Betreff
Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Kleinmachnow Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
DS-Nr. 097/11
Art
Beschlussvorlage
Dem
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Michael Grubert, wird für das Haushaltsjahr 2009
Entlastung erteilt.
Gemäß § 82 Abs. 4
BbgKVerf hat die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung zum jeweiligen
Jahresabschluss der Gemeinde in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das
Haushaltsjahr zu entscheiden.
Verweigert die
Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen
aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.
Der Beschluss
über die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen.
In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht nehmen kann.
Der Beschluss
über die Entlastung ist der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen.