1. Der Bürgermeister wird
beauftragt, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 vorzulegen, die in der ersten
Sitzung der Gemeindevertretung nach der Sommerpause beschlossen werden kann.
2. Der Bürgermeister wird
gebeten, in diesem Nachtragshaushaltsplan die für die bereits beschlossene
Errichtung des Anbaus an der
Zur Begründung wird
auf den Errichtungsbeschluss vom 25.06.2009, die Begründung in der DS-Nr.
056/11 und die aus dem Jahresabschluss 2009 (DS-NR. 096/11) erkennbare
Ertrags-, Finanz- und Haushaltslage verwiesen.
Eine Information des
Bürgermeisters gemäß § 54 Abs. 2 KomVerf, über wesentliche, negative
Abweichungen zu den beschlossenen Haushaltsplänen liegen nicht vor.