1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass am
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) grundsätzlich keine verkürzten Starts
(Intersection Take Offs) von der Mitte der Startbahn aus mehr
stattfinden.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der
Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass bei Starts Richtung Westen keine
Schleifen über Kleinmachnow mehr geflogen werden, wenn die Maschinen letztlich
Richtung Süden fliegen.
Zu
1.
Am
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) finden sehr viele verkürzte Starts
(Intersection Take Offs) statt. Der Anteil dieser verkürzten Starts an den
jährlichen Gesamtstarts liegt bei schätzungsweise 60 bis 70 Prozent.
Bei
verkürzten Starts beginnt der Pilot das Startmanöver nicht am Beginn, sondern
in der Mitte der 3.600 Meter (Nordbahn) bzw. 4.000 Meter (Südbahn) langen
Startbahn. Die Flugzeuge heben also erheblich später von der Startbahn ab.
Bezogen auf den Fluglärm ist das so, als sei der Flughafen um - je nach
genutzter Startbahn - 1.500 bis 2.000 Meter an seine Anwohner im Westen bzw. im
Osten herangerückt.
Verkürzte
Starts verursachen also unnötig erhöhten Fluglärm für alle Flughafenanwohner.
Durch
eine grundsätzliche Untersagung von verkürzten Starts würde sich die Belastung
aller Flughafenanwohner erheblich verringern. Die Überflughöhe der vielen
aktuell noch verkürzt startenden Flugzeuge wäre dann 400 bis 500 Meter höher.
Und je weiter das startende Flugzeug vom Boden entfernt ist, desto niedriger
ist der am Boden ankommende Lärmpegel. Damit profitieren alle vom Fluglärm
betroffenen Anrainerkommunen von der grundsätzlichen Untersagung verkürzter
Starts. Abweichungen aufgrund zwingender betriebstechnischer Erfordernisse
bleiben natürlich zulässig.
Zu
2.
Seit
geraumer Zeit fliegen Flugzeuge, die nach Westen starten, auch wenn sie
letztlich nach Süden abknicken, häufig vorher in nördlicher Richtung einen
Bogen über Kleinmachnow, zurück Richtung Osten über die südlichen Bezirke
Berlins und biegen erst auf der Höhe des Flughafens nach Süden ab. Dies ist mit
einer völlig überflüssigen Lärmbelastung der Bevölkerung Kleinmachnows
verbunden. Sollte es betriebstechnische Gründe geben, aus denen in dieser Weise
per Einzelfreigabe geflogen wird, müssen sie hinter den Lärmschutzbelangen der
Bevölkerung Kleinmachnows zurücktreten. In der Fluglärmkommission war zugesagt
worden, dass überflüssige Lärmbelästigungen bei den Einzelfallfreigaben
vermieden werden sollen. Insbesondere war zugesichert worden, dass nach Süden
startende Flugzeuge nicht über das nördlich einer gedachten, nach Westen
verlängerten Linie der Startbahnen liegende Kleinmachnow fliegen.
Es
ist darauf hinzuweisen, dass wegen des Flugroutenbetruges bei der
Planfeststellung des BER noch Individualbeschwerden einer Kleinmachnower
Bürgerin und eines Rangsdorfer Bürgers beim EGMR in Straßburg anhängig sind.
Der EGMR hatte mitgeteilte, dass Verletzungen des Rechts auf faires Verfahren –
als Teil des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung – und des
Rechts auf wirksamen Rechtsschutz in Betracht kommen. In der
Beschwerdeerwiderung hatte die Bundesregierung daraufhin dem EGMR versichert,
die Lärmbelastung Kleinmachnows sei gering, (nähere Auskünfte erteilt die BI
Kleinmachnow gegen Fluglärm e. V., Vorsitzender Matthias Schubert,
015140133961, siehe auch BI Teltow, https://www.teltowgegenfluglaerm.de/).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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