Die Gemeinde errichtet den mit DS-Nr. 088/09 von
der Gemeindevertretung am 25.06.2009 einstimmig beschlossenen 2-geschossigen
Anbau an der
Mit dem Bau soll im Jahr 2011 begonnen werden,
die Fertigstellung hat bis spätestens 2012 zu erfolgen. Unmittelbar nach
Erteilung der Baugenehmigung ist dem Hauptausschuss der Beschluss zur Vergabe
der Ausführungsplanung vorzulegen.
Die Vorbereitung der Ausschreibung ist so zügig
zu erarbeiten, dass die öffentliche Ausschreibung, Submission, Prüfung der
Angebote und der Vergabevorschlag einen Baubeginn 2011 und die endgültige
Fertigstellung bis spätestens Mitte Juli 2012 ermöglicht.
Zur Bereitstellung der in DS-Nr. 088/029 für den
Anbau veranschlagten Mittel in Höhe von 950.000 Euro ist eine Nachtragssatzung
gem. § 68 BbgKVerf zu erlassen, in der 400.000 Euro für diese Maßnahme im Jahr
2011 und die Restsumme von 550.000 Euro im Jahr 2012 im Finanzhaushalt
eingestellt werden.
Am 25.06.2009 hat die Gemeindevertretung
einstimmig beschlossen, einen zweigeschossigen Anbau an der
Mit dem Errichtungsbeschluss wurde vom
Bürgermeister ein Zeitplan vorgelegt, der vorsah, bis zum Oktober 2009 den
Bauantrag einzureichen, die öffentliche Ausschreibung, Submission etc. bis zum
Mai 2010 vorzunehmen, Mit dem Bau bis Mitte Juli zu beginnen und den Bau bis
Mitte Juli 2011 fertigzustellen.
Entsprechend dieser Planung wurde diese Maßnahme
M-000097 in den Nachtragshaushalt 2009 aufgenommen.
Der Bauantrag wurde nun allerdings erst – mit
15-monatiger Verspätung – im Januar 2011 gestellt. Mit Haushaltssatzung 2011
wurden für die Errichtung des Anbaus keine Mittel im Finanzhaushalt 2011-2014
vorgesehen.
Auf Seite 32 der Haushaltssatzung weist der
Kämmerer Herr Ecker in seiner Erläuterung explizit darauf hin, dass die für
diese Investition veranschlagten Mittel nur noch bis 2011 verfügbar bleiben.
Auch aus diesem Grund muss zur Umsetzung des durch die Gemeindevertretung
gefassten Beschlusses, der Anbau in den Nachtragshaushalt 2011 aufgenommen
werden.
Mit der Aufstellung des Nachtragshaushaltes und
dem Erlass der Nachtragssatzung ist die momentane wirtschaftliche Situation der
Gemeinde abzubilden. Damit könne auch die erwarteten Mehreinnahmen aus der
Jahresrechnung 2009 Berücksichtigung finden, die die Finanzierung des Anbaus an
die Steinweg-Grundschule ermöglichen.
Die mit Erhöhung der
Grundsteuer verbundenen Mehreinnahmen sind vordringlich für die Pflichtaufgaben
der Gemeinde einzusetzen. Die Investition zur Angleichung der Schulverhältnisse
an der Steinweg-Grundschule stellt eine Pflichtaufgabe dar, insbesondere weil
es in Kleinmachnow wegen der Schulbezirkssatzung keine freie Grundschulwahl
gibt.