Der
Gehweg Steinweg wird von Hohe Kiefer bis Bannwald beidseitig entsprechend Anlage 1 –Variante 1- befestigt.
BAUPROGRAMM
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westliche
Seite ab Heidefeld bis Bannwald in einer Breite von 1,60 m
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östliche
Seite von Hohe Kiefer bis Bannwald in einer Breite von 1,20 m
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Befestigung
mit Betonplatten (Multi Tec - Plattenbelag) 40 x 60 cm in einer Stärke von 8
cm, welche in den Farben rot-gelb nuanciert sind
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Gehwegüberfahrten
in schwarzen Betonsteinpflaster
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grundhafte
Erneuerung der Straßenbeleuchtung (siehe Anlage 1.2) analog der Straßenbeleuchtung
Märkische Heide
1970 wurde der westliche Gehweg mit Betonplatten
40 x 60 cm in einer Stärke von 4 cm befestigt. Ein spezieller Unterbau ist
nicht vorhanden. Ebenso fehlen die Einfassungen des Plattenbelages. Dieser
Plattenbelag ist trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltung nach nunmehr
über 40 Jahren soweit verschlissen, dass er grundhaft erneuert werden muss. Die
Gehwegplatten sind zum überwiegenden Teil gebrochen und die Absätze zwischen
den Platten lassen die Verkehrssicherheit nur noch sehr schwer gewährleisten.
Neben den baulichen Aspekten sind die Anforderungen an eine moderne
Gehwegbefestigung in den Jahren deutlich gewachsen. Hier handelt es sich zudem
auch gleichzeitig um einen Schulweg, der von radfahrenden Kindern zur
Grundschule und auch von Bürgern auf dem Weg zum Friedhofsbereich genutzt wird.
Der Gehweg Steinweg erfüllt eine Sammelfunktion für den Schulweg, da hier viele
Schulwege kurz unmittelbar vor der Schule zusammenlaufen.
Die grundhafte
Erneuerung des Gehweges umfasst folgende Maßnahmen:
1.
Entfernung des vorhandenen Plattenbelages
2.
Einbau einer entsprechenden Tragschicht,
ggf. Frostschutzschicht
3.
Einfassung des Plattenbelages mit
Tiefborden
4.
Befestigung der Gehwegüberfahrten und
Anschluss der Gartenpforte an den befestigten Gehweg. Die unversiegelten
Seitenbereiche werden mit einer Promenadengrandmischung so weit befestigt, dass
diese ebenfalls verkehrssicher begehbar sind und keine Höhenabsätze auf dem
Gehweg in der vollen Breite vorhanden sein werden.
Da die Standardwegebefestigung aus
Doppelverbundsteinen Beton, grau, 8 cm, von der Gemeinde nicht mehr gewünscht
wird, erfolgt die Befestigung mit Multitecplatten 60 x 40 x 8 cm in Anlehnung
des vorhandenen Plattenbelages. Mit diesen Betonplatten ist die
Verkehrssicherheit für die nächsten 40 Jahre gegeben. Mit der behindertengerechten
Absenkung des Gehweges zu den Nebenstraßen wird der Allgemeinheit, die neben
den Schulwegen die Gehwege verstärkt nutzt, um zum örtlichen Friedhof zu
gelangen, deutlich verbessert. Für die Anwohner werden die Anwohnerpflichten am
öffentlichen Straßenland leichter und sicherer zu erfüllen sein. Hier insbesondere
die Winterwartung und die allgemeine Verkehrssicherheit auch bei schlechten
Wetterlagen, wie sie im Herbst und Frühjahr öfter vorkommen.
Nach der ursprünglichen Variante einer
Gehwegbefestigung mit Doppelverbundsteinen grau in Breiten von 2,50 m und 1,50
m haben die Gemeindevertreter der Verwaltung aufgegeben, andere Varianten zur
Umsetzung zu untersuchen. Dies ist erfolgt und in den Anlagen 1 – 3
dargestellt.
Die Anlage 1 beinhaltet die vorgeschlagene
Befestigung mit farbigen Betonplatten in Breiten von 1,60 m und 1,20 m. Die
Verlegung erfolgt in Mauerverband. Dies hat den Vorteil einer großen
Ebenmäßigkeit durch die maximale Verringerung von Fugen zwischen dem
Befestigungsmaterial und lehnt sich an die alte Plattenbefestigung an.
Die Variante 2 ist eine
Befestigung mit Betonformsteinen in ebenfalls farbiger Ausführung rot-gelb.
Diese wird durch Verwendung von Standardmaterialien geringfügig günstiger und
ist insbesondere bei notwendigen Erneuerungsarbeiten an unterirdischen
Versorgungsanlagen deutlich besser zu händeln, d. h. die Tiefbaufirmen können
diesen Gehwegbelag besser ein- und ausbauen und fehlendes Steinmaterial
aufgrund der Normierung kostengünstig und schnell ersetzen. Als Nachteil gegenüber
dem Plattenbelag ergibt sich der höhere Anteil von Fugen zwischen den einzelnen
Pflastermaterialien. Bei den Varianten 1 und 2 werden die verbleibenden Nebenanlagen
des Gehweges so befestigt, dass ein gefahrloses Benutzen möglich ist, jedoch
die Versickerungsfähigkeit und Gasdurchlässigkeit des Belages erhalten bleibt.
Bei extremen Witterungsbedingungen können
Fußgänger und Radfahrer den Hartbelag ohne Probleme benutzen und werden
sicherlich den wasserdurchlässigen Belag meiden. Die Variante 3 ist eine
Belegung des Gehweges mit Promenadengrand. Dieses Material ist nicht
festgebunden und ist somit wasser- und luftdurchlässig. Die Vor- und Nachteile
dieses Materials sind in der Anlage 4 dargestellt. Neben den anfänglichen
ökonomischen Vorteilen für die Kommune und die Anlieger erweisen diese sich
auf- die Dauer zum Nachteil. Es wird eingeschätzt, dass Teile des Gehwegbelages
nach ca. 10 – 12 Jahren grundhaft erneuert werden müssen. Inwieweit die Erneuerung
sich nur auf die Deckschicht oder sogar auf die Tragschicht erstreckt, kann
nicht abgeschätzt werden und hängt von der jährlichen Wartung des
Promenadengrands ab. Eine jährliche Wartung des Promenadengrands wird notwendig
sein, da das Bindemittel (Lehm) sich durch Wind- und Wassererosionen
verflüchtigt. Ebenfalls werden feine Bestandteile des Gehweges verfliegen.
Neben der Bekämpfung von Grünbewuchs wird das jährliche Ausbessern von Senken
notwendig bleiben. Bei einem geschätzten Aufwand von ca. 2,00 Euro je Quadratmeter
inklusive Material für einmalige Instandhaltungsarbeiten fallen für die
Gemeinde Kleinmachnow, bei einer angenommenen benutzten Gehwegbereite von 1,50
m jährliche Kosten von 4.000,-00 Euro an. Dies ist ein Zwanzigstel des
derzeitigen Volumens zur Reparatur und Instandhaltung von Geh- und Radwegen in
der gesamten Gemeinde Kleinmachnow und summiert sich nach 10 Jahren auf ca.
40.000,00 Euro. Somit erhöhen sich die Investitionskosten für eine Laufzeit von
10 Jahren auf 200.000,00 Euro und bei einer angenommenen Nutzungsdauer des
Hartbelages von 40 Jahren summieren sich die Kosten auf 760.000,00 Euro,
hiervon 150.000,00 Euro erstmalige Herstellung, 160.000,00 Euro Wartung für 40
Jahre und 50.000,00 Euro Erneuerung nach jeweils 10 Jahren. Von diesen Kosten
kann man sicherlich ca. 30.000,00 Euro für die 40jährige Unterhaltung der
Seitenstreifen, welche auch bei der Hartvariante wasserdurchlässig bleiben
soll, abziehen. Somit erscheint die Befestigung mit Promenadengrand, welche ökologisch
sinnvoll ist, aus ökonomischer Sicht sehr teuer und die Verkehrssicherheit wird
zu allen Jahreszeiten nicht garantiert werden können. Neben den schlechteren
Benutzungseigenschaften steigen außerdem die erhöhten Aufwendungen
entsprechend der Straßenreinigungssatzung für die Anwohner und für die
finanzielle Belastung nach jeweils 10 Jahren notwendiger Erneuerung.
Die Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1974.
Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist diese technisch verschlissen und
überholt. Eine Umrüstung auf Energiesparleuchten erfolgte im Jahr 1998. Die
neue Beleuchtungsanlage wird analog der Beleuchtungsanlage Märkische
Heide/Grasweg/Sperberfeld ausgeführt und erfüllt die heutigen Anforderungen an
eine moderne Straßenbeleuchtung hinsichtlich Stromersparnis und Ausleuchtung.
Da der Steinweg auch gleichzeitig ein Schulweg
ist, soll die Bauausführung in den Sommerferien für den westlichen Teil
erfolgen, d. h. nach Bestätigung des Ausbauprogramms durch die Gemeindevertretung
wäre eine öffentliche Ausschreibung im Monat Juni sinnvoll, um die Auftragsvergabe
spätestens in der GV-Sitzung am 01.07.2010 vornehmen zu können (besser wäre der
14.06.2010), um die Sommerzeit für die Hauptarbeiten nutzen zu können.
Die Anwohner sind über die geplante Gehwegbefestigung
mit einer Informationsveranstaltung am 19.01.2010 und zuvor durch ein
Informationsschreiben mit Info-Zeitraum 08.09. – 08.10.2009 zur Projekteinsicht
im Gemeindeamt Kleinmachnow informiert worden. Die Äußerungen der Anwohner und
Eigentümer zu den drei Varianten sind ausgewertet (siehe Anlage 5).
Die Baumaßnahme ist laut dem
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg umlagepflichtig. Für ein 500 qm
großes Grundstück ergibt sich für den Plattenbelag eine Kostenbeteiligung von
ca. 2.000,00 Euro, für ein 900 qm großes Grundstück ca. 3.500,00 Euro. Die Kosten
für Planung und die Beleuchtungsanlagen sind darin eingeschlossen.
Es ist beabsichtigt, im nächsten Jahr die
Gehwegbefestigung auch im nördlichen Teil bis zum Friedhof vorzunehmen.
Anlagen
Anlage 1.1 – Auszug aus Lageplan Variante 1 Multi
Tec - Plattenbelag
Anlage 1.2 – Regelquerschnitt Variante 1 – Multi
Tec - Plattenbelag
Anlage 2.1 – Auszug aus Lageplan Variante 2 -
Betonsteinpflaster
Anlage 2.2 – Regelquerschnitt Variante 2 -
Betonsteinpflaster
Anlage 3.1 – Auszug aus Lageplan Variante 3 –
Promenadengrant
Anlage 3.2 – Regelquerschnitt Variante 3 –
Promenadengrant
Anlage 4
– Vor- und Nachteil von Promenadengrantbefestigung
Anlage 5
– Auswertung Bürgeräußerungen Januar/Februar 2010 (wird nachgereicht)