Betreff
Überprüfung der LED-Beleuchtung an RSL-Leuchten und SGS-Leuchten
Vorlage
DS-Nr. 116/23
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, den im Sommer 2023 ausgeführten Austausch der bisherigen Leuchtmittel durch LED-Leuchtmittel durch eine lichttechnische Gutachterin/einen lichttechnischen Gutachter überprüfen zu lassen und das Ergebnis zeitnah dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vorzulegen.

 


Der durchgeführte Austausch der Leuchtmittel führt zu erheblichen Lichtbelästigungen bei Anwohnenden sowie auch bei Tieren und Pflanzen.

Die Leuchtmittel sind für die Verwendung in Rostock-Leuchten nicht geeignet, da diese keine Abschirmung zu den Häusern und privaten Garten-/Grundstücksflächen ermöglichen.

Die Beleuchtungsintensität führt im ortsüblichen Abstand (6 m) von Wohnhäusern zu den Leuchtmitteln zu Lichtemissionen von 18 – 22 Lux in den Wohnungen.
Bei Betrieb nur eines Leuchtmittels wurden ca. 18 Lux im unmittelbaren Umfeld der Lampe gemessen, welches als unnötig hell anzusehen ist.

„Eine mittlere Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux und eine halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,5 bis 3 Lux, gemessen in einer Höhe von 1,5m über dem Boden, sorgt für das notwendige Maß an Sicherheit und Komfort.“


Licht.wissen 03, Straßen, Wege und Plätze;
https://www.licht.de/de/service/publikationen-und-downloads/heftreihe-lichtwissen

Die verwendeten Leuchtmittel haben eine Farbtemperatur von 3.000 Kelvin mit klarer Leuchtscheibe und einen Abstrahlwinkel von 360 °.

Eine Farbtemperatur von 2.200 Kelvin mit einer matten Ausführung hätte hier ein deutlich geringeres Störverhalten verursacht.


Weiterhin sollte ein Abstrahlwinkel so reduziert werden, dass die Gebäude auf den Grundstücken nicht übermäßig beleuchtet werden.

Weiterhin kommt es vereinzelt zu vermeidbaren Geräuschbeeinträchtigungen durch die in den Lampen verwendeten Gleichrichter.

Der Gutachter/die Gutachterin soll überprüfen, ob die ausgewählten Leuchtmittel dem Stand der Technik bei Anwohnerstraßen entsprechen und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen möglich ist. Der Gutachter/die Gutachterin sollte für die Aufgabe qualifiziert sein und langjährig der lichttechnischen Gesellschaft angehören.