Die Verwaltung wird beauftragt, den
Gemeindevertretern bis Ende des Jahres (31.12.2023) schriftlich ein Grobkonzept
für einen strukturellen Rahmen zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung
gemäß § 18a BbgKVerf. vorzulegen, der mit einem entsprechenden Zeitplan
unterlegt sein soll.
Seit 2018
sind die Brandenburger Kommunen gemäß § 18a der BbgKVerf. dazu verpflichtet,
Konzepte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten und
umzusetzen. Zur Vorbereitung hatte sich eine AG unter der Leitung von Herrn
Piecha gegründet, die in unregelmäßigen Abständen getagt hat. Seit 2021 wurde
Herr Adam vom Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
beauftragt, die AG zu beraten und den Prozess zu begleiten.
Durch Corona
geriet die Arbeit zunächst ins Stocken, wurde dann nicht mehr aufgenommen (das
letzte Treffen fand 2022 statt). Die Stelle einer/s Kinder- und
Jugendbeauftragten konnte bisher nicht nachhaltig besetzt werden.
Da das Thema
seit fünf Jahren innerhalb der Verwaltung beraten wird, kann davon ausgegangen
werden, dass inzwischen die Ergebnisse der bisherigen Arbeit und der externen
Beratungsleistungen zusammengefasst und in erste Planungen eingeflossen sind,
so dass die säumige Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung zügig weiter
vorangebracht werden kann.