Betreff
Spezifizierung des Errichtungsbeschlusses für einen Anbau an der Steinweg-Grundschule DS-Nr. 088/09 - Baustart 2011 und Fertigstellung 2012
Vorlage
DS-Nr. 056/11
Art
Antrag

Die Gemeinde errichtet den mit DS-Nr. 088/09 von der Gemeindevertretung am 25.06.2009 einstimmig beschlossenen 2-geschossigen Anbau an der Steinweg-Grundschule.

Mit dem Bau soll im Jahr 2011 begonnen werden, die Fertigstellung hat bis spätestens 2012 zu erfolgen. Unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung ist dem Hauptausschuss der Beschluss zur Vergabe der Ausführungsplanung vorzulegen.

Die Vorbereitung der Ausschreibung ist so zügig zu erarbeiten, dass die öffentliche Ausschreibung, Submission, Prüfung der Angebote und der Vergabevorschlag einen Baubeginn 2011 und die endgültige Fertigstellung bis spätestens Mitte Juli 2012 ermöglicht.

Zur Bereitstellung der in DS-Nr. 088/029 für den Anbau veranschlagten Mittel in Höhe von 950.000 Euro ist eine Nachtragssatzung gem. § 68 BbgKVerf zu erlassen, in der 400.000 Euro für diese Maßnahme im Jahr 2011 und die Restsumme von 550.000 Euro im Jahr 2012 im Finanzhaushalt eingestellt werden.


Am 25.06.2009 hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, einen zweigeschossigen Anbau an der Steinweg-Grundschule zu errichten. Mit diesem Anbau soll die Schule die dringend benötigten Funktionsräume Aula, Kunstraum, Musikraum und Raum für Förderunterricht sowie einen Lagerraum für Stühle und Theaterrequisiten erhalten. Mit der Errichtung des Anbaus sollen die für die Steinweg-Grundschule notwendigen Räumlichkeiten geschaffen und die vorhandenen Provisorien beseitigt werden, die im übrigen auch aus brandschutzrechtlichen Gründen zu beseitigen sind.

Mit dem Errichtungsbeschluss wurde vom Bürgermeister ein Zeitplan vorgelegt, der vorsah, bis zum Oktober 2009 den Bauantrag einzureichen, die öffentliche Ausschreibung, Submission etc. bis zum Mai 2010 vorzunehmen, Mit dem Bau bis Mitte Juli zu beginnen und den Bau bis Mitte Juli 2011 fertigzustellen.

 

Entsprechend dieser Planung wurde diese Maßnahme M-000097 in den Nachtragshaushalt 2009 aufgenommen.

Der Bauantrag wurde nun allerdings erst – mit 15-monatiger Verspätung – im Januar 2011 gestellt. Mit Haushaltssatzung 2011 wurden für die Errichtung des Anbaus keine Mittel im Finanzhaushalt 2011-2014 vorgesehen.

Auf Seite 32 der Haushaltssatzung weist der Kämmerer Herr Ecker in seiner Erläuterung explizit darauf hin, dass die für diese Investition veranschlagten Mittel nur noch bis 2011 verfügbar bleiben. Auch aus diesem Grund muss zur Umsetzung des durch die Gemeindevertretung gefassten Beschlusses, der Anbau in den Nachtragshaushalt 2011 aufgenommen werden.

Mit der Aufstellung des Nachtragshaushaltes und dem Erlass der Nachtragssatzung ist die momentane wirtschaftliche Situation der Gemeinde abzubilden. Damit könne auch die erwarteten Mehreinnahmen aus der Jahresrechnung 2009 Berücksichtigung finden, die die Finanzierung des Anbaus an die Steinweg-Grundschule ermöglichen.

Die mit Erhöhung der Grundsteuer verbundenen Mehreinnahmen sind vordringlich für die Pflichtaufgaben der Gemeinde einzusetzen. Die Investition zur Angleichung der Schulverhältnisse an der Steinweg-Grundschule stellt eine Pflichtaufgabe dar, insbesondere weil es in Kleinmachnow wegen der Schulbezirkssatzung keine freie Grundschulwahl gibt.