Betreff
"Stolper Berg" (gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm) in Kleinmachnow, Kurzdarstellung der abschließenden Rekultivierung (3. BA) mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept
Vorlage
DS-Nr. 068/11
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des in der Anlage beschriebenen Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes  zur abschließenden Rekultivierung (3.BA) „Stolper Berg“ vom 16.04.2010. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die erforderliche Genehmigungsplanung sowie die Realisierung zur abschließenden Rekultivierung 3. BA des „Stolper Berges“.


Ausgangssituation

Im Zuge der Maßnahme des Ausbaus des Teltowkanals erfolgte im Jahre 1981 die Errichtung der „Deponie Stahnsdorfer Damm“. Die Genehmigung zum Betreiben der Mülldeponie Kleinmachnow wurde durch den damaligen Rat des Kreises Potsdam nachträglich 1984 erteilt. Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ in Kleinmachnow, die eine umfassende städtebauliche Umstrukturierung des westlichen Ortsrandes von Kleinmachnow umfasst, wurde die damalige „Deponie Stahnsdorfer Damm“(heute “Stolper Berg“) im Juli 1991 geschlossen.

 

In Verbindung mit der Schließung der Deponie veranlasste die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E), als Geschäftsbesorger der Gemeinde Kleinmachnow, die Planung der ordnungsgemäßen Sicherung  und Rekultivierung der „Deponie Stahnsdorfer Damm“. Das Planungsziel der Gemeinde Kleinmachnow ist es, auf der Grundlage des seit 27.03.1997 rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c, den „Stolper Berg“ als öffentliche Grünfläche mit Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten zu gestalten und in die Planungen der umliegenden Flächen zu integrieren.

 

Die Deponie wurde in den 90iger Jahren gem. der 1. Teilanordnung des LUA vom 12.10.1995 erst fachgerecht profiliert (1. BA) und anschließend gem. der 2. Teilanordnung des LUA vom 20.03.1998 im 2. BA durch Erstellen einer temporären Oberflächenabdichtung (u.a. bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn mit Bodenüberdeckung) gesichert.

 

Die abschließende Rekultivierung (3. BA), wie sie zur endgültigen Sicherung und späteren Nachnutzung erforderlich ist, wurde mit der 3. Teilanordnung der inzwischen zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Potsdam – Mittelmark vom 18.05.1999 auf einen nicht präzisierten Zeitpunkt nach einer Beobachtungsphase zurückgestellt und steht daher noch aus.

 

Aktuelle Situation und Planungsgrundlagen zur abschließenden Rekultivierung

Das Konzept der „Himmelswarte Stolper Berg“ entwickelt den gesicherten Deponiekörper mit dem teilweise bestehenden Wegenetz (Realisierung im Rahmen des 2. BA mit einer vorläufigen Höhe von ca. 60,00 m ü HN  des gesicherten Deponiekörpers) für eine nachfolgend öffentliche Nutzung als Freizeit- und Erholungsfläche der Gemeinde Kleinmachnow weiter.

Nach einer inzwischen  über 11- jährigen Monitoringphase (Grundwasserbelastungssituation, Deponiegasentwicklung, Setzungen des Deponiekörpers) hat sich eine relative Stabilität der Verhältnisse eingestellt, die die abschließende Rekultivierung der ehemaligen Deponie mit einer Abschlusshöhe von ca. 62,70 ü HN ermöglicht.

 

Auf der Grundlage der Vorplanung (Stand: Plan “Gestaltungskonzept“ Februar 2005/April 2010 und „Höhenplan und Schnitte“ Januar 2006/Oktober 2009) für die abschließende Rekultivierung mit Ausbildung der „Himmelswarte“ erfolgten zwischenzeitlich fachliche Abstimmungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde (ehem. Untere Abfallwirtschaftsbehörde) des Landkreises Potsdam-Mittelmark, deren Ergebnisse Bestandteil der Stellungnahme vom 05.03.2010 sind. Sie lassen  sich wie folgt zusammenfassen:

 

-          Spätere Nutzungen des ehem. Deponiekörpers für Erholungs- und Freizeitzwecke ohne weitere bauliche Eingriffe in die Oberfläche des Sicherungssystems mit Rekultivierungs-schicht sind möglich.

-          Die Umgestaltung des „Stolper Berges“ im Zuge des 3. BA („Rekultivierung“) mit der geplanten Himmelswarte (Punkt 4 des Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes) ist damit umsetzbar.

-          Baumpflanzungen sind nicht genehmigungsfähig.

-          Eine Bepflanzung des gesicherten Deponiekörpers mit Bodenbedeckern- zur Vermeidung von Begehung und Befahrung mit Bikes- ist in Teilbereichen unter der Bedingung möglich, dass jährlich die tatsächliche Durchwurzelungstiefe festgestellt wird, und die Pflanzen bei einer Überschreitung einer Maximaltiefe beseitigt bzw. ausgetauscht werden.

-          Für Sonderbauwerke (Solarpanels, Kunstwerke…) mit erforderlichen Fundamenten ist eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben.

-          Die Umgestaltung des gesicherten Deponiekörpers mit der „Himmelswarte“ als zusätzliche

Auflast macht eine weitere Beobachtung des ehem. Deponiekörpers (Mindestzeitraum 5 Jahre)erforderlich.

-          Nach diesem Mindestzeitraum ist unter der Voraussetzung, dass die Zielkriterien (keine negativen Veränderungen der Beobachtungsparameter Grundwasser, Deponiegas, Setzungen)eingehalten wurden, eine Entlassung aus der Überwachungspflicht der zuständigen Behörde und damit die öffentliche Nutzung möglich.

 

Diese Vorgaben bilden die Grundlage für die Genehmigungsplanung zur endgültigen Rekultivierung (3. BA) der ehem. Siedlungsabfalldeponie.

 

Gestaltungskonzept zur abschließenden Rekultivierung „Stolper Berg“

Mit der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 05.03.2010 wurde für die Gemeinde Planungssicherheit bei der Weiterführung der Rekultivierung der gesicherten „Deponie Stahnsdorfer Damm“ geschaffen .Die Vorgaben aus der v. g.  Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Rekultivierung des „Stolper Berges“ bilden die Grundlage für die erforderliche Genehmigungsplanung zur endgültigen Rekultivierung der ehemaligen Siedlungsabfalldeponie.

 

Mit der Sicherung der Deponie hat die Gemeinde Kleinmachnow einen markanten Ort gewonnen. Der Körper mit seiner weichen aber klaren Form, mit seinen Mulden und Bermen sowie dem umlaufenden Graben stellt dabei ein technisches Landschaftsbauwerk dar und bildet eine Besonderheit in der „Waldgemeinde Kleinmachnow“.

 

Auf das geringfügig zu überarbeitende Gipfelplateau wird als markanter Abschlusskörper eine schiefe Ebene aufgesetzt, die am Hochpunkt mit einem platzartigen Halbrund abschließt. Die Überdeckung des Deponierohkörpers beträgt an dieser Stelle ca. 5 m(oberhalb der abdichten-den Kunststoffdichtungsbahn). Den Mittelpunkt des Platzes bildet eine stählerne Himmelsscheibe mit dem Sternbild der nördlichen Himmelsphäre. Eine Sitzmauer aus Gabionen schließt den Platz deutlich ab und akzentuiert die Silhouette des Berges. Vom Aussichtspunkt von bis zu19 m über den umgebenden Straßen werden Ausblicke über die dicht bestandenen Kiefernforsten ermöglicht. Mit dem geplanten Wegesystem ist das Gipfelplateau mit der Himmelswarte aus verschiedenen Richtungen erreichbar.

 

Der „Stolper Berg“ wird überwiegend durch Rasenflächen geprägt. Der nordöstliche Hang kann als Rodelbahn genutzt werden. Die Hänge zum Stolper Weg und zur Fahrenheitstraße werden teilweise mit Bodenbedeckern und kleinen Sträuchern bepflanzt.

 

Weitere Einzelheiten sind der Anlage „Gestaltungs- und Nutzungskonzept Stolper Berg“  zu entnehmen.

 

Kostenschätzung (Brutto)

 

-       

Planungskosten

ca.

100.000,00

-       

Baukosten

ca.

850.000,00

-       

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

ca.

209.000,00

 

Die Kosten für die abschließende Rekultivierung „Stolper Berg“ sind Kosten der Entwicklungsmaßnahme und im Kosten- und Finanzierungsplan für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ erfasst.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage beschlussrelevant

„Stolper Berg“ (gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm) in Kleinmachnow

Kurzdarstellung der abschließenden Rekultivierung (3. BA) mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept vom 16.04.2010