Der Einwohnerantrag „Weniger Wildschweine in
Kleinmachnow“ vom 03.11.2023 ist gemäß § 14 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg zulässig.
Zulässigkeit des Einwohnerantrags „Weniger Wildschweine
in Kleinmachnow“
Am 03.11.2023 wurde der
Einwohnerantrag mit Unterschriften in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Dieser
wurde gemäß § 14 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.
Der Einwohnerantrag ist gemäß den Voraussetzungen der Kommunalverfassung
zulässig.
Gemäß § 14 Abs. 2 BbgKVerf
wurde der Antrag schriftlich eingereicht. Ferner wurden auf diesem eine
Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt.
Das in § 14 Abs. 3 BbgKVerf
verlangte Quorum von mindestens 5 % von Hundert Antragsberechtigten wurde
erfüllt. In der Gemeinde Kleinmachnow sind 17.160 Einwohnerinnen und Einwohner
über 16 Jahre alt. 5 % davon sind 858 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 03.11.2023).
Von den 1224 abgegebenen Unterschriften waren 126 Unterschriften ungültig.
Somit sind 1098 gültige Unterschriften eingegangen. Damit lagen mehr als die
erforderlichen 858 Unterschriften vor.
Gemäß § 14 Abs. 4 BbgKVerf
wurde auch nicht innerhalb der letzten zwölf Monate in derselben Angelegenheit
ein zulässiger Einwohnerantrag gestellt.
Jede Unterschriftenliste
enthielt nach § 14 Abs. 5 BbgKVerf den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags.
Von den gültigen Eintragungen und Unterschriften war die Person des
Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift zweifelsfrei zu
erkennen. Die ungültigen Eintragungen kamen durch falsche oder fehlende Angaben
der erforderlichen Daten sowie durch fehlende oder nicht zulässige Unterschriften
zustande.
In Bezug auf das Begehren des Einwohnerantrags sei der Hinweis erlaubt, dass zulässiger Gegenstand nur eine Angelegenheit sein kann, die in die Organkompetenz der Gemeindevertretung fällt. Über das Instrument des Einwohnerantrags kann die Befassungs- und Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung gegenüber des Hauptverwaltungsbeamten nicht erweitert werden (Schumacher/ Benedes/ Erdmann u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Kommentar, § 14 BbgKVerf 2.2, KSV Medien, Wiesbaden).
Finanzielle Auswirkungen: |
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Anlage:
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