2.
Der Bebauungsplan
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als
Textbebauungsplan aufgestellt.
3.
Mit dem
Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen
Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die
Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im
Verlauf der Förster-Funke-Allee/ Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet
werden. Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen
innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-056-a soll einerseits die von der
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 043/23 vom 12.07.2023 beschlossene
Errichtung eines inklusiven Spielplatzes planungsrechtlich ermöglicht werden.
Andererseits soll die mit DS-Nr. 020/23 vom 17.05.2023 beschlossene
verkehrlich-bauliche Umgestaltung im Handlungsschwerpunkt 1
Förster-Funke-Allee (West), Bauabschnitt 1 Rathausmarkt durch Herstellung
einer zusätzlichen Querungshilfe (Mittelinsel) vorbereitet werden.
Wichtiges
Ziel beider Vorhaben ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen
innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität insbesondere
für zu Fuß Gehende zu erhöhen.
Der in
Aussicht genommene Geltungsbereich umfasst in der Flur 8 die Flurstücke
1917 und Teile der Flurstücke 1909 und 1918 mit einer Gesamtfläche von ca. 0,47 ha (vgl. Anlage 1, Abgrenzung
Geltungsbereich). Die Flächen sind derzeit als öffentliche Verkehrsfläche, öffentlicher
Gehweg und öffentliche Grünfläche mit Spielplatz genutzt.
Durch den
Bebauungsplan KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit
Spielplatz“ soll der bisher dort geltende Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow“, in Kraft getreten am 16.06.1999, überplant und ersetzt werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-019 wurde mehrfach geändert:
Die Teilflächen
im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes KLM-BP-056-a wurden zum einem
durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ – Flurstück 1917
und Teile von Flurstück 1918 betreffend und in Kraft getreten am 30.01.2009–
und zum anderen durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
– Teile von Flurstücks 1909 betreffend und in Kraft getreten am 31.08.2012 – geändert.
Öffentliche
Grünfläche
Die Flächen
Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 1917 und 1909 (teilweise)
sind als öffentliche Grünfläche mit einer konkreten Umgrenzung für einen 200 m²
Spielplatz festgesetzt, vgl. (Anlage 2). Für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses
zur Errichtung eines inklusiven Spielplatzes an der Förster-Funke-Allee, vgl.
DS-Nr. 043/23 ist es erforderlich, das derzeitige Planungsrecht anzupassen.
Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche soll dabei unverändert
beibehalten werden.
Anders als
zurzeit festgesetzt soll aber die Begrenzung der Spielplatzfläche so geöffnet
werden, dass Lage und Größe eines inklusiven Spielplatzes unter Abwägung der
verschiedenen dabei zu berücksichtigenden Belange, darunter auch der Belange
der angrenzenden Wohnnutzungen, geplant werden können. Im weiteren
Bauleitplanverfahren werden entsprechende Abstimmungen mit dem für den
inklusiven Spielplatz zu beauftragenden Fachplaner erfolgen.
Öffentliche
Verkehrsfläche
Die Flächen
der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1918 des künftigen
Bebauungsplanes KLM-BP-056-a sind zurzeit als Verkehrsfläche und als Grünfläche
mit Baumstandorten festgesetzt. Für die Umgestaltung entsprechend des
Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher
Handlungsschwerpunkt (HSP 1) „Förster-Funke-Allee (West)“ ist im Hinblick auf
die vorgesehene neue Querungshilfe (Mittelinsel) die öffentliche Grünfläche
zwischen Gehweg und Fahrbahn in Verkehrsfläche zu ändern.
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
und als Textbebauungsplan aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1. Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
KLM-BP-056-a
„Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee“
2. Auszug aus dem Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow“
(Arbeitsfassung)