Betreff
DS-Nr. 264/09 - Umsetzung der Phryne von Ferdinand Lepcke in den öffentlichen Raum
Vorlage
INFO 010/11
Art
Informationsnummer

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 20.05.2010, dass die Phryne von Ferdinand Lepcke im öffentlichen Raum von Kleinmachnow aufgestellt werden soll.

 

Die Phryne wurde im Jahr 1900 von Ferdinand Lepcke (geb. 23.03.1866 in Coburg, gest. 12.03.1909 in Berlin) als lebensgroße Bronzestatue für eine Liegewiese am Schlachtensee in Berlin geschaffen.

 

Ein Nachguss, die „Kleinmachnower“ Phryne (s. Foto), gehörte einst Karl Jahn, einem Neffen der Gebrüder Lepcke, dessen Erben sie der Gemeinde Kleinmachnow zur öffentlichen Ausstellung überließen.

Nachdem die Phryne den 2. Weltkrieg in einem Kleinmachnower Garten unbeschadet überstand und mehrere Jahrzehnte ein wenig beachtetes Dasein fristete, wurde sie 1959 am Düppelteich aufgestellt. Bis Mitte der 90er Jahre stand die Phryne am Kleinmachnower Düppelteich. Doch wiederholt wurde die Skulptur beschmiert, umgestoßen und ein Arm abgebrochen. Daraufhin beschloss die Verwaltung, um erneute Beschädigungen zu verhindern, die Statue nach ausgiebiger Restaurierung in sicherer Umgebung aufzustellen. So steht sie seitdem zusammen mit dem Götterboten Hermes, einer Skulptur von A. Walter, auf dem Pausenhof der Eigenherd-Grundschule.

Die Schulkonferenz der Eigenherd-Schule sprach sich mit Beschluss vom 12.06.2010 (s. Anlage) einstimmig für den Verbleib der Statue auf dem Schulhof der Eigenherd-Schule aus. Sie begründete ihr Votum damit, dass das Kunstwerk, das seit vielen Jahren auf dem Schulhof aufgestellt ist, gut zur Schule passe und von Eltern, Schülerinnen und Schülern als fest zur Schule gehörig wahrgenommen und in den Unterricht einbezogen werde.

 

Zur Erledigung der DS-Nr. 264/09 wurden die folgenden möglichen Standorte untersucht:

 

  1. Brunnen am Rathausmarkt

Der Rathausmarkt befindet sich im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow. Vorstellbar ist die Aufstellung der Phryne auf der Insel im Brunnen.

 

  1. Anlegestelle nh-Hotel am Teltowkanal

Da es sich hierbei um keine Dampferanlegestelle, sondern nur um einen Anleger für private Boote handelt, ist der Standort wenig frequentiert und daher als ungeeignet zu beurteilen.

 

  1. Düppelteich

Der frühere Standort der Phryne befindet sich nach wie vor im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow, ist aber aufgrund der als hoch eingeschätzten Vandalismusgefahr weniger geeignet.

 

  1. Teich im Europarc

Das infrage kommende Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Der Standort wird jedoch als bedingt geeignet eingestuft, da er lediglich durch Berufspendler frequentiert wird.

 

  1. Freibad Kiebitzberge

Das im Eigentum der Gemeinde befindliche Freibad mit den großzügigen Grünanlagen bietet durch die Umzäunung einen gewissen Schutz vor Vandalismus. Allerdings wird es lediglich in den Sommermonaten (Mai bis September) durch eine breite Öffentlichkeit frequentiert (ca. 70.000 Besucher jährlich). Somit ist die Liegewiese im Freibad als Standort bedingt geeignet.

 

  1. Kleinmachnower See

Angedacht ist ein Standort auf einer kleinen Landzunge am nördlichen Ufer des Kleinmachnower Sees, unterhalb der Friedensbrücke. Gut sichtbar wäre die Phryne an dieser Stelle für all jene, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Brücke überqueren. Jedoch wird aufgrund der Einsamkeit der Örtlichkeit die Vandalismusgefahr als hoch eingestuft. Daher ist dieser Standort weniger geeignet.

 

  1. Grünzug zwischen An der Koppel / Reiterweg

Aufgrund der Lage in einem Wohngebiet abseits des Zentrums ist damit zu rechnen, dass der Phryne an diesem Standort nicht die wünschenswerte Aufmerksamkeit entgegengebracht würde. Daher ist der Grünzug als weniger geeignet einzustufen.

 

  1. früherer Blumenladen Ecke Hohe Kiefer / Förster-Funke-Allee

Mit der Neugestaltung dieses Grundstücks wäre es möglich, die Phryne beispielsweise inmitten eines Rondells auf einem Sockel zu präsentieren. Ausreichend Aufmerksamkeit wäre ihr hier sicher. Der Standort ist jedoch möglicherweise als vandalismusgefährdet einzustufen und daher nur bedingt geeignet.

 

  1. Klausenerstr. 15

Hierbei handelt es sich um ein Privatgrundstück mit 100-jährigem Baumbestand. Die Aufstellung in Zaunnähe würde vom Eigentümer befürwortet. Auch wäre der Schutz vor Vandalismus gewährleistet. Durch die geringe Frequentierung dieser Gegend ist der Standort bedingt geeignet.

 

  1. Erlenweg 29

Als Standort ist die Rasenfläche vor dem ehemaligen Landhaus Braun (heute: Albert-Schweitzer-Förderschule) denkbar. Eigentümer des Anwesens ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Da jedoch der Bestand der Schule nicht gesichert ist, handelt es sich hierbei um einen unsicheren Standort.

 

  1. Ecke Erlenweg / Clara-Zetkin-Straße

Bei diesem möglichen Standort handelt es sich um eine abgelegene öffentliche Verkehrsfläche, teilweise mit Grünstreifen, bei der die Vandalismusgefahr hoch eingeschätzt wird. Daher ist dieser Standort eher ungeeignet.

 

  1. Grünstreifen westlich Erlenweg 90

Da sich auf diesem gemeindeeigenen Gelände ein Spielplatz befindet, ist der Standort nicht geeignet.

 

  1. Erlenweg 2

Hierbei handelt es sich um ein Privatgrundstück im Landschaftsschutzgebiet. Durch die Abgeschiedenheit ist dieser Standort als eher ungeeignet anzusehen.

 

  1. Gradnauerstr. 1

Das Privatgrundstück wurde bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut und ist daher nicht als Standort geeignet.