Die Natura-Buchhandlung,
Adolf-Grimme-Ring 12, Kleinmachnow, erhält den Auftrag, für folgende Schulen in
Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow die Schulbücher zu liefern:
1. Eigenherd-Schule,
2. Grundschule
Auf dem Seeberg,
3. Steinweg-Schule,
4. Maxim-Gorki-Gesamtschule.
Das Auftragsvolumen
beträgt ca. 55.400,- € Brutto.
Schulbuchbestellungen
der
- Eigenherd-Schule,
- Grundschule Auf dem Seeberg,
- Steinweg-Schule,
- Maxim-Gorki-Gesamtschule.
- Rundschreiben zum
Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011;
Gesch.Z.:III/1-313-35/2011 (Stand: 17. März 2011) Anhang Nr. 7
Erläuterung:
Die Lieferung erfolgt auf der
Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes vom 19.04.2002, in Verbindung mit Nr.2
des Rundschreibens des Ministeriums des Innern vom 08.04.2003 und der
Mitteilung Nr. 14/03 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10.04.2003,
betreffend den Vergaben von Lieferungen und Leistungen gem. § 30 Kommunale
Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) im Zusammenhang mit der Beschaffung
von Schulbüchern durch die kommunalen Schulträger.
Das Buchpreisbindungsgesetz
schließt einen unmittelbaren Preiswettbewerb aus. Ein Wettbewerb darf deshalb
nur dann eröffnet werden, wenn ein Leistungswettbewerb überhaupt möglich ist.
Ein Leistungswettbewerb ist aber nur dann möglich, wenn und soweit zu erwarten
ist, dass die Leistungen, die nach dem Buchpreisbindungsgesetz vereinbart
werden dürfen, zu den dort festgelegten Preisen in qualitativ unterschiedlicher
Weise angeboten und erbracht werden.
Für die Schulbuchbestellung
2011/12 ist nicht zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit von Angeboten zur
Lieferung von Schulbüchern im Wettbewerb unterschiedlich zu beurteilen sein
könnte. Daher können die Verträge, soweit sich ihr Abschluss nicht nach dem
Wettbewerbsrecht des Bundes richtet, gemäß § 30 Abs. 1 Kommunale
Haushalts- und Kassenverordnung freihändig geschlossen werden (siehe Anlage 5).
Gemäß § 1 Satz 3
Buchpreisbindungsgesetz ist es ein wesentlicher Normweck des Gesetzes, dass ein
breites Buchangebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist. Zu diesem
Zweck soll durch das Gesetz die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen
gefördert werden. Dementsprechend sieht § 6 Abs.1 Buchpreisbindungsgesetz
beispielsweise ausdrücklich vor, dass die Beiträge und insbesondere die
buchhändlerischen Serviceleistungen zu berücksichtigen sind, die kleinere
Buchhandlungen zur flächendeckenden Versorgung mit Büchern erbringen.
Dieser Normzweck des
Buchpreisbindungsgesetzes kann auch gemeindehaushaltsrechtlich berücksichtigt
werden, soweit dadurch die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verträge über
die Lieferung von Schulbüchern nicht beeinträchtigt wird.
Dabei
kann es im Ergebnis gerechtfertigt sein, die Verträge mit Buchhändlern zu
schließen, die im regionalen Einzugsbereich des Schulträgers zur
flächendeckenden Versorgung mit Büchern
beitragen und den Schulen sowie den Schülern und Eltern generell und nicht nur
im Hinblick auf die Beschaffung von Schulbüchern einen ortsnahen
buchhändlerischen Service bieten.
Vergabevorschlag:
Alle in der Bestellung
enthaltenen Schulbücher sind im Katalog der zugelassenen Schulbücher (Amtsblatt
des MBJS für das Land Brandenburg vom 05.04.2011, Schuljahr 2011/2012)
aufgeführt.
Die Beschaffung wurde in den
vergangenen Schuljahren an die Natura-Buchhandlung, Kleinmachnow,
Adolf-Grimme-Ring 12, vergeben.
Dies soll auch in diesem Jahr
wieder so gehandhabt werden, da die Natura-Buchhandlung der einzige Buchhändler
im regionalen Einzugbereich des Schulträgers Kleinmachnow ist. Die
Natura-Buchhandlung zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit
aus. Zudem ist sie ein nicht unerheblicher Gewerbesteuerzahler für die
Gemeinde.
Die Auftragsvergabe basiert auf in
20-jähriger Zusammenarbeit nachgewiesener Vertragstreue.
Im Schuljahr 2011/2012 beträgt das
Beschaffungsvolumen ca. 55.400,00 € und stellt sich in den einzelnen Schulen
wie folgt dar:
Untersachkonto |
Betrag |
Schule |
21110 / 57001 |
11.474,55 € |
Eigenherd-Schule |
21120 / 57001 |
5.218,15 € |
Grundschule Auf dem Seeberg |
21140 / 57001 |
12.549,65 € |
Steinweg-Schule |
28200 / 57001 |
26.149,75 € |
Maxim-Gorki-Gesamtschule |
Summe: |
55.392,10 € |
|
Gemäß § 7 Abs.3 Nr.2
Buchpreisbindungsgesetz gewähren die Verkäufer bei Sammelbestellungen von
Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines
Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher
Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, folgende Nachlässe.
Bei einem Auftrag im Gesamtwert
von mehr als:
·
50 000 Euro - 15 Prozent Nachlass.
Wie in jedem Jahr wird die
beauftragte Buchhandlung den entsprechenden Nachlass gewähren, in diesem Jahr
15 Prozent.
Es ist gewährleistet, dass die
Schulbuchbeschaffung auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsansätze bleiben
wird.