Gemäß § 106 BbgSchuIG sind für Grundschulen Schulbezirke
zu bilden. Ein Schulbezirk beschreibt den regionalen Umkreis einer Schule, für den diese
örtlich zuständig ist. Eine solche Festlegung ist aus übergeordneten
pädagogischen und organisatorischen Erwägungen insbesondere zur ausgewogenen
Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf alle Schulstandorte unter
Einhaltung der Klassenfrequenzrichtwerte erforderlich. Die
Schulbezirke müssen so bemessen sein, dass an den einzelnen Schulen ein geordneter Schulbetrieb
möglich ist.
In der aktuellen Schulbezirkssatzung vom 18.12.2014 sind
insgesamt drei Schulbezirke und fünf Überschneidungsgebiete festgelegt.
Die
Anzahl der schulpflichtigen Kinder innerhalb der derzeit festgelegten Schulbezirke
und ihrer Überschneidungsgebiete hat sich stark verändert. Um künftig ein
geordnetes Schulanmeldeverfahren zu gewährleisten und die im Gemeindegebiet
schulpflichtigen Kinder gleichmäßig auf alle Schulstandorte zu verteilen, ist
es erforderlich die Schulbezirkssatzung anzupassen.
Künftig
sollen die Schulbezirke aller drei kommunalen Grundschulen deckungsgleich sein.
D.h., dass für jede kommunalen Grundschule der Schulbezirk auf das gesamte
Gemeindegebiet ausgeweitet wird. Die Schulanmeldung jedes schulpflichtigen
Kindes erfolgt an der in der Anlage zur Satzung ausgewiesenen zuständigen
Grundschule. Zuständig ist grundsätzlich die dem Wohnort nächstgelegene
kommunale Grundschule. (vgl. hierzu Anlage 1 – Neufassung
Schulbezirkssatzung, Anlage 2 – Karte zur Schulbezirkssatzung und Anlage
3 – Straßenverzeichnis zur Schulbezirkssatzung)
Die
Schulkonferenzen der drei kommunalen Grundschulen werden gem. §91 Abs. 3 Ziffer
2 BbgSchulG zeitnah angehört.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
- Neufassung Schulbezirkssatzung
- Karte zur Schulbezirkssatzung
- Straßenverzeichnis zur Schulbezirkssatzung
- E-Mail Schulamt (Stellungnahme)