Betreff
Satzungsbeschluss über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
Vorlage
DS-Nr. 009/24
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 (DS-Nr. 044/20) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ beschlossen.

 

Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BauGB für den Erlass einer Veränderungssperre vor.

 

Die Vorschriften über die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 14 ff. BauGB) haben in der Praxis große Bedeutung für die Sicherung künftiger Bebauungspläne. Beide Rechtsinstrumente dienen dem Zweck, die mit dem aufzustellenden Bebauungsplan angestrebten Planungsziele in der Zeit zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes (hier: B-Plan KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“) gegenüber baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderungen zu schützen. Sie sind geeignet, solche Vorhaben zu verhindern, die einer Umsetzung der Bebauungsplanung durch Schaffung „vollendeter Tatsachen“ entgegenstehen könnten.

 

Die Veränderungssperre wurde erstmalig am 19.05.2022 beschlossen und trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2022 am 30.09.2022 in Kraft. Nach Ablauf von zwei Jahren tritt sie außer Kraft.

Damit die Wirkung der Sperre über den 29.09.2024 hinaus verlängert werden kann, ist dieser (Satzungs-) Beschluss über die erste Verlängerung erforderlich (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).

 

Sicherungszweck der ersten Verlängerung der Veränderungssperre bleibt es daher, einer nachteiligen Veränderung im Gebiet, entgegen den im Aufstellungsbeschluss und in DS-Nr. 074/20 vom 11.02.2021 (Billigung Bebauungsplan-Vorentwurf) formulierten städtebaulichen Zielen, vorzubeugen. Mit der Die Sperre gibt Gemeindevertretung und Verwaltung behält sich die Gemeinde die erforderliche SteuerungsmMöglichkeit vor, die zum Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens erforderlichen Arbeiten am Bebauungsplan-Entwurf sorgfältig vorbereiten zu können.einem Vorhaben dann die Zustimmung zu versagen, wenn es den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegensteht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

-        Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs.