Teil A:
Planzeichnung und
Teil B: Textliche
Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2
und 3) als Satzung.
2.
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung beschloss dann in ihrer Sitzung am 04.11.2021
(DS-Nr. 103/21) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ einzuleiten.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-026 werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein Reines Wohngebiet geschaffen. Das Plangebiet umfasst
eine Fläche von 15.765 m² (1,5 ha). Eine GRZ von 0,15 wurde durch den FNP
vorgegeben.
Das
Gebiet ist zu großen Teilen mit Wald nach Landeswaldgesetz bestanden. Im Zuge der
vorgenommenen Baumuntersuchung vor Ort sind erhaltenswerte Bäume festgestellt
worden. Einige Bäume bleiben aufgrund der vorgesehenen überbaubaren
Grundstücksflächen („Baufenster“) von einer Fällung verschont. Bei manchen
Baufenstern erfolgte eine Anpassung zugunsten von schützenswerten Bäumen.
Einige Bestandsbäume unterliegen künftig einer Erhaltungsbindung. Aufgrund der
erforderlichen Waldumwandlung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
erforderlich. Diese sind im späteren Baugenehmigungsverfahren nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes zu beantragen.
Um
das künftige Baugebiet an den Klimawandel anzupassen, sind Festsetzungen u. a.
hinsichtlich zu pflanzender Bäume, Sträucher und Fassadenbegrünungen sowie einer
offenen Bauweise, welche eine ausreichende Frischluftzufuhr für das gesamte
Gebiet sicherstellt, getroffen worden.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte, insbesondere:
a) frühzeitige Beteiligungen der
Öffentlichkeit am 14.03.2023 und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit Anschreiben vom 02.12.2022 sowie
b) der förmlichen Beteiligungen der
Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung im Zeitraum vom 05.02.2024 bis
einschließlich 08.03.2024 und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit Anschreiben vom 05.02.2024 und Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen
kann der Bebauungsplan KLM-BP-026 „Verlängerung
Wolfswerder" als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in
Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-026
„Verlängerung Wolfswerder“
Bebauungsplan KLM-BP-026
„Verlängerung Wolfswerder“, bestehend aus:
2) Teil
A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3) Teil
B – Textliche Festsetzungen
4) Änderungen
der Textlichen Festsetzungen