1.
Für das Gebiet östlich Schwarzer Weg /
Ecke Wilhelm-Külz-Straße (Stahnsdorf)
– vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“
aufgestellt werden.
2.
Mit dem Bebauungsplan werden unter
anderem die folgenden, allgemeinen Planungsziele angestrebt:
Sicherung der bestehenden Bildungseinrichtungen, derzeit Campus der Hoffbauer
gGmbH, bestehend aus Evangelischem Gymnasium, Evangelischer Grundschule und
Evangelischer Kindertagesstätte; Sicherung eines angemessenen Anteils an Grün-
und Freiflächen.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur
Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorzunehmen.
Im
südlichen Bereich der Gemeinde Kleinmachnow, angrenzend an die Gemarkungen der
Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf, ist auf einem Teil des über viele
Jahre ungenutzten ehemaligen Siemens-Geländes ein Schwerpunkt der
Bildungsinfrastruktur entstanden.
Die
bestehenden Gebäude und ihr unmittelbares Umfeld werden vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde derzeit zum
Teil als unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) und zum Teil als Außenbereich
(§ 35 BauGB) eingestuft.
Nach den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) handelt es sich um
Gewerbegebiet (GE); ein Teilbereich ist Bestandteil der gegenwärtig erfolgenden
13. Änderung des FNP für Waldflächen. Parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplanes wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich
werden.
Der
Bauausschuss war zuletzt 2009 über damalige Vorstellungen des (privaten)
Grundstückseigentümers zur Nutzung des Siemens-Geländes – ohne Grundstück der
ev. Grundschule – unterrichtet worden: in der Sitzung am 30.03.2009 durch
Vortrag eines vom Grundstückseigentümer beauftragten Planungsbüros; in der
Sitzung vom 16.11.2009 anhand eines von diesem Büro überarbeiteten „Entwicklungskonzept,
Bearbeitungsstand September 2009“ (BAU-Info-Nr. 02/09).
Der
Bauausschuss bekräftigte seine Auffassung, dass an dieser Stelle eine [vom
Grundstückseigentümer damals angedachte] Wohnbebauung, auch in der [überarbeiteten
und zur Sitzung am 16.11.2009] vorgelegten Form, für die weitere
Entwicklung der Gemeinde nicht wünschenswert ist.
Auch wenn
der Grundstückseigentümer Pläne zur Entwicklung als Wohnbaufläche nicht weiter
verfolgt, bleibt die künftige Nutzung großer
Teile des Grundstücks weiter unklar.
Aus Sicht
der Gemeinde sollen die vorhandenen bildungsbezogenen Nutzungen einschließlich
der zugehörigen Frei- und Grünflächen aber auf Dauer nicht nur
bauordnungsrechtlich (durch Baugenehmigungen des Landkreises), sondern auch
bauplanungsrechtlich (auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes der
Gemeinde) gesichert werden. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
notwendig, mit dem die vorhandene Nutzung der Gebäude gesichert und eine
ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglicht wird. Anteile an bisher unbebauten
Flächen sind angemessen großzügig zu erhalten.
Beabsichtigt
sind Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung, zur Bauweise und überbaubaren
Grundstücksflächen.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung des Geltungsbereiches
KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“
2)
Ausschnittskarte Flächennutzungsplan