Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 082/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow umfasst den in Anlage 1 gekenn­zeichneten Bereich. Der Neuzuschnitt des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemei­ne Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hatte am 24.03.2011 mit DS-Nr. 028/11 beschlossen, den Flächen­nutzungsplan (FNP) für den Bereich des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) zu ändern. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow geführt. Parallel erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“.

Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009, die am 17. Mai 2010 (Amtsblatt Nr. 06/2010) neu bekannt gemacht wurde.

Im Einleitungsbeschluss vom 24.03.2011 war der Änderungsbereich so abgegrenzt worden, dass Restflächen zwischen der Wasserfläche Teltowkanal einerseits und dem (künftigen) Geltungs­bereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 andererseits ausgeklammert blieben, die der städte­baulich angestrebten Nutzung aber ebenfalls nicht mehr entsprechen. Diese Flächen (vgl. Anl. 2, Kennzeichnung durch Schraffur) werden deshalb in den Änderungsbereich einbezogen, der wie in Anl. 1 gekennzeichnet abgegrenzt wird.

Ziel der Bauleitplanung ist es insbesondere, die Neugestaltung des BBiZ planungsrechtlich vorzu­bereiten und so den Ausbildungsstandort Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dauerhaft zu ordnen. Der Bestand der denkmalgeschützten Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1 ‑ 16) soll gesichert und, im Hinblick auf einen uferbegleitenden Rad- und Gehweg unmittelbar am Teltowkanal, eine Grünfläche (als waldgeprägte Grünfläche / Grünverbindung) dargestellt werden. Der zwischen dem künftigen Standort des BBiZ und dem Seeberg verbleibende Bereich soll nicht mehr für bauliche Nutzungen vorgehalten, sondern als Grünfläche entwickelt werden.

Die vorstehend beschriebenen Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 16.05.2011 (vgl. Anl. 3) dargestellt.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf erfolgen.

Die Kosten für das Bauleitplan-Verfahren werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur Über­nahme von Planungskosten vom 10.02./16.02.2011 zu 70 % von der Grundstückseigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (53119 Bonn), und zu 30 % von der Gemeinde Kleinmach­now getragen. Der auf die Grundstückseigentümerin entfallende Betrag, anteilig für dieses Ver­fahren 4.506,19 € (brutto/inkl. Nebenkosten), ist auf das Konto der Gemeinde Kleinmachnow bereits eingezahlt worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 6.437,42

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 6.437,42

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow

2)         Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum bisherigen Änderungsbereich, Stand 24.03.2011

3)         Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand: 16.05.2011)