Die
Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des KITA-Verbundes der Gemeinde
Kleinmachnow wird beschlossen.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege“ vom 28.06.2023
hat das Land Brandenburg weitreichende Änderungen in der Kindertagespflege auf
den Weg gebracht. Unter anderem wird in § 44 Abs. 2 des Gesetzes festgelegt,
dass Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege entsprechend einer
Kostenbeitragssatzung des zuständigen Landkreises zu erheben sind. Diese
Maßgabe ist bis 31.07.2024 umzusetzen. Bislang zahlten die Eltern Beiträge
entsprechend der jeweiligen kommunalen Beitragsordnungen.
Bisher haben fast alle Kommunen im Landkreis Potsdam-Mittelmark
im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom Landkreis folgende
Aufgaben übernommen:
·
die Vermittlung von Kindertagespflegestellen,
·
die Abrechnung und Auszahlung der Geldleistungen des Landkreises
und
·
die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen entsprechend
der kommunalen Beitragsordnung oder -satzung.
In der Gemeinde Kleinmachnow wurden die Durchführung dieser
Aufgaben dem Eigenbetrieb „KITA-Verbund Kleinmachnow“ dauerhaft übertragen.
Daher wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2009 die
Betriebssatzung des Eigenbetriebes KITA-Verbund entsprechend erweitert.
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der
Kindertagespflege würden nunmehr lediglich die Vermittlung von
Kindertagespflegeplätzen und die Abrechnung und Auszahlung der Geldleistungen
bei den Kommunen verbleiben. Alle Kommunen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
haben sich entschieden, diese Aufgaben künftig nicht mehr zu übernehmen. Der
öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der
Gemeinde Kleinmachnow wird entsprechend geändert.
Die Überführung der Bestandsverträge erfolgt kommunal
gestaffelt. Für Kindertagespflegeverträge von Kindern aus Kleinmachnow bei
Kindertagespflegepersonen in Kleinmachnow erfolgt die Übergabe der Unterlagen
zum 31.01.2024. Neuverträge werden bereits seit 01.08.2023 durch den Landkreis
abgeschlossen.
Mit der Beschlussempfehlung wird die Aufgabe „Kindertagespflege“
aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebes genommen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage
Satzung
zur 1. Änderung der Betriebssatzung des KITA-Verbundes