1.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die
in Anlage 2 durch Schraffur
hervorgehobenen Flächen verringert. Er soll damit den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der
Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anl. 3 vorliegenden Fassung gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
4.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen
Städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin abzuschließen, durch
den diese insbesondere verpflichtet wird, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten
der Allgemeinheit auf ihren Flächen zu dulden (Uferweg Teltowkanal) sowie,
nach Fertigstellung des neu zu errichtenden Mehrzweckgebäudes auf dem mittleren
Grundstücksteil, die auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche)
vorhandenen baulichen Anlagen zu beseitigen. Im Vertrag sind auch die dazu
erforderlichen Sicherungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der
Gemeindevertretung mit dem Abwägungsbeschluss über diesen Bebauungsplan zur
Kenntnis vorzulegen.
Die Gemeindevertretung hatte am 16.12.2010 (DS-Nr. 180/10)
beschlossen, für das in Anl. 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan
mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ aufzustellen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine
Änderung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung des FNP Kleinmachnow für
Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow KLM-FNP-15).
Im
Aufstellungsbeschluss war der Geltungsbereich des Bebauungsplanes so abgegrenzt
worden, dass auch Flächen, die unter die Planfeststellung zum Neubau der
Schleuse Kleinmachnow fallen, einbezogen waren. Auf Grund von Rechtsmitteln,
die gegen den Ende 2010 ergangenen Teilaufhebungsbeschluss zur Planfeststellung
eingelegt wurden, gilt diese aber (zunächst) weiter. Die entsprechend planbefangenen
uferseitigen Flächen sollen daher aus dem Geltungsbereich ausgegliedert werden (vgl.
Anl. 2, Kennzeichnung durch
Schraffur). Weitere planfestgestellte Flächen, insbesondere: Flächen für die
Baustelleneinrichtung für den Neubau der Schleuse Kleinmachnow, sind im
Bebauungsplan-Vorentwurf in Anl. 3 durch Schraffur als unter
die Planfeststellung fallend gekennzeichnet. Die seitens der Gemeinde dort
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ist aber als Flächendarstellung
unterlegt.
Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt, eine Neugestaltung des
BBiZ planungsrechtlich vorzubereiten und so den Ausbildungsstandort
Kleinmachnow der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung dauerhaft zu ordnen. Der mit
der Neugestaltung frei werdende rückwärtige (östliche) Teil des
BBiZ-Grundstücks soll als Grünfläche gesichert werden. Zugleich sollen im
Bebauungsplan und flankierend durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
mit der Grundstückseigentümerin die Voraussetzungen für einen durchgehenden Ufer
begleitenden Rad- u. Gehweg geschaffen werden. Einbezogen und in ihrem Bestand
erhalten werden soll außerdem die unter Denkmalschutz stehende Kanalsiedlung
(Machnower Schleuse 1-16). Nähere Erläuterungen können der Anl. 3,
Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, entnommen werden.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit
vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben
werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu
erarbeiten sein, der voraussichtlich Ende 2011 / Anfang 2012 der
Gemeindevertretung vorgestellt und danach auf die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt werden soll.
Die Kosten
für das Bauleitplan-Verfahren werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur Übernahme
von Planungskosten vom 10.02./16.02.2011 zu 70 % von der
Grundstückseigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(53119 Bonn), und zu 30 % von der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Der auf die Grundstückseigentümerin entfallende Betrag, anteilig für dieses Verfahren
12.842,25 € (stadtplanerische Leistungen, brutto/inkl. Nebenkosten), ist
auf das Konto der Gemeinde Kleinmachnow bereits eingezahlt worden.
1.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“
2.
Geltungsbereich mit Kennzeichnung der
Veränderungen des bisherigen Geltungsbereiches, Stand 16.12.2010 (Schraffur)
3.
Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“:
– Erläuterungen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
– Vorentwurf (Stand 16.05.2011), Legende,
– Städtebauliches Konzept