1. Der Bebauungsplan KLM-BP-039 „Bereich An der
Schneise“, in Kraft getreten am 27.10.2009, soll
geändert werden. Die Änderung soll sich
beschränken auf die Aufnahme einer ergänzenden
Textlichen Festsetzung zur Dachgestaltung
sowie die Anpassung der überbaubaren
Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem
Grundstück Meiereifeld 46 (Flur 12, Flurstücke 556 und
1209).
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1
BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und
diesen der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen
Der Bebauungsplan
KLM-BP-039 „Bereich An der Schneise“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für
die Gemeinde Kleinmachnow am 27.10.2009 in Kraft.
Der
Bebauungsplan soll um eine Textliche
Festsetzung bezüglich „Dächer“ ergänzt werden, wonach eingeschossige Anbauten an vorhandene Gebäude ausnahmsweise
zugelassen werden können. Um das städtebauliche Erscheinungsbild bezüglich der
Dachlandschaft zu steuern, wird zudem eine max. Gebäudehöhe (Oberkante Gebäude)
sowie eine maximale Grundfläche für solche eingeschossigen Anbauten festgesetzt.
Nach dem vorliegenden rechtswirksamen Bebauungsplan sind grundsätzlich nur
Sattel- und Zeltdächer mit einer Dachneigung von mind. 35° - 55° zulässig.
Diese Regelungen gelten bisher auch für Anbauten. Auf Grund der Anregung der
Grundstückseigentümer Meiereifeld 46 (vgl. Anlage
3) soll diese Regelung für den gesamten Geltungsbereich geändert werden. Eine
Gegenüberstellung der Festsetzungen zu „Dächer“ (alt/ neu) kann der Anlage 2
entnommen werden. Diese ergänzende Regelung zur Dachgestaltung (hier: Anbauten)
gilt für das gesamte Plangebiet und soll dem Wunsch von Grundstückseigentümern,
nach der Erweiterung von Wohnraum durch eingeschossige Anbauten, Rechnung
tragen.
Ebenfalls
geändert werden soll die überbaubare Grundstücksfläche für das Grundstück
Meiereifeld 46.
Das
Grundstück Meiereifeld 46 bestand zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Bebauungsplanes nur aus der Fläche Flur 12, Flurstück 556, es wurde eine
überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) aufgrund der vorhandenen baulichen
Anlage und der Vielzahl aufstehender Bäume im rückwärtigen Grundstücksbereich
ausgewiesen (vgl. Anlage 4). Der
Eigentümer Meiereifeld 46 (Flurstück 556) ist nunmehr ebenfalls Eigentümer des
angrenzenden Flurstückes 1209. Er beabsichtigt, das vorhandene Wohngebäude
durch einen eingeschossigen Anbau zu erweitern und stellte mit Schreiben v.
01.03.2011 (vgl. Anlage 3) einen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (hier: Anpassung des Baufensters).
Durch
die Anpassung der vorhandenen überbaubaren Grundstücksfläche in Richtung
Flurstück 1209 wird das Baufenster um ca. 5,0 m breiter, gleichzeitig kann die
Bebauungstiefe aber um 2,50 m reduziert werden. Durch die Reduzierung der
Bebauungstiefe um 2,50 m wird ein größerer Abstand zum vorhandenen,
erhaltenswerten Baumbestand erzielt.
Aus
Sicht der Verwaltung kann dem Antrag, das Baufenster in der Anlage 5 skizzierten Form zu ändern,
zugestimmt werden, da die geringfügige Änderung städtebaulich vertretbar ist
und zum anderen dem vorhandenen Baumbestand auf dem Grundstück entgegenkommt.
Der
Eigentümer hat die Kostenübernahme des Änderungsverfahrens zugesichert. Ein
entsprechender Vertrag zwischen dem Bürgermeister und dem Antragsteller wird in
Kürze abgeschlossen.
Alle übrigen
Grundstücke und die Festsetzungen des B-Planes, insbesondere die Nutzungsmaße,
sollen von der Änderung unberührt bleiben. Ein Nachweis des Eigentümers, dass
die zulässige Grundfläche (GR) eingehalten ist, liegt vor und wird im Laufe des
B-Plan-Änderungsverfahrens weiter zu prüfen sein.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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Veranschlagung: |
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EURO:
ca. 2.000,00 |
Budget/Teilhaushalt: |
50/ 18 |
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EURO:
ca. 2.000,00 |
Produktgruppe: |
51.10 |
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Maßnahmen-Nr: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-039
2.
Gegenüberstellung der textlichen Festsetzungen Nr. 2.1 ff. „Dächer“
3.
Antragsschreiben zur Änderung des B-Planes v. 01.03.2011
4.
Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-039, Teil A (Planzeichnung)
5.
Darstellung der beabsichtigen Änderung des Baufensters auf dem Grundstück
Meiereifeld 46