Betreff
Überplanmäßige Ausgaben in der Maßnahme M-000026 "Sanierung der Außenanlagen der Steinweg-Schule"
Vorlage
DS-Nr. 108/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Für das Jahr 2011 werden überplanmäßig 40.000 € im Rahmen eines Haushaltsvorgriffes nach § 70 (2) BbgKVerf aus dem Finanzplanjahr 2012zur Verfügung gestellt.

2.       Darüber hinaus werden 2011 nach § 70 (1) BbgKVerf weitere 40.000 € überplanmäßig  zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Vergabegewinne (Submissionssumme < Kostenberechnung) innerhalb der  Maßnahme M-000033 „Neubau Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule“ (Untersachkonto: 28200.94201)

 

 


1.              Einleitung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2009 mit der Drucksache DS-Nr.: 218/09 den Errichtungsbeschluss zur Sanierung der Außenanlagen der Steinweg-Schule gefasst. Damit wurde beschlossen, den Pausenhof, den Bolzplatz, den Sportplatz, die Laufbahnen sowie die Weitsprunganlage unter Einbeziehung der Vorstellungen und Wünsche der Schulkonferenz, der Lehrer/innen und der Schüler sowie des Hortes der Steinweg-Schule zu sanieren.

Der 1. Bauabschnitt wurde im Jahre 2010 begonnen und nunmehr im Mai 2011 fertig gestellt.

In einem 2. Bauabschnitt soll jetzt der Sportplatz saniert werden. Dazu ist die Auftragsvergabe vorzunehmen. Da im Rahmen der Bauabwicklung des 1. BA zusätzliche Maßnahmen erforderlich wurden und auch das zu vergebende Leistungspaket um weitere, ungeplante Bauleistungen ergänzt wurde bzw. werden soll, sind zuvor die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Hierzu die nachstehenden Erläuterungen:

2.              Finanzielle Auswirkungen

2.1.        Mehrkosten im 1. BA

Im Verlauf der Durchführung der Arbeiten zum ersten Bauabschnitt ergaben sich eine ganze Reihe von ergänzenden Maßnahmen bei der Schulhofgestaltung. Diese resultieren einerseits aus Nachträgen, die über die ursprüngliche Planung hinausgehend in die Maßnahme eingeflossen sind, weil sich im Verlauf der Bauausführung deren Notwendigkeit erwiesen hat. Dann gab es während der Durchführung Änderungen der Planung, die aus nachträglich formulierten Sicherheitsinteressen der Schule herrühren und zu Umbauten an einigen Komponenten der Außenanlage führten.

Beispielhaft seien an dieser Stelle aufgeführt:

-            sogen. Rampe, Wegeverbindung zum Bolzplatz; Sockelbereich Speisesaal, div. Kleinarbeiten

-            Nachträge zum Kletterspielgerät: 3 zusätzliche Handlaufseile, Kerben in Balancierbalken

-            L-Elemente aus Sichtbeton für Übergangsbereich Sporthalle und Treppenbeginn

-            Überarbeitung Pflasterhügel

-            Lieferung Kunstrasen und Bauzaun, Steine verlegen, Fahrradständer

-            Wassergebundene Wegedecke, Granitkleinsteinkante unterhalb der Sitzstufenanlage

Damit erhöhten sich die Baukosten (incl. Baunebenkosten) auf 353.561 € (Anlage 1). Gegenüber der Kostenberechnung vom 12.01.2010 in Höhe von 309.500 € ergibt das Mehrkosten in einer Höhe von 44.060 €. Zum Verständnis muss jedoch hinzugefügt werden, dass in diesen Mehrkosten Bestandteile enthalten sind, die von vorn herein außerhalb der Kostenberechnung des Architekten geplant wurden. Es handelt sich dabei um Kosten in Höhe von 10.358 € für die Vermessung, das Baugrundgutachten, die Immissionsprognose, die Bauversicherung und die Statik für die Ballfangzäune. Es bleiben 33.702 € Mehrkosten für diese zusätzliche Maßnahmen übrig. 

Dem stehen für den 1. BA in 2010 Haushaltsmittel – einschl. der übertragenen Mittel aus den Vorjahren – von 345.000 € gegenüber.   

2.2.        Mehrkosten im 2. BA

Für den 2. Bauabschnitt wurden in der Leistungsbeschreibung bei den Regenentwässerungsanlagen zusätzliche Leistungen aufgenommen, die in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen waren. Dabei handelt es sich um die teilweise Entwässerung der Flächen vom Sporthallendach. Wie sich herausgestellt hat, liegen wesentliche Teile der Versickerungsanlagen für die Dachentwässerung der Sporthalle unter dem zu sanierenden Sportplatz, sind zudem noch unterdimensioniert und bedürfen der Erweiterung. Bei entsprechenden Starkregenereignissen besteht ansonsten die Gefahr einer Unterspülung der sanieren Sportflächen. Daher können die Bestandsanlagen nicht so bleiben.

Der verantwortliche Planer wurde daher damit beauftragt die erforderliche Berechnung zur Dimensionierung der  Entwässerungsanlagen für die Ableitung von Niederschlagswasser zu erstellen, auf der Grundlagen des DWA-Arbeitsblattes -A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. in Verbindung mit der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“. Da die DIN 1986 seitdem mehrfach geändert wurde – zuletzt im Mai 2008, und hier insbesondere durch Definition neuer Anforderungen und Lösungsansätze im Bereich der Regenentwässerung – dürfte davon auszugehen sein, dass die vorhandenen Regenentwässerungsanlagen erneuerungsbedürftig sind. Es stellte sich heraus, dass die vorhandenen Regenentwässerungsanlagen der Sporthalle nicht mehr den Erfordernissen der letztgenannten DIN entsprachen. Das deckt sich auch mit Aussagen der Schule, wonach in den letzten Jahre häufiger beobachtet werden konnte, dass die vorhandene Regenentwässerungsanlage die anfallenden Wassermengen nicht aufnehmen konnte. Es besteht somit Handlungsbedarf, wenn dieses Problem nachhaltig angegangen werden soll.

Die Erneuerung der Dachentwässerung der Sporthalle war nicht Gegenstand des ursprünglichen Planungsauftrages an der Planer, so dass diese Maßnahme zusätzlich und ungeplant ist.

Ergänzend zur Kostenberechnung vom 12.01.2010 wurde am 10.02.2011 vom Planungsbüro eine Kostenschätzung für die zusätzliche Arbeiten an der Dachentwässerung vorgelegt. In Summe ergibt sich für den 2. BA somit eine Kostenberechnung von 177.447 € reine Bau- ohne Nebenkosten (Anlage 2).

Nach der Angebotseröffnung am 02.05.2011 musste festgestellt werden, dass diese Kostenberechnung nicht erreicht wurde sondern dass die Vergabesumme darüber liegt. Der zu vergebende Bauauftrag hat ein Volumen vom 193.081 € und übersteigt die Kostenberechnung somit um 15.634 €. Diese Kostensteigerung resultieren aus Preissteigerungen in der Kostengruppen 525 „Sportflächen“ und  einem vergleichsweise sehr hohem Pauschalansatz für die Kostengruppe 591 „Baustelleneinrichtung“. Einschließlich der Baunebenkosten in Höhe von 11.890 € summieren sich die Projektkosten für die Realisierung des 2. Bauabschnittes somit auf 204.971 € (Anlage 1; Nr.: 2).

Die Kostenermittlung der Dachentwässerung wurde in 2. Ausbaustufen vorgenommen. Stufe 1 ist nur die hintere Hälfte der rechten Sporthallenseite, Stufe 2 (Erweiterung) sieht Entwässerung der gesamten rechten Sporthallenseite vor. Mit dem Ausbau der Dachentwässerung in der Stufe 2 (Erweiterung), ergeben sich weitere Mehrkosten in Höhe von 12.467 €. Die Gesamtkosten für den 2. BA summieren sich dann auf 217.438 € (Anlage 1; Nr.: 3)    

Gegenüber der Kostenberechnung vom 12.01.2010 in Höhe von 174.420€, ergeben sich nach Einbeziehung der Dachentwässerung in der Ausbaustufe 2 und den Steigerungen nach der Submission, Mehrkosten von 43.018 €.

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2011 beträgt 150.000 €. Nur bezogen auf den 2. Bauabschnitt entstehen damit Mehrkosten in Höhe von 67.438 €, gemessen am verfügbaren Haushaltstitel.  

2.3.        Ausblick auf den 3. Bauabschnitt

Vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen nach der Angebotseröffnung für den 2. BA hat die Gemeinde den verantwortlichen Planer mit der Überarbeitung der Kostenberechnung für den 3. BA beauftragt. Gerade bei den Preisen für die Sportflächen haben sich doch größere Steigerungen gezeigt. Da auch im 3. BA solche Flächen errichten werden, soll das Risiko minimiert werden, in einem Jahr erneut vor Budgetproblemen zu stehen. Wenn im 1. oder 2. Quartal nächsten Jahres ausgeschrieben wird, ist die Kostenberechnung immerhin zwei Jahre alt und in der Zeit kann sich viel am Markt verändern. Die Überarbeitung der Kostenberechnung für den 3. BA sollte daher die Marktentwicklungen der letzten Monate berücksichtigen.

Die überarbeitete Kostenberechnung vom 05.06.2011 durch den beauftragten Landschaftsplaner am 06.06.2011 vorgelegt. Sie beinhaltet auch eine Neugestaltung der Planung unter der Maßgabe von Kosteneinsparungen, so dass die neue Kostenberechnung jetzt von Gesamtkosten für den 3. BA in Höhe von 212.340 € ausgeht (Anlage 1). Insofern wirkt sich der geplante Vorgriff auf den Haushalt 2012 nicht nachteilig auf die Projektabwicklung in diesem Jahr aus, da im Jahre 2012 dennoch ausreichend Mittel für die Abwicklung des 3. BA zur Verfügung stehen.

Zusammengefasst lassen sich die vorstehenden Erläuterungen in folgender Tabelle darstellen: 

2.4.        Tabellarische Zusammenfassung der Kostensituation

Die frei verfügbaren Budgetreste sind für den Ausgleich weiterer nicht vorhersehbaren Kosten vorgesehen, die eventuell noch zustande kommen können.

3.              Haushaltsrechtliche Würdigung

3.1.        Haushaltsvorgriff

Gemäß § 70 (2) BbgKVerf sind überplanmäßige Investitionen zulässig, wenn im Folgejahr die Deckung gewährleistet ist. Das gilt gerade bei Investitionen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Das ist hier der Fall, da zur Haushaltsplanung 2011 noch nicht die genaue Zeitplanung für den 2. BA vorlag.

Die Vorziehung der Auszahlungen steht im Interesse einer schnelleren Durchführung der Maßnahme. Auf der Grundlage der vorstehende Kostenzusammenstellung ist der Hauhaltsvorgriff i.H.v. 40.000 € möglich, da diese Kosten laut Kostenberechnung vom 05.06.2011 den 3. BA nicht gefährden.

3.2.        Überplanmäßige Mittel

Überplanmäßig sind Ausgaben, die den für die Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz unter Berücksichtigung der Ausgabereste, der Vorgriffe, der deckungsfähigen Ausgaben und der dem Ansatz durch Haushaltsvermerk zugeflossenen zweckgebundenen Einnahmen überschreiten. Überplanmäßige Ausgaben dürfen ausnahmsweise im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften bewilligt werden.

Die vorgenannt entstandenen Mehrkosten sind auf Grund der notwendigen Dachentwässerung der Sporthalle erforderlich. Würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die zusätzlichen Leistungen verzichtet und die notwendige Dachentwässerung jetzt nicht errichtet werden, müsste man das zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. In diesem Falle müsste von noch höheren Kosten ausgegangen werden. Da die erforderlichen Erdbauarbeiten jetzt ohnehin dort stattfinden, wo auch die Versickerungsanlagen hinkommen müssen, bietet es sich an, diese Dinge jetzt gleich mit zu erledigen. Damit würde man auch zusätzlichen Beeinträchtigungen im Schulbetrieb aus dem Wege gehen.

Die Sporthalle nebst ihres Dachentwässerungssystem wurden Mitte der 1990er Jahre errichtet und später durch Außensportanlagen partiell zugebaut. Zudem ließ sich der konkrete Verlauf der Bestandsleitungen und die Grüße der vorhandenen Versickerungsanlagen trotz intensiver Suche nicht mehr lückenlos rekonstruieren. Große Teile dieser Anlagen befinden sich im Baubereich des 2. BA. Da diese Anlagen durch die Überbauung mit Sportflächen nicht dort verbleiben können und bauseitig sowieso angefasst werden müssen, ist es jetzt nur konsequent und folgerichtig, eine nachhaltige Lösung dieses Problems für die Zukunft herbeizuführen.

Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen des § 79 (1) BbgKVerf erfüllt. Die Deckung erfolgt durch Vergabegewinne (Submissionssumme < Kostenberechnung) innerhalb der  Maßnahme M-000033 „Neubau Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule“ (Untersachkonto: 28200.94201). Aus dieser Deckung werden der Maßnahme M-000026 „Sanierung der Außenanlagen der Steinweg-Schule“ überplanmäßige Mittel in Höhe weitere 40.000 € zugeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO: -80.000,00

Produktgruppe:

21.10.03.00

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M-000026

 

 

 

 

 


 

Anlagen:

Anlage 1 = Kostenzusammenstellung je BA, Ausgleich des Defizits im Budget 2011

Anlage 2 = Mehrkosten nach der Submission für den 2. BA