Der
geprüfte Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, durch den
Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 13. Mai 2011, wird gemäß § 82 Abs. 4
BbgKVerf beschlossen.
Die Gemeinde hat
für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss
klar und übersichtig sein. Er hat sämtliches Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes
nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer aufgestellt.
Dem
Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
- der Anhang
- die
Anlagenübersicht
- die
Forderungsübersicht
- die
Verbindlichkeitenübersicht und
- der
Beteiligungsbericht.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer dem
Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter
Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom
Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung
vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den
Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung
zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu.
Die
Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens
zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich
entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten.
Durch die
Einführung der doppischen Rechnungsführung in der Gemeinde Kleinmachnow zum 01.
Januar 2009 und der damit verbundenen Beschlussfassung über die
Eröffnungsbilanz per 01. Januar 2009 am
24. März 2011, ist erzwungener Maßen eine Verschiebung in der vorstehend
vorgeschriebenen Terminkette notwendig geworden.
Der
Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde vom Kämmerer zum 18. März 2011
aufgestellt.
In Abstimmung mit
dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde erfolgte bei diesem ersten doppischen
Jahresabschluss eine begleitende Prüfung der Unterlagen. Das heißt, der
Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde am 05. Mai 2011 dem
Rechnungsprüfungsamt zu einer abschließenden Prüfung zugestellt.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2009, mit seinen Anlagen, wurde durch den Kämmerer am 11. Mai
2011 dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung zugeleitet,
welcher den Jahresabschluss am 13. Mai 2011 festgestellt und an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weitergeleitet
hat.
Der Beschluss
über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den
Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.
Der
Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die
Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Anlagen:
Jahresabschluss
2009 mit seinen Anlagen
Prüfbericht
Stellungnahme
des Hauptverwaltungsbeamten