Gemäß § 106 BbgSchuIG sind für Grundschulen Schulbezirke zu bilden. Ein Schulbezirk beschreibt den regionalen Umkreis einer Schule, für den diese örtlich zuständig ist. Eine solche Festlegung ist aus übergeordneten pädagogischen und organisatorischen Erwägungen insbesondere zur ausgewogenen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf alle Schulstandorte unter Einhaltung der Klassenfrequenzrichtwerte erforderlich. Die Schulbezirke müssen so bemessen sein, dass an den einzelnen Schulen ein geordneter Schulbetrieb möglich ist.

In der aktuellen Schulbezirkssatzung vom 18.12.2014 sind insgesamt drei Schulbezirke und fünf Überschneidungsgebiete festgelegt.

Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder innerhalb der derzeit festgelegten Schulbezirke und ihrer Überschneidungsgebiete hat sich stark verändert. Um künftig ein geordnetes Schulanmeldeverfahren zu gewährleisten und die im Gemeindegebiet schulpflichtigen Kinder gleichmäßig auf alle Schulstandorte zu verteilen, ist es erforderlich die Schulbezirkssatzung anzupassen.

Künftig sollen die Schulbezirke aller drei kommunalen Grundschulen deckungsgleich sein. D.h., dass für jede kommunalen Grundschule der Schulbezirk auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet wird. Die Schulanmeldung jedes schulpflichtigen Kindes erfolgt an der in der Anlage zur Satzung ausgewiesenen zuständigen Grundschule. Zuständig ist grundsätzlich die dem Wohnort nächstgelegene kommunale Grundschule. (vgl. hierzu Anlage 1 – Neufassung Schulbezirkssatzung, Anlage 2 – Karte zur Schulbezirkssatzung und Anlage 3 – Straßenverzeichnis zur Schulbezirkssatzung)

Die Schulkonferenzen der drei kommunalen Grundschulen werden gem. §91 Abs. 3 Ziffer 2 BbgSchulG zeitnah angehört.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

  1. Neufassung Schulbezirkssatzung
  2. Karte zur Schulbezirkssatzung
  3. Straßenverzeichnis zur Schulbezirkssatzung
  4. E-Mail Schulamt (Stellungnahme)