Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“
Vorlage
DS-Nr. 014/24
Art
Beschlussvorlage

1.     Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) den Bebauungsplan
KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung und

Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

 

2.     Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

 

3.     Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Am 12.12.2019 beschloss die Gemeindevertretung (DS-Nr. 144/19) die 11. FNP-Änderung für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder, die mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 am 30. November 2020 wirksam wurde. Das in diesem Beschluss in Rede stehende Gebiet ist im FNP damit als Wohnbaufläche (Reines Wohngebiet, WR) dargestellt.

 

Die Gemeindevertretung beschloss dann in ihrer Sitzung am 04.11.2021 (DS-Nr. 103/21) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ einzuleiten.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-026 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Reines Wohngebiet geschaffen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 15.765 m² (1,5 ha). Eine GRZ von 0,15 wurde durch den FNP vorgegeben.

 

Das Gebiet ist zu großen Teilen mit Wald nach Landeswaldgesetz bestanden. Im Zuge der vorgenommenen Baumuntersuchung vor Ort sind erhaltenswerte Bäume festgestellt worden. Einige Bäume bleiben aufgrund der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) von einer Fällung verschont. Bei manchen Baufenstern erfolgte eine Anpassung zugunsten von schützenswerten Bäumen. Einige Bestandsbäume unterliegen künftig einer Erhaltungsbindung. Aufgrund der erforderlichen Waldumwandlung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Diese sind im späteren Baugenehmigungsverfahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes zu beantragen.

 

Um das künftige Baugebiet an den Klimawandel anzupassen, sind Festsetzungen u. a. hinsichtlich zu pflanzender Bäume, Sträucher und Fassadenbegrünungen sowie einer offenen Bauweise, welche eine ausreichende Frischluftzufuhr für das gesamte Gebiet sicherstellt, getroffen worden.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere:

a) frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit am 14.03.2023 und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 02.12.2022 sowie

b) der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung im Zeitraum vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 05.02.2024 und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

kann der Bebauungsplan KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder" als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: 

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

Bebauungsplan KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“, bestehend aus:

2)      Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3)      Teil B – Textliche Festsetzungen

4)      Änderungen der Textlichen Festsetzungen