Betreff
Aufhebung des Erbbaurechts am Grundstück Schillerstraße 31 (Kletterfelsen)
Vorlage
DS-Nr. 057/11
Art
Beschlussvorlage

 

Die Gemeinde Kleinmachnow gibt das Erbbaurecht am Grundstück in Kleinmachnow, Schillerstraße 31, Flur 8, Flurstück 2085, auf.

 

Der Bürgermeister wird mit der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und der Gemeinde Kleinmachnow, geschlossen vor dem Notar Jens Hunger in Potsdam, zu dessen UR-Nr. 1496/2009 beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

Im Rahmen eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zum KLM-BP-019 wird die künftige Nutzung des Grundstücks neu festzusetzen sein.

 


 

Die Gemeinde beabsichtigte gemäß Errichtungsbeschluss zur DS-Nr. 146/08 vom 10.07.2008 den Bau eines Kletterfelsens auf dem als geeignet festgestellten Gelände neben der Jugendfreizeiteinrichtung. 

 

Eigentümer dieser Fläche ist die gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH. Die Rechte an diesem Grundstück waren deshalb zu klären.

Der Aufsichtsrat der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH genehmigte die Vergabe des Erbbaurechtes an diesem Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines Kletterfelsens.

 

Der zwischen der Grundstückseigentümerin und der Gemeinde Kleinmachnow am 10.09.2009 daraufhin geschlossene Erbbaurechtsvertrag wurde mit DS-Nr. 223-01/09 durch die Gemeindevertretung am 10.12.2009 genehmigt.

 

Mit dem Bau wurde bisher nicht begonnen. Das Erbbaurechtsgrundbuch wurde noch nicht angelegt, da erst vor kurzem die katasterliche Fortschreibung erfolgte, die gewog-Umfirmierung zur Urkunde zu erklären war und eine Pfandfreigabe für ein in Abt. III eingetragenes Grundpfandrecht durch den Grundpfandrechtsgläubiger erteilt wurde. Nutzungsentgelt in Höhe des künftigen Erbbauzinses war trotzdem zu entrichten.

 

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 16.12.2010 auf Antrag der Fraktionen CDU, WIR, SPD/PRO die Aufhebung des Errichtungsbeschlusses, ohne weitere Beschlüsse zu den sich hieraus ergebenen Folgen für die Bauleitplanung und das Erbbaurecht selbst zu fassen.

 

Damit kann das Erbbaurecht veräußert oder aufgegebenen und der Vertrag rück abgewickelt werden.

 

Zugleich kann im Rahmen eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens die künftige Nutzung des Grundstücks neu festgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 1.000,00

Budget/Teilhaushalt:

10.45

 Finanz-HH 2011

EURO: 1.000,00

Produktgruppe:

11.14

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: