/23 ist bei Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zusätzlich in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Dazu ist der bereits geänderte Haushaltsplan 2023 durch einen 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 im Finanzhaushalt entsprechend anzupassen.

Die Maßnahme ist zwingend erforderlich, um keine Zeitverzögerung für den Sanierungs- und Umbaufahrplan entstehen zu lassen.

Bei der Veranschlagung der Maßnahme im Haushaltsplan 2024, könnte mit dieser frühestens zum 01.01.2024 begonnen werden, was zu einer deutlichen Verschiebung der Bautätigkeit nach 2025/2026 führen würde. Bisher wird im Bauzeitenplan spätestens Ende 2024 mit der Ausschreibung der Baumaßnahme und bereits in 2025 mit deren vollständiger  Umsetzung gerechnet.

 

Angesichts der aktuell weiterhin hohen Baupreise und der Notwendigkeit, weiteren Steigerungen durch die zeitnahe Maßnahmeumsetzung entgegenzuwirken und somit auch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, ist der Beginn der Maßnahme in 2023 geboten.

 

Änderung Ergebnishaushalt:

Die Investitionsmaßnahme hat voraussichtlich erst ab 2026, mit Aktivierung der Anlage im Bau,  Auswirkungen auf den mittelfristigen Ergebnishaushalt. Die erforderlichen Abschreibungen wurden im 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 für 2026 veranschlagt.

 

Alle Veränderungen sind in den betreffenden Planbestandteilen und den Übersichten für 2026 angepasst worden. Die bereits bewilligten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

Festgestellter Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Kleinmachnow