Betreff
ITOs (Intersection Take Offs), Flugbetrieb bei Einzelfreigaben
Vorlage
DS-Nr. 128/23
Art
Antrag

1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) grundsätzlich keine verkürzten Starts (Intersection Take Offs) von der Mitte der Startbahn aus mehr stattfinden. 

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass bei Starts Richtung Westen keine Schleifen über Kleinmachnow mehr geflogen werden, wenn die Maschinen letztlich Richtung Süden fliegen.

 


Zu 1.

Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) finden sehr viele verkürzte Starts (Intersection Take Offs) statt. Der Anteil dieser verkürzten Starts an den jährlichen Gesamtstarts liegt bei schätzungsweise 60 bis 70 Prozent.

Bei verkürzten Starts beginnt der Pilot das Startmanöver nicht am Beginn, sondern in der Mitte der 3.600 Meter (Nordbahn) bzw. 4.000 Meter (Südbahn) langen Startbahn. Die Flugzeuge heben also erheblich später von der Startbahn ab. Bezogen auf den Fluglärm ist das so, als sei der Flughafen um - je nach genutzter Startbahn - 1.500 bis 2.000 Meter an seine Anwohner im Westen bzw. im Osten herangerückt.

Verkürzte Starts verursachen also unnötig erhöhten Fluglärm für alle Flughafenanwohner.

Durch eine grundsätzliche Untersagung von verkürzten Starts würde sich die Belastung aller Flughafenanwohner erheblich verringern. Die Überflughöhe der vielen aktuell noch verkürzt startenden Flugzeuge wäre dann 400 bis 500 Meter höher. Und je weiter das startende Flugzeug vom Boden entfernt ist, desto niedriger ist der am Boden ankommende Lärmpegel. Damit profitieren alle vom Fluglärm betroffenen Anrainerkommunen von der grundsätzlichen Untersagung verkürzter Starts. Abweichungen aufgrund zwingender betriebstechnischer Erfordernisse bleiben natürlich zulässig.

 

Zu 2.

Seit geraumer Zeit fliegen Flugzeuge, die nach Westen starten, auch wenn sie letztlich nach Süden abknicken, häufig vorher in nördlicher Richtung einen Bogen über Kleinmachnow, zurück Richtung Osten über die südlichen Bezirke Berlins und biegen erst auf der Höhe des Flughafens nach Süden ab. Dies ist mit einer völlig überflüssigen Lärmbelastung der Bevölkerung Kleinmachnows verbunden. Sollte es betriebstechnische Gründe geben, aus denen in dieser Weise per Einzelfreigabe geflogen wird, müssen sie hinter den Lärmschutzbelangen der Bevölkerung Kleinmachnows zurücktreten. In der Fluglärmkommission war zugesagt worden, dass überflüssige Lärmbelästigungen bei den Einzelfallfreigaben vermieden werden sollen. Insbesondere war zugesichert worden, dass nach Süden startende Flugzeuge nicht über das nördlich einer gedachten, nach Westen verlängerten Linie der Startbahnen liegende Kleinmachnow fliegen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass wegen des Flugroutenbetruges bei der Planfeststellung des BER noch Individualbeschwerden einer Kleinmachnower Bürgerin und eines Rangsdorfer Bürgers beim EGMR in Straßburg anhängig sind. Der EGMR hatte mitgeteilte, dass Verletzungen des Rechts auf faires Verfahren – als Teil des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung – und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz in Betracht kommen. In der Beschwerdeerwiderung hatte die Bundesregierung daraufhin dem EGMR versichert, die Lärmbelastung Kleinmachnows sei gering, (nähere Auskünfte erteilt die BI Kleinmachnow gegen Fluglärm e. V., Vorsitzender Matthias Schubert, 015140133961, siehe auch BI Teltow, https://www.teltowgegenfluglaerm.de/). 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein