Betreff
Vorlage eines Grobkonzeptes und Zeitplans zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung
Vorlage
DS-Nr. 114/23
Art
Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeindevertretern bis Ende des Jahres (31.12.2023) schriftlich ein Grobkonzept für einen strukturellen Rahmen zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 18a BbgKVerf. vorzulegen, der mit einem entsprechenden Zeitplan unterlegt sein soll.

 


Seit 2018 sind die Brandenburger Kommunen gemäß § 18a der BbgKVerf. dazu verpflichtet, Konzepte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten und umzusetzen. Zur Vorbereitung hatte sich eine AG unter der Leitung von Herrn Piecha gegründet, die in unregelmäßigen Abständen getagt hat. Seit 2021 wurde Herr Adam vom Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg beauftragt, die AG zu beraten und den Prozess zu begleiten.

 

Durch Corona geriet die Arbeit zunächst ins Stocken, wurde dann nicht mehr aufgenommen (das letzte Treffen fand 2022 statt). Die Stelle einer/s Kinder- und Jugendbeauftragten konnte bisher nicht nachhaltig besetzt werden.

 

Da das Thema seit fünf Jahren innerhalb der Verwaltung beraten wird, kann davon ausgegangen werden, dass inzwischen die Ergebnisse der bisherigen Arbeit und der externen Beratungsleistungen zusammengefasst und in erste Planungen eingeflossen sind, so dass die säumige Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung zügig weiter vorangebracht werden kann.