1. Der
Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM‑FNP‑15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow umfasst den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich. Der Neuzuschnitt des Änderungsbereiches ist
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2)
wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 24.03.2011 mit DS-Nr. 028/11 beschlossen, den
Flächennutzungsplan (FNP) für den Bereich des Berufsbildungszentrums
Kleinmachnow (BBiZ) zu ändern. Das Änderungsverfahren wird unter der
Bezeichnung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 für Flächen im
Bereich BBiZ Kleinmachnow geführt. Parallel erfolgt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“.
Der
FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung
vom 15.10.2009, die am 17. Mai 2010 (Amtsblatt Nr. 06/2010) neu bekannt gemacht
wurde.
Im
Einleitungsbeschluss vom 24.03.2011 war der Änderungsbereich so abgegrenzt
worden, dass Restflächen zwischen der Wasserfläche Teltowkanal einerseits und
dem (künftigen) Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 andererseits ausgeklammert
blieben, die der städtebaulich angestrebten Nutzung aber ebenfalls nicht mehr entsprechen.
Diese Flächen (vgl. Anl. 2,
Kennzeichnung durch Schraffur) werden deshalb in den Änderungsbereich
einbezogen, der wie in Anl. 1 gekennzeichnet abgegrenzt wird.
Ziel
der Bauleitplanung ist es insbesondere, die Neugestaltung des BBiZ
planungsrechtlich vorzubereiten und so den Ausbildungsstandort Kleinmachnow
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dauerhaft zu ordnen. Der Bestand der
denkmalgeschützten Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1 ‑ 16) soll
gesichert und, im Hinblick auf einen uferbegleitenden Rad- und Gehweg
unmittelbar am Teltowkanal, eine Grünfläche (als waldgeprägte Grünfläche /
Grünverbindung) dargestellt werden. Der zwischen dem künftigen Standort des
BBiZ und dem Seeberg verbleibende Bereich soll nicht mehr für bauliche Nutzungen
vorgehalten, sondern als Grünfläche entwickelt werden.
Die
vorstehend beschriebenen Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 16.05.2011
(vgl. Anl. 3) dargestellt.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Die
Kosten für das Bauleitplan-Verfahren werden gemäß Städtebaulichem Vertrag zur
Übernahme von Planungskosten vom 10.02./16.02.2011 zu 70 % von der
Grundstückseigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(53119 Bonn), und zu 30 % von der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Der auf die Grundstückseigentümerin entfallende Betrag, anteilig für dieses Verfahren
4.506,19 € (brutto/inkl. Nebenkosten), ist auf das Konto der Gemeinde
Kleinmachnow bereits eingezahlt worden.
1)
Kennzeichnung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow
2)
Kennzeichnung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum bisherigen Änderungsbereich,
Stand 24.03.2011
3)
Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand:
16.05.2011)