Gemäß § 68
Abs. 1. BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert
werden und ist spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen.
Hierfür sind die Vorschriften zur Haushaltssatzung anzuwenden. Der
Nachtragshaushaltsplan ist Bestandteil der Nachtragshaushaltssatzung. Er ist
gemäß § 68 BbgKVerf i. V. m. den Vorschriften der KomHKV zu erstellen.
Gemäß § 68
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde unverzüglich eine
Nachtragssatzung zu erlassen, wenn der gemäß Haushaltsplan zu erwartende Fehlbetrag
die Wertgrenze (maßgebliche Erheblichkeitsgrenze) überschreitet.
Gemäß § 68
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde ebenfalls unverzüglich
eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder
zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem im Verhältnis
zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet
werden sollen.
Beide
Wertgrenzen werden nicht überschritten.
Durch die
Veranschlagungspflicht einer neuen Investitionsmaßnahme in vollem Umfang im
Haushaltsplan 2023 und die hierdurch notwendige neue Festsetzung einer
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 508.000 EUR ist eine
2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit einem 2. Nachtragshaushaltsplan
als Pflichtnachtragssatzung notwendig.
Satzungsänderung:
Auf die
mögliche Notwendigkeit einer 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde bereits in
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 (DS-Nr. 046/23) hingewiesen.
Bei
Beschlussfassung der DS-Nr. 064/23 „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben
denkmalgerechte Sanierung und Umbau der ehemaligen ev. Auferstehungskirche
Jägerstieg 2 zu einem Museum und einer kulturellen Begegnungsstätte“ durch die
Gemeindevertretung Kleinmachnow ist die Festsetzung der
Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der aktuellen, geänderten
Haushaltssatzung 2023 i. H. v. 280.000 EUR um 508.000 EUR
auf insgesamt 788.000 EUR zu erhöhen.
Diese Änderung
der bereits durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung geänderten
Haushaltssatzung 2023 ist nur durch eine 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023
möglich.
In der
Haushaltssatzung 2024 wird für die Verfügung bezüglich der Baukosten aufgrund
des Vergabeverfahrens eine weitere Verpflichtungsermächtigung in Höhe des
Haushaltsansatzes 2025 notwendig.
Änderung
Finanzhaushalt:
Die
Investitionsmaßnahme aus DS-Nr. 064/23 ist bei Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung zusätzlich in den Haushalt 2023 aufzunehmen. Dazu ist der
bereits geänderte Haushaltsplan 2023 durch einen 2. Nachtragshaushaltsplan
2023 im Finanzhaushalt entsprechend anzupassen.
Die Maßnahme
ist zwingend erforderlich, um keine Zeitverzögerung für den Sanierungs- und
Umbaufahrplan entstehen zu lassen.
Bei der
Veranschlagung der Maßnahme im Haushaltsplan 2024, könnte mit dieser frühestens
zum 01.01.2024 begonnen werden, was zu einer deutlichen Verschiebung der
Bautätigkeit nach 2025/2026 führen würde. Bisher wird im Bauzeitenplan
spätestens Ende 2024 mit der Ausschreibung der Baumaßnahme und bereits in 2025
mit deren vollständiger Umsetzung
gerechnet.
Angesichts der
aktuell weiterhin hohen Baupreise und der Notwendigkeit, weiteren Steigerungen
durch die zeitnahe Maßnahmeumsetzung entgegenzuwirken und somit auch dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, ist der
Beginn der Maßnahme in 2023 geboten.
Änderung
Ergebnishaushalt:
Die
Investitionsmaßnahme hat voraussichtlich erst ab 2026, mit Aktivierung der
Anlage im Bau, Auswirkungen auf den
mittelfristigen Ergebnishaushalt. Die erforderlichen Abschreibungen wurden im 2. Nachtragshaushaltsplan
2023 für 2026 veranschlagt.
Alle Veränderungen
sind in den betreffenden Planbestandteilen und den Übersichten für 2026 angepasst
worden. Die bereits bewilligten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen wurden im 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage:
Festgestellter Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Kleinmachnow