Der Bürgermeister wird beauftragt, für die
Hammergrundstücke hinter Zehlendorfer Damm 109, Zehlendorfer Damm 113 und
Zehlendorfer Damm 115 nebst Zufahrten jeweils Verkehrswertgutachten zum Zwecke
der Veräußerung erstellen zu lassen. Nach Vorlage der Verkehrswertgutachten
wird der Bürgermeister beauftragt, diese im Bieterverfahren einzeln
(Grundstücke mit jeweiligen Zufahrten) zu veräußern.
2. Grst. hinter ZD 113, Gemarkung
123834m Flur 12, Flurstück 1517 – 1.155 m² nebst Zufahrt, Gemarkung 123834,
Flur 12, Flurstück 1518 – 80 m²
3. Grst. hinter ZD 115, Gemarkung
123834, Flur 12, Flurstück 1514 – 1.391 m² nebst Zufahrt, Gemarkung 123834,
Flur 12, Flurstück 1516, 80 m²
Anlagen
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Flurkarten
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Übersichtskarte
Hammergrundstücke
Die kommunalverfassungsrechtliche
Veräußerung von Vermögensgegenständen ist in § 79 Brandenburgische
Kommunalverfassung geregelt (BbgKVerf). Danach darf eine Gemeinde
Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in
absehbarer Zeit nicht braucht. Sie sollen zum vollen Wert veräußert werden. Der
volle Wert von Vermögensgegenständen ist der Markt- bzw. Verkehrswert, welcher
zur Veräußerung ermittelt werden muss.
Hier sollen drei sogenannte
„Hammergrundstücke“ als Vermögensgegenstände der Gemeinde Kleinmachnow
veräußert werden. Es handelt sich um folgende Grundstücke mit einer
Gesamtfläche von insgesamt 4.316 m²:
1.
Grst. hinter ZD 109, Gemarkung 123834, Flur
12, Flurstück 1520 – 1.490 m² nebst Zufahrt, Gemarkung 123834, Flur 12, Flurstück
1522 – 120 m²
2.
Grst. hinter ZD 113, Gemarkung 123834m Flur
12, Flurstück 1517 – 1.155 m² nebst Zufahrt, Gemarkung 123834, Flur 12,
Flurstück 1518 – 80 m²
3.
Grst. hinter ZD 115, Gemarkung 123834, Flur
12, Flurstück 1514 – 1.391 m² nebst Zufahrt, Gemarkung 123834, Flur 12,
Flurstück 1516, 80 m²
Die Grundstücke werden auf Dauer für
kommunale Aufgaben nicht benötigt und können somit gem. § 79 BbgKVerf veräußert
werden. Sie liegen teilweise brach. Eine Einfriedung bzw. deren Ergänzung
und/oder Reparatur sind teilweise noch notwendig und sehr kostenintensiv.
Die Grundstücke sind im rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-003-a „Eigenherdsiedlung Süd“ als reines Wohngebiet (WR²)
festgesetzt. Durch die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster)
und aufgrund ihrer Lage im Blockinneren sind die Grundstücke für andere
Nutzungen außer Wohnen nicht nutzbar. Insbesondere öffentliche Nutzungen (z. B.
kommunale Spielplätze), die stets mit einem Zu- und Abgangsverkehr verbunden
wären, sind an dieser Stelle auch aus Gründen des Immissionsschutzes (Wohnruhe)
nicht umsetzbar.
Verkehrswertgutachten zu den Grundstücken
liegen bisher nicht vor. Diese sollen im Haushaltsjahr 2025 erstellt werden.
Die Kostenansätze für die Erstellung der Gutachten werden zum Haushaltsplanentwurf
2025 ermittelt und eingeplant.
Der aktuelle Bodenrichtwert zu den
Grundstücken beträgt jeweils EUR 1.000/m².
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsplan
2025 und mittelfristig 2026:
Ergebnishaushalt Erträge/ Finanzhaushalt
Einzahlungen:
Produkt 111403 Liegenschaften
Bei einem angemessenen Verkauf, verteilt über zwei
Jahre, rechnet die Gemeinde Kleinmachnow mit außerordentlichen Erträgen und
Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR, welche
die außerordentliche Ertragslage und die Liquidität der Gemeinde gleichermaßen
erhöhen würden.
Die ermittelten Wertansätze werden mit
der Haushaltsplanung 2025 veranschlagt.
Ergebnishaushalt Aufwendungen/
Finanzhaushalt Auszahlungen:
Produkt 111403 Liegenschaften
2025: ordentliche Aufwendungen für
Verkehrswertgutachten Hammergrundstücke geschätzt 10.000 EUR.
2025/2026 außerordentliche Aufwendungen aus
dem Vermögensabgang entsprechend der veranlagten Buchwerte i. H. v. insgesamt
859.400 EUR.
Die Aufwandsansätze werden mit der
Haushaltsplanung 2025 jahresbezogen und entsprechend den geplanten
Veräußerungen veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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