Betreff
Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2011 - Anbau Steinwegschule
Vorlage
DS-Nr. 102/11
Art
Antrag

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 vorzulegen, die in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Sommerpause beschlossen werden kann.

2.    Der Bürgermeister wird gebeten, in diesem Nachtragshaushaltsplan die für die bereits beschlossene Errichtung des Anbaus an der Steinweg-Grundschule erforderlichen Mittel einzustellen.


Zur Begründung wird auf den Errichtungsbeschluss vom 25.06.2009, die Begründung in der DS-Nr. 056/11 und die aus dem Jahresabschluss 2009 (DS-NR. 096/11) erkennbare Ertrags-, Finanz- und Haushaltslage verwiesen.

Eine Information des Bürgermeisters gemäß § 54 Abs. 2 KomVerf, über wesentliche, negative Abweichungen zu den beschlossenen Haushaltsplänen liegen nicht vor.