2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden
Entwurfsplanung die Ausführungs- und Vergabeunterlagen für die Realisierung der
ersten Baustufe (Var. F - Radverkehrsführung im Gegenverkehr im westlichen
Seitenraum zwischen Teltowkanal und Landesgrenze Berlin, vgl. Anlage 1
- Übersichtsplan) erarbeiten zu lassen.
3. Die
investiven Gesamtkosten der ersten Baustufe belaufen sich nach der aktuellen
Kostenberechnung, Stand November 2023, auf insgesamt 3.161.000 EUR
(brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
4. In
der Haushaltssatzung 2024 ff. ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v.
2.478.000 EUR festzusetzen.
5. Nach
einer Evaluierungsphase von zwei Jahren ist bei Bedarf, insbesondere im Falle
von Hinweisen der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine Ergänzung dieses
Errichtungsbeschlusses für die Umsetzung einer zweiten Baustufe (Radverkehrsführung
im südöstlichen Seitenraum) vorzulegen.
1) Übersichtsplan
2) Lagepläne
Entwurfsplanung
3) Regelquerschnitte
Problembeschreibung/Begründung:
Im
Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow
traf die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem
Festlegungen zur gemeindeweiten Führung des Radverkehrs als linienbezogener
Handlungsschwerpunkt.
Für
die Führung des Radverkehrs im Verlauf Zehlendorfer Damm wurde daraufhin eine
Vorplanung nach HOAI beauftragt, deren Ergebnisse in den Fachausschüssen
vorgestellt und von der Gemeindevertretung mit DS-Nr. 024/22 vom 19.05.2022 mit
einem Grundsatzbeschluss gebilligt wurde. Diesem Auftrag folgend wurde für die
Vorzugsvariante F „Zweirichtungsradweg“ sowie die Rückfallvariante E „beidseitiger
getrennter Geh- und Radweg“ eine Entwurfsplanung erarbeitet. Ein entsprechender
Planungsauftrag zur Erstellung der benötigten Unterlagen ging nach einer
öffentlichen Ausschreibung im November 2022 an die Ingenieurgesellschaft
Baur-Consult (Vergabebeschluss DS-Nr. 141/22 vom 15.12.2022).
BESCHREIBUNG
DER STRECKE
Die
Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm durchquert das Gemeindegebiet auf
einer Länge von ca. 3 km von der Berliner Stadtgrenze im Norden bis zur
Gemeinde Stahnsdorf im Süden. Die L 77 ist eine wichtige örtliche und
überörtliche Hauptverkehrsstraße, die von täglich ca. 11.000 Fahrzeugen
mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5 % (darunter z. Zt.
12 Linienbusfahrzeuge/Std.) genutzt wird.
Das
derzeitige Angebot für den Radverkehr auf dem Zehlendorfer Damm ist
unzureichend. Nachdem die Untere Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnung zur
Radwegebenutzungspflicht aufgrund der tatsächlichen Verkehrsbelastung der
L 77 einerseits und aufgrund der zu geringen Breite der bis dahin baulich
vorhandenen und verkehrsrechtlich angeordneten „kombinierten Rad-/Gehwege“
andererseits schon vor einigen Jahren aufheben musste, sind Radfahrende zurzeit
verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen. Die Gemeinde konnte jedoch zum Schutz der
schwächeren Verkehrsteilnehmer erwirken, dass die nunmehr verkehrsrechtlich
verbliebenen Gehwege durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ wahlweise
mitgenutzt werden dürfen.
Schon
jetzt führt diese Nutzung der Seitenbereiche durch Fußgänger und Radverkehr
aber zu Konflikten, weil sie wegen des schützenswerten Baumbestandes gerade auf
der Ostseite nur schmal sind. Diese Konflikte werden zunehmen, wenn der
Radverkehr, wie z. B. zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes
erforderlich, deutlich zunehmen soll.
ERGEBNIS
VORPLANUNG
Im
Ergebnis der Vorplanung haben sich zwei Varianten als vorteilhaft
herauskristallisiert: Vorzugsvariante F „Zweirichtungsradweg“ und Variante E
„beidseitiger getrennter Geh- und Radweg“.
Ein
innerörtlicher Zweirichtungsradweg verfügt über Risiken bzgl. der Verkehrssicherheit,
gerade an den Einmündungen. Allerdings sind Zweirichtungsradwege in
Kleinmachnow keine Ausnahme, sondern auch in anderen Straßen seit vielen Jahren
vorhanden (z.B. Hohe Kiefer, Schleusenweg, Stolper Weg). Es ist deshalb davon
auszugehen, dass sich nach Realisierung eines Zweirichtungsweges für den
Radverkehr auf der Westseite der L 77 auch hier ein Gewöhnungseffekt
einstellen wird.
Für
einen Zweirichtungsweg spricht auch, dass der Siedlungsschwerpunkt und damit
Quellen und Ziele des Radverkehrs westlich des Zehlendorfer Damms liegen und
viele Radfahrende den Zehlendorfer Damm dann nicht (mehr) queren müssen. Für
die radverkehrliche Erschließung des Ortes bringt die Radverkehrsanlage auf
dieser Seite der Straße daher deutlich mehr Vorteile als Einrichtungsradwege
auf beiden Seiten.
Im
Ergebnis der Vorplanung wurde daher empfohlen, die Entwurfsplanung für die
Variante E „beidseitiger getrennter Geh- und Radweg“ und Variante F
„einseitiger Zweirichtungsradweg“ weiterzuverfolgen.
Dieses
Ergebnis wurde mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Potsdam-Mittelmark und dem Landesbetrieb Straßenwesen (Träger der
Straßenbaulast für die Landesstraße L 77) diskutiert. Dabei äußerten beide
Behörden Bedenken gegenüber einem einseitigen Zweirichtungsangebot für den
Radverkehr, sodass die Genehmigungsfähigkeit dieses Lösungsansatzes unter den
Vorbehalt gestellt wurde, dass schon in der Entwurfserarbeitung neben der
Vorzugsvariante der Gemeinde auch die Anlage einer Radverkehrsanlage im
östlichen Seitenraum mit untersucht wird. Damit soll der Nachweis geführt
werden, dass die Option eines beidseitigen Angebotes für Radfahrende im
Richtungsverkehr offengehalten wird, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn
nach Auswertung eines zweijährigen Beobachtungszeitraums sich die aktuell
verfolgte Vorzugsvariante als zu konfliktträchtig herausstellen sollte.
LÖSUNGSANSATZ
Vor
diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten E
und F weiterverfolgt und vertiefend ausgearbeitet. Ziel ist es, vorerst nur den
Zweirichtungsweg für Radfahrende auf der nordwestlichen Straßenseite zu
realisieren (erste Baustufe). Nach Fertigstellung soll das Verkehrsgeschehen
zunächst eingehend beobachtet werden. Sollte sich der Zweirichtungsweg nicht
bewähren, kann in einem nachfolgendem Realisierungsschritt der südöstliche
Seitenraum ausgebaut und die bislang richtungsgetrennte Führungsform wieder
hergestellt werden (zweite Baustufe).
Die
Entwurfsplanung ist für beide Varianten gemeinsam so ausgearbeitet worden, dass
die Planungen beider Seitenräume insbesondere an den Verknüpfungsstellen in den
Knotenpunkts- und Einmündungsbereichen funktional zueinanderpassen und
aufeinander abgestimmt sind. So werden im Rahmen der ersten Baustufe z. T.
bereits bauliche Vorgriffe für eine mögliche zweite Baustufe mit realisiert. Im
Grundsatz lässt sich aber die nordwestliche Ausbauseite mit Ausnahme der
genannten Vorgriffe auch ohne die andere Straßenseite realisieren und
entspricht damit einem einseitigem Zweirichtungsweg.
In
diesem Errichtungsbeschluss wird nur die erste Ausbaustufe, die Realisierung
des Zweirichtungsweges auf der nordwestlichen Seite beschlossen. Die
vorliegenden Planungsunterlagen (siehe Anlage 2, Blatt 1 bis 12)
enthalten in farblicher Darstellung die baulich betroffenen Bereiche, die durch
den neu zu errichtenden Zweirichtungsweg entstehen, die Anpassungen der
Knotenpunkte sowie notwendige punktuelle Anpassungen auf der südöstlichen
Straßenseite. Die darüberhinausgehenden Planungen der optionalen zweiten Baustufe
sind als Darstellung der Umrisslinien beschränkt.
Im
Zuge der Maßnahme soll auch der barrierefreie Umbau der Haltestellen im
Baubereich erfolgen, soweit noch nicht geschehen. Darüber hinaus ist die
Umgestaltung des Knotenpunktes Zehlendorfer Damm/ Thomas-Münzer-Damm/
Meiereifeld in die vorliegende Planung integriert, wodurch sowohl der
liniengeführte Handlungsschwerpunkt als auch der Handlungsschwerpunkt 4 einer
Lösung zugeführt werden.
Der
dem Errichtungsbeschluss zugrundeliegende Stand der Entwurfsplanung stellt die
grundsätzliche Linienführung der geplanten Verkehrsanlage dar. Es ist davon
auszugehen, dass in der weiteren Bearbeitung während der sich anschließenden
Planungsphasen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrssicherheitsaudits
und möglicher Auflagen aus der (noch bevorstehenden) Genehmigungsplanung im
Detail weitere Optimierungen z. B. im Näherungsbereich des schützenswerten
Baumbestandes möglich sind.
Ziel
ist es, das hier vorgestellte Vorhaben im Rahmen der farbig dargestellten ersten
Baustufe als Gesamtmaßnahme zu vergeben, um über die Losgröße möglichst
wirtschaftliche Angebote zu erzielen. Aufgrund der Länge der Baustrecke und im
Hinblick auf die Zwänge für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist davon
auszugehen, dass sich das Vorhaben aus mehreren Einzelbauphasen zusammensetzen
und sich über einen längeren Realisierungszeitraum beginnend Mitte/ Ende 2024
bis voraussichtlich Anfang 2026 erstrecken wird. Angesichts der bis zum
Baubeginn noch zu berücksichtigenden Terminkette bietet es sich an, südlich der
Einmündung Förster-Funke-Allee mit den Arbeiten zu beginnen. Die
Hauptbauleistung wird sich auf das Jahr 2025 konzentrieren.
Die
Verwaltung wird prüfen, ob Fördermöglichkeiten nach dem Förderprogramm zum
kommunalen Straßenbau bestehen. Bei Förderfähigkeit wird ein entsprechender
Fördermittelantrag gestellt.
Bereits
in Abstimmung ist, die Verkehrsanlage über die Landesgrenze hinweg an die
Planungsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes
Steglitz-Zehlendorf von Berlin und der für die dortige Radverkehrsplanung
zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin anzubinden.
KOSTEN
anrechenbare
Kosten (netto) |
2.230.000,00 € |
MwSt |
424.000,00 € |
Kosten
(brutto) |
2.653.000,00 € |
Nebenkosten
5% (brutto) |
133.000,00 € |
Baukostensteigerung
8% (brutto) |
213.000,00 € |
Planungskosten
Lph. 5-9 (brutto) |
84.000,00 € |
Bauüberwachung
3% (brutto) |
80.000,00 € |
Gesamtsumme
(brutto) |
3.161.000,00 € |
Bauphase 1
(2024) |
683.000,00 € |
Bauphase 2
(2025 f. ‑ VE) |
2.478.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits
im laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|
Anlage/-n:
1 Übersichtsplan
2 Lagepläne Entwurfsplanung
3 Regelquerschnitte