Betreff
Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 096/11
Art
Beschlussvorlage

Der geprüfte Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 13. Mai 2011, wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.


Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtig sein. Er hat sämtliches Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer aufgestellt.

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

- der Anhang

- die Anlagenübersicht

- die Forderungsübersicht

- die Verbindlichkeitenübersicht und

- der Beteiligungsbericht.

Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4  BbgKVerf zu.  

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

Durch die Einführung der doppischen Rechnungsführung in der Gemeinde Kleinmachnow zum 01. Januar 2009 und der damit verbundenen Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz per  01. Januar 2009 am 24. März 2011, ist erzwungener Maßen eine Verschiebung in der vorstehend vorgeschriebenen Terminkette notwendig geworden.

Der Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde vom Kämmerer zum 18. März 2011 aufgestellt.

In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde erfolgte bei diesem ersten doppischen Jahresabschluss eine begleitende Prüfung der Unterlagen. Das heißt, der Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde am 05. Mai 2011 dem Rechnungsprüfungsamt zu einer abschließenden Prüfung zugestellt.

Der geprüfte Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde durch den Kämmerer am 11. Mai 2011 dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung zugeleitet, welcher den Jahresabschluss am 13. Mai 2011 festgestellt und an die  Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weitergeleitet hat.

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.

Der Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

   


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2009 mit seinen Anlagen

Prüfbericht

Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten