Betreff
Gehwegbefestigung und Erneuerung Straßenbeleuchtung Steinweg
Vorlage
010/10
Art
Beschlussvorlage

Der Gehweg Steinweg wird von Hohe Kiefer bis Bannwald beidseitig entsprechend Anlage 1 –Variante 1- befestigt.

 

BAUPROGRAMM

-         westliche Seite ab Heidefeld bis Bannwald in einer Breite von 1,60 m

-         östliche Seite von Hohe Kiefer bis Bannwald in einer Breite von 1,20 m

-         Befestigung mit Betonplatten (Multi Tec - Plattenbelag) 40 x 60 cm in einer Stärke von 8 cm, welche in den Farben rot-gelb nuanciert sind

-         Gehwegüberfahrten in schwarzen Betonsteinpflaster

-         grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtung (siehe Anlage 1.2) analog der Straßenbeleuchtung Märkische Heide


1970 wurde der westliche Gehweg mit Betonplatten 40 x 60 cm in einer Stärke von 4 cm befestigt. Ein spezieller Unterbau ist nicht vorhanden. Ebenso fehlen die Einfassungen des Plattenbelages. Dieser Plattenbelag ist trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltung nach nunmehr über 40 Jahren soweit verschlissen, dass er grundhaft erneuert werden muss. Die Gehwegplatten sind zum überwiegenden Teil gebrochen und die Absätze zwischen den Platten lassen die Verkehrssicher­heit nur noch sehr schwer gewährleisten. Neben den baulichen Aspekten sind die Anforderungen an eine moderne Gehwegbefestigung in den Jahren deutlich gewachsen. Hier handelt es sich zudem auch gleichzeitig um einen Schulweg, der von radfahrenden Kindern zur Grundschule und auch von Bürgern auf dem Weg zum Friedhofsbereich genutzt wird. Der Gehweg Steinweg erfüllt eine Sammelfunktion für den Schulweg, da hier viele Schulwege kurz unmittelbar vor der Schule zusammenlaufen.

 

Die grundhafte Erneuerung des Gehweges umfasst folgende Maßnahmen:

 

1.           Entfernung des vorhandenen Plattenbelages

2.           Einbau einer entsprechenden Tragschicht, ggf. Frostschutzschicht

3.           Einfassung des Plattenbelages mit Tiefborden

4.           Befestigung der Gehwegüberfahrten und Anschluss der Gartenpforte an den befestigten Gehweg. Die unversiegelten Seitenbereiche werden mit einer Promenadengrandmischung so weit befestigt, dass diese ebenfalls verkehrssicher begehbar sind und keine Höhenabsätze auf dem Gehweg in der vollen Breite vorhanden sein werden.

 

Da die Standardwegebefestigung aus Doppelverbundsteinen Beton, grau, 8 cm, von der Ge­meinde nicht mehr gewünscht wird, erfolgt die Befestigung mit Multitecplatten 60 x 40 x 8 cm in Anlehnung des vorhandenen Plattenbelages. Mit diesen Betonplatten ist die Verkehrssicherheit für die nächsten 40 Jahre gegeben. Mit der behindertengerechten Absenkung des Gehweges zu den Nebenstraßen wird der Allgemeinheit, die neben den Schulwegen die Gehwege verstärkt nutzt, um zum örtlichen Friedhof zu gelangen, deutlich verbessert. Für die Anwohner werden die Anwohnerpflichten am öffentlichen Straßenland leichter und sicherer zu erfüllen sein. Hier insbe­sondere die Winterwartung und die allgemeine Verkehrssicherheit auch bei schlechten Wetterla­gen, wie sie im Herbst und Frühjahr öfter vorkommen.

 

Nach der ursprünglichen Variante einer Gehwegbefestigung mit Doppelverbundsteinen grau in Breiten von 2,50 m und 1,50 m haben die Gemeindevertreter der Verwaltung aufgegeben, an­dere Varianten zur Umsetzung zu untersuchen. Dies ist erfolgt und in den Anlagen 1 – 3 dargestellt.

 

Die Anlage 1 beinhaltet die vorgeschlagene Befestigung mit farbigen Betonplatten in Breiten von 1,60 m und 1,20 m. Die Verlegung erfolgt in Mauerverband. Dies hat den Vorteil einer großen Ebenmäßigkeit durch die maximale Verringerung von Fugen zwischen dem Befestigungsmaterial und lehnt sich an die alte Plattenbefestigung an.

 

Die Variante 2 ist eine Befestigung mit Betonformsteinen in ebenfalls farbiger Ausführung rot-gelb. Diese wird durch Verwendung von Standardmaterialien geringfügig günstiger und ist insbeson­dere bei notwendigen Erneuerungsarbeiten an unterirdischen Versorgungsanlagen deutlich bes­ser zu händeln, d. h. die Tiefbaufirmen können diesen Gehwegbelag besser ein- und ausbauen und fehlendes Steinmaterial aufgrund der Normierung kostengünstig und schnell ersetzen. Als Nachteil gegenüber dem Plattenbelag ergibt sich der höhere Anteil von Fugen zwischen den einzelnen Pflastermaterialien. Bei den Varianten 1 und 2 werden die verbleibenden Nebenanlagen des Gehweges so befestigt, dass ein gefahrloses Benutzen möglich ist, jedoch die Versickerungsfähigkeit und Gasdurchlässigkeit des Belages erhalten bleibt.

 

Bei extremen Witterungsbedingungen können Fußgänger und Radfahrer den Hartbelag ohne Probleme benutzen und werden sicherlich den wasserdurchlässigen Belag meiden. Die Variante 3 ist eine Belegung des Gehweges mit Promenadengrand. Dieses Material ist nicht festgebunden und ist somit wasser- und luftdurchlässig. Die Vor- und Nachteile dieses Materials sind in der Anlage 4 dargestellt. Neben den anfänglichen ökonomischen Vorteilen für die Kommune und die Anlie­ger erweisen diese sich auf- die Dauer zum Nachteil. Es wird eingeschätzt, dass Teile des Geh­wegbelages nach ca. 10 – 12 Jahren grundhaft erneuert werden müssen. Inwieweit die Erneue­rung sich nur auf die Deckschicht oder sogar auf die Tragschicht erstreckt, kann nicht abge­schätzt werden und hängt von der jährlichen Wartung des Promenadengrands ab. Eine jährliche Wartung des Promenadengrands wird notwendig sein, da das Bindemittel (Lehm) sich durch Wind- und Wassererosionen verflüchtigt. Ebenfalls werden feine Bestandteile des Gehweges ver­fliegen. Neben der Bekämpfung von Grünbewuchs wird das jährliche Ausbessern von Senken notwendig bleiben. Bei einem geschätzten Aufwand von ca. 2,00 Euro je Quadratmeter inklusive Material für einmalige Instandhaltungsarbeiten fallen für die Gemeinde Kleinmachnow, bei einer angenommenen benutzten Gehwegbereite von 1,50 m jährliche Kosten von 4.000,-00 Euro an. Dies ist ein Zwanzigstel des derzeitigen Volumens zur Reparatur und Instandhaltung von Geh- und Radwegen in der gesamten Gemeinde Kleinmachnow und summiert sich nach 10 Jahren auf ca. 40.000,00 Euro. Somit erhöhen sich die Investitionskosten für eine Laufzeit von 10 Jahren auf 200.000,00 Euro und bei einer angenommenen Nutzungsdauer des Hartbelages von 40 Jahren summieren sich die Kosten auf 760.000,00 Euro, hiervon 150.000,00 Euro erstmalige Herstellung, 160.000,00 Euro Wartung für 40 Jahre und 50.000,00 Euro Erneuerung nach jeweils 10 Jahren. Von diesen Kosten kann man sicherlich ca. 30.000,00 Euro für die 40jährige Unterhaltung der Seiten­streifen, welche auch bei der Hartvariante wasserdurchlässig bleiben soll, abziehen. Somit er­scheint die Befestigung mit Promenadengrand, welche ökologisch sinnvoll ist, aus ökonomischer Sicht sehr teuer und die Verkehrssicherheit wird zu allen Jahreszeiten nicht garantiert werden kön­nen. Neben den schlechteren Benutzungseigenschaften steigen außerdem die erhöhten Auf­wendungen entsprechend der Straßenreinigungssatzung für die Anwohner und für die finanzielle Belastung nach jeweils 10 Jahren notwendiger Erneuerung.

 

Die Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1974. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist diese technisch verschlissen und überholt. Eine Umrüstung auf Energiesparleuchten erfolgte im Jahr 1998. Die neue Beleuchtungsanlage wird analog der Beleuchtungsanlage Märkische Heide/Grasweg/Sperberfeld ausgeführt und erfüllt die heutigen Anforderungen an eine moderne Straßenbeleuchtung hinsichtlich Stromersparnis und Ausleuchtung.

 

Da der Steinweg auch gleichzeitig ein Schulweg ist, soll die Bauausführung in den Sommerferien für den westlichen Teil erfolgen, d. h. nach Bestätigung des Ausbauprogramms durch die Ge­meindevertretung wäre eine öffentliche Ausschreibung im Monat Juni sinnvoll, um die Auftrags­vergabe spätestens in der GV-Sitzung am 01.07.2010 vornehmen zu können (besser wäre der 14.06.2010), um die Sommerzeit für die Hauptarbeiten nutzen zu können.

 

Die Anwohner sind über die geplante Gehwegbefestigung mit einer Informationsveranstaltung am 19.01.2010 und zuvor durch ein Informationsschreiben mit Info-Zeitraum 08.09. – 08.10.2009 zur Projekteinsicht im Gemeindeamt Kleinmachnow informiert worden. Die Äußerungen der Anwoh­ner und Eigentümer zu den drei Varianten sind ausgewertet (siehe Anlage 5).

 

Die Baumaßnahme ist laut dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg umlage­pflichtig. Für ein 500 qm großes Grundstück ergibt sich für den Plattenbelag eine Kostenbeteili­gung von ca. 2.000,00 Euro, für ein 900 qm großes Grundstück ca. 3.500,00 Euro. Die Kosten für Planung und die Beleuchtungsanlagen sind darin eingeschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, im nächsten Jahr die Gehwegbefestigung auch im nördlichen Teil bis zum Friedhof vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

5026

 Finanz-HH 2010

EURO: 240.000,00 €

Produktgruppe:

54 10

 

 

Maßnahmen-Nr:

70104

 


 

Anlagen

Anlage 1.1 – Auszug aus Lageplan Variante 1 Multi Tec - Plattenbelag

Anlage 1.2 – Regelquerschnitt Variante 1 – Multi Tec - Plattenbelag

Anlage 2.1 – Auszug aus Lageplan Variante 2 - Betonsteinpflaster

Anlage 2.2 – Regelquerschnitt Variante 2 - Betonsteinpflaster

Anlage 3.1 – Auszug aus Lageplan Variante 3 – Promenadengrant

Anlage 3.2 – Regelquerschnitt Variante 3 – Promenadengrant

Anlage 4    – Vor- und Nachteil von Promenadengrantbefestigung

Anlage 5    – Auswertung Bürgeräußerungen Januar/Februar 2010 (wird nachgereicht)