Die
3. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, und als Textbebauungsplan aufgestellt.
2)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Der Bürgermeister
wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
Das
hier in Rede stehende Grundstück (vgl. Anlage 1,
Geltungsbereich) ist im Bebauungsplan als „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.
Die nach § 3 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in einem WR
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind dort bisher ausgeschlossen (vgl. Anlage 2, Auszug Bebauungsplan).
Die
Medonvilla und das ehem. Kutscherhaus sind unter der Bezeichnung „Wohnhaus mit
Remisenhaus (Villa Medon)“ in der Denkmalliste des Landes Brandenburg
eingetragen (Nr. 09190237).
Mit
Schreiben vom 15.09.2023 beantragte der Eigentümer nun, den Bebauungsplan zu
ändern, so dass auf dem Grundstück – und insbesondere in der baulich
eigenständigen Remise ‑ die Büronutzung für einen Pflegedienst zulässig
wird, der seine Dienste sowohl in der Villa Medon, die von einer
Seniorenwohngemeinschaft genutzt wird, als auch darüber hinaus ambulant im
Wohngebiet anbietet (vgl. Anlage 3, Antrag).
Mit
der 3. Änderung des Bebauungsplanes soll die zulässige Nutzung im Reinen
Wohngebiet, beschränkt auf das im Vergleich zu den benachbarten Grundstücken
relativ große Grundstück Klausenerstraße 15, erweitert werden. Mittels
Textlicher Festsetzung sollen hier ausnahmsweise Anlagen für soziale Zwecke
sowie den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets dienende
Anlagen für gesundheitliche Zwecke zugelassen werden können.
Alle
weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind von der Änderung nicht berührt
und sollen unverändert beibehalten werden.
Die
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer
Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15 wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, und als Textbebauungsplan aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte
Zehlendorfer Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15
2. Bebauungsplan
KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“, Auszug
nur
zur Information:
3.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
(Schreiben des Eigentümers v. 15.09.2023)