Durch
Beschluss der Gemeindevertretung am 22.11.2007 zur DS-Nr. 269/07 wurde für den
„Straßenbau Eichenweg“ eine genaue Abschnittsbildung vorgegeben, die den
unterschiedlichen Ausbaustand der Straße - von komplett ausgebaut über
teilweise ausgebaut bis unbefestigt – wiedergab. Die Abschnittsbildung diente
zugleich dazu festzulegen, dass für die Eigentümer im Bereich des vorhandenen
Komplettausbaus insoweit keine Belastungen nach der Straßenbaubeitragssatzung
der Gemeinde entstehen können.
Ich frage den Bürgermeister:
1.
Wie ist der Beschluss der
Gemeindevertretung, der im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 14/2007
veröffentlicht worden ist, vom Bürgermeister umgesetzt worden?
2.
Wie hat der Bürgermeister die Kosten
der Baumaßnahmen spezifiziert nach den gebildeten Abschnitten anteilig auf die
durch den GV-Beschluss betroffenen Anlieger nach der Straßenbaubeitragssatzung
der Gemeinde verteilt?
3.
Wie hat der Bürgermeister
sichergestellt, dass Anlieger im Bereich des vor Baubeginn bereits komplett ausgebauten
Straßenabschnitts nicht erneut mit Straßenausbaukosten belastet worden
sind?