Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit Spielplatz“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 099/23
Art
Beschlussvorlage

1.      Für eine Fläche nördlich der Förster-Funke-Allee zwischen den Baugebieten Am Kirchfeld und Zum Wetterhäuschen sowie für einen Teil der unmittelbar angrenzenden Straßenverkehrsfläche der Förster-Funke-Allee (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit Spielplatz“ aufgestellt werden.

2.      Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als Textbebauungsplan aufgestellt.

3.      Mit dem Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im Verlauf der Förster-Funke-Allee/ Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet werden. Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-056-a soll einerseits die von der Gemeindevertretung mit DS-Nr. 043/23 vom 12.07.2023 beschlossene Errichtung eines inklusiven Spielplatzes planungsrechtlich ermöglicht werden. Andererseits soll die mit DS-Nr. 020/23 vom 17.05.2023 beschlossene verkehrlich-bauliche Umgestaltung im Handlungsschwerpunkt 1 Förster-Funke-Allee (West), Bauabschnitt 1 Rathausmarkt durch Herstellung einer zusätzlichen Querungshilfe (Mittelinsel) vorbereitet werden.

Wichtiges Ziel beider Vorhaben ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität insbesondere für zu Fuß Gehende zu erhöhen.

Der in Aussicht genommene Geltungsbereich umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 1917 und Teile der Flurstücke 1909 und 1918 mit einer Gesamtfläche von ca. 0,47 ha (vgl. Anlage 1, Abgrenzung Geltungsbereich). Die Flächen sind derzeit als öffentliche Verkehrsfläche, öffentlicher Gehweg und öffentliche Grünfläche mit Spielplatz genutzt.

Durch den Bebauungsplan KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit Spielplatz“ soll der bisher dort geltende Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, in Kraft getreten am 16.06.1999, überplant und ersetzt werden. Der Bebauungsplan KLM-BP-019 wurde mehrfach geändert:

Die Teilflächen im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-056-a wurden zum einem durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ – Flurstück 1917 und Teile von Flurstück 1918 betreffend und in Kraft getreten am 30.01.2009– und zum anderen durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ – Teile von Flurstücks 1909 betreffend und in Kraft getreten am 31.08.2012 – geändert.

Öffentliche Grünfläche

Die Flächen Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 1917 und 1909 (teilweise) sind als öffentliche Grünfläche mit einer konkreten Umgrenzung für einen 200 m² Spielplatz festgesetzt, vgl. (Anlage 2). Für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines inklusiven Spielplatzes an der Förster-Funke-Allee, vgl. DS-Nr. 043/23 ist es erforderlich, das derzeitige Planungsrecht anzupassen. Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche soll dabei unverändert beibehalten werden.

Anders als zurzeit festgesetzt soll aber die Begrenzung der Spielplatzfläche so geöffnet werden, dass Lage und Größe eines inklusiven Spielplatzes unter Abwägung der verschiedenen dabei zu berücksichtigenden Belange, darunter auch der Belange der angrenzenden Wohnnutzungen, geplant werden können. Im weiteren Bauleitplanverfahren werden entsprechende Abstimmungen mit dem für den inklusiven Spielplatz zu beauftragenden Fachplaner erfolgen.

Öffentliche Verkehrsfläche

Die Flächen der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1918 des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-056-a sind zurzeit als Verkehrsfläche und als Grünfläche mit Baumstandorten festgesetzt. Für die Umgestaltung entsprechend des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 1) „Förster-Funke-Allee (West)“ ist im Hinblick auf die vorgesehene neue Querungshilfe (Mittelinsel) die öffentliche Grünfläche zwischen Gehweg und Fahrbahn in Verkehrsfläche zu ändern.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als Textbebauungsplan aufgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1.      Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes KLM-BP-056-a
„Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee“

2.      Auszug aus dem Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“
(Arbeitsfassung)