Betreff
Einstellung des Verfahrens 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c "Eigenherdsiedlung Nord" für das Grundstück Ginsterheide 32
Vorlage
DS-Nr. 067/11
Art
Beschlussvorlage

1.         Das mit DS-Nr. 036-1/10 vom 20.05.2010 eingeleitete Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Ginsterheide 32 wird eingestellt.

2.         Die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Auf Antrag des Grundstückseigentümers hatte die Gemeindevertretung am 20.05.2010 mit DS-Nr. 036-1/10 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-001-c „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Ginsterheide 32 einzuleiten. Mit der Änderung sollte die dort bereits realisierte Umnutzung einer Nebenanlage zu Büroräumen planungsrechtlich zulässig werden. Der in Aus­sicht genommene Geltungsbereich ist als Anl. 1 beigefügt.

 

Mit der Bebauungsplan-Änderung sollte die bestehende straßenseitige (östliche) überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) erweitert werden. Durch parallel abzuschließenden städtebau­lichen Vertrag sollte zugleich sichergestellt werden, dass die bauliche Ausnutzung des rückwärti­gen Baufensters, z. B. durch Errichtung eines Wohngebäudes, solange ausgeschlossen bleibt, wie die Büronutzung der Nebenanlage fortbesteht.

 

Gemeinde und Landkreis, FD Technische Bauaufsicht II, kamen in einer ersten Einschätzung zu dem Ergebnis, dass mit der vorstehend beschriebenen B-Plan-Änderung das Vorhaben planungs­rechtlich zulässig wird.

 

Im Herbst 2010 setzte die Bauaufsichtsbehörde die zwischenzeitlich ausgesetzte Bearbeitung des Bauantrages zur nachträglichen Genehmigung der Nebenanlage fort. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass nicht nur das Baufenster, sondern außerdem auch die im B-Plan festgesetzte Art der Nutzung, nämlich „Reines Wohngebiet“, sowie bauordnungsrechtliche Fragen im Hinblick auf Abstandsflächen einer Baugenehmigung entgegenstehen.

 

Der Grundstückseigentümer zog daraufhin einen Rechtsanwalt hinzu, der sich in dieser Angele­genheit an den FD Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz des Landkreises wandte. Seine dort vorgetragenen baurechtlichen Argumente wurden geprüft, die dazu ergangene Stellungnahme des Landkreises ist als Anl. 3 beigefügt.

 

Die Stellungnahme bestätigt die bereits in der Bauausschuss-Sitzung vom 10.01.2011 geäußerte Einschätzung der Verwaltung, dass das eingeleitete Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht rechtssicher zu Ende zu führen sein wird. Um die bereits erfolgte Umnutzung planungsrechtlich zulassen zu können, wären zusätzlich zum festgesetzten Baufenster (mindestens) auch die „Art der Nutzung“ (WR) sowie die Bauweise (offene Bauweise) zu ändern.

Beide Änderungen ließen sich aber, nicht zuletzt im Hinblick auf die Umgebung, städtebaulich kaum begründen und dürften daher nicht abwägungsfehlerfrei durchzuführen sein.

 

Das Verfahren ist daher einzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 3.656.11

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2011

EURO: 3.656.11

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

  1. Abgrenzung Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-c für das Grundstück Ginsterheide 32
  2. Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2010 (DS-Nr.: 036-1/10), ohne Anlagen
  3. Landkreis Potsdam-Mittelmark, Schreiben v. 03.02.2011 an RA List (als Vertreter des Grundstückseigentümers Ginsterheide 32)