1.
Das mit DS-Nr. 036-1/10 vom 20.05.2010
eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c
„Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Ginsterheide 32 wird eingestellt.
2.
Die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich
bekanntzumachen.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers hatte
die Gemeindevertretung am 20.05.2010 mit DS-Nr. 036-1/10 beschlossen, ein
Verfahren zur Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-001-c
„Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Ginsterheide 32 einzuleiten.
Mit der Änderung sollte die dort bereits realisierte Umnutzung einer
Nebenanlage zu Büroräumen planungsrechtlich zulässig werden. Der in Aussicht
genommene Geltungsbereich ist als Anl. 1 beigefügt.
Mit der Bebauungsplan-Änderung sollte
die bestehende straßenseitige (östliche) überbaubare Grundstücksfläche
(„Baufenster“) erweitert werden. Durch parallel abzuschließenden städtebaulichen
Vertrag sollte zugleich sichergestellt werden, dass die bauliche Ausnutzung des
rückwärtigen Baufensters, z. B. durch Errichtung eines Wohngebäudes, solange
ausgeschlossen bleibt, wie die Büronutzung der Nebenanlage fortbesteht.
Gemeinde und Landkreis, FD Technische
Bauaufsicht II, kamen in einer ersten Einschätzung zu dem Ergebnis, dass
mit der vorstehend beschriebenen B-Plan-Änderung das Vorhaben planungsrechtlich
zulässig wird.
Im Herbst 2010 setzte die
Bauaufsichtsbehörde die zwischenzeitlich ausgesetzte Bearbeitung des
Bauantrages zur nachträglichen Genehmigung der Nebenanlage fort. Sie kam dabei
zu dem Ergebnis, dass nicht nur das Baufenster, sondern außerdem auch die im
B-Plan festgesetzte Art der Nutzung, nämlich „Reines Wohngebiet“, sowie
bauordnungsrechtliche Fragen im Hinblick auf Abstandsflächen einer
Baugenehmigung entgegenstehen.
Der Grundstückseigentümer zog daraufhin
einen Rechtsanwalt hinzu, der sich in dieser Angelegenheit an den FD
Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz des Landkreises wandte.
Seine dort vorgetragenen baurechtlichen Argumente wurden geprüft, die dazu
ergangene Stellungnahme des Landkreises ist als Anl. 3 beigefügt.
Die Stellungnahme bestätigt die bereits
in der Bauausschuss-Sitzung vom 10.01.2011 geäußerte Einschätzung der
Verwaltung, dass das eingeleitete Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht
rechtssicher zu Ende zu führen sein wird. Um die bereits erfolgte Umnutzung
planungsrechtlich zulassen zu können, wären zusätzlich zum festgesetzten
Baufenster (mindestens) auch die „Art der Nutzung“ (WR) sowie die Bauweise
(offene Bauweise) zu ändern.
Beide Änderungen ließen sich aber, nicht
zuletzt im Hinblick auf die Umgebung, städtebaulich kaum begründen und dürften
daher nicht abwägungsfehlerfrei durchzuführen sein.
Das Verfahren ist daher einzustellen.
Anlagen:
- Abgrenzung Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-c für das Grundstück Ginsterheide 32
- Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2010 (DS-Nr.: 036-1/10),
ohne Anlagen
- Landkreis Potsdam-Mittelmark, Schreiben v. 03.02.2011 an
RA List (als Vertreter des Grundstückseigentümers Ginsterheide 32)