Für das Schuljahr 2024/25 legt die Gemeinde Kleinmachnow als Schulträger der unten aufgeführten Grundschulen folgende Aufnahmekapazitäten in Jahrgangsstufe 1 fest:
Grundschule |
Zügigkeit |
Eigenherd-Schule |
2-zügig |
Grundschule Auf dem Seeberg |
2-zügig |
Steinweg-Schule |
2-zügig |
Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb an den drei Grundschulstandorten ist gemäß § 103 Abs. 1 Brandenburgisches Schulgesetz eine Mindestzügigkeit. Die Grundschulen müssen zweizügig organisiert sein. Ausnahmen hiervon regelt § 105 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes, wonach eine Grundschule auch einzügig fortgeführt werden darf.
In der Arbeitsgruppe Kita- und Schulentwicklungsplanung vom 01.03.2022 wurden bereits zwei Varianten der Aufnahmekapazität in Jahrgangsstufe 1 zum Schuljahr 2023/24 diskutiert. Ergebnis der Beratung war, dass an allen kommunalen Grundschulen 2 Züge in Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden sollen.
Für das Schuljahr 2024/25 ist eine erneute Festlegung erforderlich. Zum Schuljahr 2024/25 werden mit Stand 11.09.2023 184 Kinder schulpflichtig. Es ist statistisch davon auszugehen, dass etwa 20 Prozent der einzuschulenden Kinder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen werden. Es verblieben rund 153 Kinder, die voraussichtlich an kommunalen Schulen eingeschult werden. Bei der Berechnung der einzurichtenden Züge geht das Staatliche Schulamt an der Havel von einer Klassenfrequenz von 25 Kindern je Klasse aus, so dass insgesamt voraussichtlich 6 Züge in Jahrgangsstufe 1 für die kommunalen Grundschulen eingerichtet werden können.
Auf Grundlage der vorgenannten Faktoren bestimmt die Gemeinde die im Beschlussvorschlag genannten Zügigkeiten je Grundschulstandort.