Der Bürgermeister
wird beauftragt, den im Sommer 2023 ausgeführten Austausch der bisherigen
Leuchtmittel durch LED-Leuchtmittel durch eine lichttechnische Gutachterin/einen
lichttechnischen Gutachter überprüfen zu lassen und das Ergebnis zeitnah dem
zuständigen Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
vorzulegen.
Der durchgeführte
Austausch der Leuchtmittel führt zu erheblichen Lichtbelästigungen bei
Anwohnenden sowie auch bei Tieren und Pflanzen.
Die Leuchtmittel
sind für die Verwendung in Rostock-Leuchten nicht geeignet, da diese keine
Abschirmung zu den Häusern und privaten Garten-/Grundstücksflächen ermöglichen.
Die
Beleuchtungsintensität führt im ortsüblichen Abstand (6 m) von Wohnhäusern zu
den Leuchtmitteln zu Lichtemissionen von 18 – 22 Lux in den Wohnungen.
Bei Betrieb nur eines Leuchtmittels wurden ca. 18 Lux im unmittelbaren Umfeld
der Lampe gemessen, welches als unnötig hell anzusehen ist.
„Eine mittlere
Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux und eine halbzylindrische
Beleuchtungsstärke von 0,5 bis 3 Lux, gemessen in einer Höhe von 1,5m über dem
Boden, sorgt für das notwendige Maß an Sicherheit und Komfort.“
Licht.wissen 03, Straßen, Wege und Plätze; https://www.licht.de/de/service/publikationen-und-downloads/heftreihe-lichtwissen
Die verwendeten
Leuchtmittel haben eine Farbtemperatur von 3.000 Kelvin mit klarer
Leuchtscheibe und einen Abstrahlwinkel von 360 °.
Eine Farbtemperatur
von 2.200 Kelvin mit einer matten Ausführung hätte hier ein deutlich geringeres
Störverhalten verursacht.
Weiterhin sollte ein Abstrahlwinkel so reduziert werden, dass die Gebäude auf
den Grundstücken nicht übermäßig beleuchtet werden.
Weiterhin kommt es
vereinzelt zu vermeidbaren Geräuschbeeinträchtigungen durch die in den Lampen
verwendeten Gleichrichter.
Der Gutachter/die
Gutachterin soll überprüfen, ob die ausgewählten Leuchtmittel dem Stand der
Technik bei Anwohnerstraßen entsprechen und welche Maßnahmen zur Reduzierung
der Lichtemissionen möglich ist. Der Gutachter/die Gutachterin sollte für die
Aufgabe qualifiziert sein und langjährig der lichttechnischen Gesellschaft
angehören.