1. Der bereits geschlossene
Optionsvertrag zum Erwerb der Kammerspiele, zuletzt verlängert bis zum 31. März
2011, wird nochmals bis zum 31. Dezember 2011 verlängert mit der Möglichkeit
der vorzeitigen Kündigung durch die Gemeinde.
2. Der Bürgermeister wird
berechtigt, an den Eigentümer der Kammerspiele für die Monate April bis
Dezember 2011 monatlich 1.500 € als Zuschuss für die Aufrechterhaltung des Betriebes
in diesem Zeitraum zu zahlen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung soll diese
Zahlung entfallen.
Die Gemeinde Kleinmachnow hat eine mit dem
Eigentümer der Kammerspiele vertraglich vereinbarte Option zum Erwerb der
Kammerspiele Kleinmachnow bis zum 31. März 2011.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.
März 2011 ist die DS-Nr. 032/11 zum Erwerb der Kammerspiele nach langer
Diskussion vom Bürgermeister zurückgezogen worden.
Deutlich wurde, dass es noch weiterer
Vorbereitungen bedarf, bis eine abschließende Entscheidung der
Gemeindevertretung erfolgen kann. Um die Kammerspiele auch nach dem
31. März 2011 für die Gemeinde optional sichern zu können, muss der
Optionsvertrag verlängert werden.
Der Vertrag muss eine Regelung dahingehend
enthalten, dass eine vorzeitige Kündigung durch die Gemeinde möglich ist,
sobald eine Entscheidung der Gemeindevertretung gefasst worden ist. Der
Zeitraum bis Dezember 2011 ist gewählt worden, um die in der Diskussion
angesprochenen Zielstellungen (Abstimmung der gemeindlichen Ziele zum Betrieb,
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens) in möglichst breiter
Diskussion zu ermitteln.