Satzung über die erste Verlängerung der
Veränderungssperre
für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“
beschlossen.
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 (DS-Nr. 044/20) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ beschlossen.
Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BauGB für den Erlass einer Veränderungssperre vor.
Die Vorschriften über die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 14 ff. BauGB) haben in der Praxis große Bedeutung für die Sicherung künftiger Bebauungspläne. Beide Rechtsinstrumente dienen dem Zweck, die mit dem aufzustellenden Bebauungsplan angestrebten Planungsziele in der Zeit zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes (hier: B-Plan KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“) gegenüber baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderungen zu schützen. Sie sind geeignet, solche Vorhaben zu verhindern, die einer Umsetzung der Bebauungsplanung durch Schaffung „vollendeter Tatsachen“ entgegenstehen könnten.
Die Veränderungssperre wurde erstmalig am 19.05.2022 beschlossen und trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2022 am 30.09.2022 in Kraft. Nach Ablauf von zwei Jahren tritt sie außer Kraft.
Damit die Wirkung der Sperre über den 29.09.2024 hinaus verlängert werden kann, ist dieser (Satzungs-) Beschluss über die erste Verlängerung erforderlich (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
Sicherungszweck der ersten Verlängerung der
Veränderungssperre bleibt es daher, einer nachteiligen Veränderung im
Gebiet, entgegen den im
Aufstellungsbeschluss und in DS-Nr.
074/20 vom 11.02.2021 (Billigung
Bebauungsplan-Vorentwurf) formulierten städtebaulichen Zielen, vorzubeugen.
Mit der Die Sperre
gibt Gemeindevertretung und Verwaltung behält
sich die Gemeinde die erforderliche SteuerungsmMöglichkeit
vor, die zum Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens
erforderlichen Arbeiten am Bebauungsplan-Entwurf sorgfältig vorbereiten zu
können.einem Vorhaben dann die Zustimmung zu versagen,
wenn es den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegensteht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
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Satzung
über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet
östlich OdF-Platz“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs.