1.
Für das Jahr
2011 werden überplanmäßig 40.000 € im Rahmen eines Haushaltsvorgriffes nach §
70 (2) BbgKVerf aus dem Finanzplanjahr 2012zur Verfügung gestellt. 2.
Darüber
hinaus werden 2011 nach § 70 (1) BbgKVerf weitere 40.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt
durch Vergabegewinne (Submissionssumme < Kostenberechnung) innerhalb
der Maßnahme M-000033 „Neubau
Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule“ (Untersachkonto: 28200.94201) |
1.
Einleitung |
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2009 mit der
Drucksache DS-Nr.: 218/09 den Errichtungsbeschluss zur Sanierung der
Außenanlagen der Der 1. Bauabschnitt wurde im Jahre 2010 begonnen und nunmehr im Mai
2011 fertig gestellt. In einem 2. Bauabschnitt soll jetzt der Sportplatz saniert werden.
Dazu ist die Auftragsvergabe vorzunehmen. Da im Rahmen der Bauabwicklung des
1. BA zusätzliche Maßnahmen erforderlich wurden und auch das zu vergebende
Leistungspaket um weitere, ungeplante Bauleistungen ergänzt wurde bzw. werden
soll, sind zuvor die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu die nachstehenden Erläuterungen: |
2.
Finanzielle Auswirkungen |
Im Verlauf der Durchführung der Arbeiten zum ersten Bauabschnitt
ergaben sich eine ganze Reihe von ergänzenden Maßnahmen bei der
Schulhofgestaltung. Diese resultieren einerseits aus Nachträgen, die über die
ursprüngliche Planung hinausgehend in die Maßnahme eingeflossen sind, weil
sich im Verlauf der Bauausführung deren Notwendigkeit erwiesen hat. Dann gab
es während der Durchführung Änderungen der Planung, die aus nachträglich
formulierten Sicherheitsinteressen der Schule herrühren und zu Umbauten an
einigen Komponenten der Außenanlage führten. Beispielhaft seien an dieser Stelle aufgeführt: -
sogen. Rampe, Wegeverbindung zum Bolzplatz;
Sockelbereich Speisesaal, div. Kleinarbeiten -
Nachträge zum Kletterspielgerät: 3 zusätzliche
Handlaufseile, Kerben in Balancierbalken -
L-Elemente aus Sichtbeton für Übergangsbereich
Sporthalle und Treppenbeginn -
Überarbeitung Pflasterhügel -
Lieferung Kunstrasen und Bauzaun, Steine verlegen,
Fahrradständer -
Wassergebundene Wegedecke, Granitkleinsteinkante
unterhalb der Sitzstufenanlage Damit erhöhten sich die Baukosten (incl. Baunebenkosten) auf 353.561 €
(Anlage 1). Gegenüber der Kostenberechnung vom 12.01.2010 in Höhe von
309.500 € ergibt das Mehrkosten in einer Höhe von 44.060 €. Zum Verständnis
muss jedoch hinzugefügt werden, dass in diesen Mehrkosten Bestandteile
enthalten sind, die von vorn herein außerhalb der Kostenberechnung des Architekten
geplant wurden. Es handelt sich dabei um Kosten in Höhe von
10.358 € für die Vermessung, das Baugrundgutachten, die Immissionsprognose,
die Bauversicherung und die Statik für die Ballfangzäune. Es bleiben 33.702 €
Mehrkosten für diese zusätzliche Maßnahmen übrig. Dem stehen für den 1. BA in 2010 Haushaltsmittel – einschl. der
übertragenen Mittel aus den Vorjahren – von 345.000 € gegenüber. |
2.2.
Mehrkosten im
2. BA Für den 2. Bauabschnitt wurden in der Leistungsbeschreibung bei den
Regenentwässerungsanlagen zusätzliche Leistungen aufgenommen, die in der
ursprünglichen Planung nicht vorgesehen waren. Dabei handelt es sich um die
teilweise Entwässerung der Flächen vom Sporthallendach. Wie sich
herausgestellt hat, liegen wesentliche Teile der Versickerungsanlagen für die
Dachentwässerung der Sporthalle unter dem zu sanierenden Sportplatz, sind
zudem noch unterdimensioniert und bedürfen der Erweiterung. Bei
entsprechenden Starkregenereignissen besteht ansonsten die Gefahr einer
Unterspülung der sanieren Sportflächen. Daher können die Bestandsanlagen
nicht so bleiben. Der verantwortliche Planer wurde daher damit
beauftragt die erforderliche Berechnung zur Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für die Ableitung von
Niederschlagswasser zu erstellen, auf der Grundlagen des DWA-Arbeitsblattes
-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von
Niederschlagswasser) der Deutsche
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
in Verbindung mit der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“. Da
die DIN 1986 seitdem mehrfach geändert wurde – zuletzt im Mai 2008, und hier
insbesondere durch Definition neuer Anforderungen und Lösungsansätze im
Bereich der Regenentwässerung – dürfte davon auszugehen sein, dass die
vorhandenen Regenentwässerungsanlagen erneuerungsbedürftig sind. Es stellte
sich heraus, dass die vorhandenen Regenentwässerungsanlagen der Sporthalle
nicht mehr den Erfordernissen der letztgenannten DIN entsprachen. Das deckt
sich auch mit Aussagen der Schule, wonach in den letzten Jahre häufiger
beobachtet werden konnte, dass die vorhandene Regenentwässerungsanlage die
anfallenden Wassermengen nicht aufnehmen konnte. Es besteht somit
Handlungsbedarf, wenn dieses Problem nachhaltig angegangen werden soll. Die Erneuerung der Dachentwässerung der
Sporthalle war nicht Gegenstand des ursprünglichen Planungsauftrages an der
Planer, so dass diese Maßnahme zusätzlich und ungeplant ist. Ergänzend zur Kostenberechnung vom 12.01.2010 wurde am 10.02.2011 vom
Planungsbüro eine Kostenschätzung für die zusätzliche Arbeiten an der Dachentwässerung
vorgelegt. In Summe ergibt sich für den 2. BA somit eine Kostenberechnung von
177.447 € reine Bau- ohne Nebenkosten (Anlage 2). Nach der Angebotseröffnung am 02.05.2011 musste festgestellt werden,
dass diese Kostenberechnung nicht erreicht wurde sondern dass die
Vergabesumme darüber liegt. Der zu vergebende Bauauftrag hat ein Volumen vom
193.081 € und übersteigt die Kostenberechnung somit um 15.634 €. Diese
Kostensteigerung resultieren aus Preissteigerungen in der Kostengruppen 525
„Sportflächen“ und einem
vergleichsweise sehr hohem Pauschalansatz für die Kostengruppe 591 „Baustelleneinrichtung“.
Einschließlich der Baunebenkosten in Höhe von 11.890 € summieren sich die
Projektkosten für die Realisierung des 2. Bauabschnittes somit auf 204.971 € (Anlage
1; Nr.: 2). Die Kostenermittlung der Dachentwässerung wurde in 2. Ausbaustufen
vorgenommen. Stufe 1 ist nur die hintere Hälfte der rechten Sporthallenseite,
Stufe 2 (Erweiterung) sieht Entwässerung der gesamten rechten
Sporthallenseite vor. Mit dem Ausbau der Dachentwässerung in der Stufe 2
(Erweiterung), ergeben sich weitere Mehrkosten in Höhe von 12.467 €. Die
Gesamtkosten für den 2. BA summieren sich dann auf 217.438 € (Anlage 1;
Nr.: 3) Gegenüber der Kostenberechnung vom 12.01.2010 in Höhe von 174.420€,
ergeben sich nach Einbeziehung der Dachentwässerung in der Ausbaustufe 2 und
den Steigerungen nach der Submission, Mehrkosten von 43.018 €. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2011 beträgt 150.000 €. Nur bezogen
auf den 2. Bauabschnitt entstehen damit Mehrkosten in Höhe von 67.438 €,
gemessen am verfügbaren Haushaltstitel.
|
2.3.
Ausblick auf
den 3. Bauabschnitt |
Vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen nach der Angebotseröffnung
für den 2. BA hat die Gemeinde den verantwortlichen Planer mit der
Überarbeitung der Kostenberechnung für den 3. BA beauftragt. Gerade
bei den Preisen für die Sportflächen haben sich doch größere Steigerungen
gezeigt. Da auch im 3. BA solche Flächen errichten werden, soll das Risiko
minimiert werden, in einem Jahr erneut vor Budgetproblemen zu stehen. Wenn im
1. oder 2. Quartal nächsten Jahres ausgeschrieben wird, ist die
Kostenberechnung immerhin zwei Jahre alt und in der Zeit kann sich viel am
Markt verändern. Die Überarbeitung der Kostenberechnung für den 3. BA sollte
daher die Marktentwicklungen der letzten Monate berücksichtigen. Die überarbeitete
Kostenberechnung vom 05.06.2011 durch den beauftragten Landschaftsplaner am
06.06.2011 vorgelegt. Sie beinhaltet auch eine Neugestaltung der Planung
unter der Maßgabe von Kosteneinsparungen, so dass die neue Kostenberechnung
jetzt von Gesamtkosten für den 3. BA in Höhe von 212.340 € ausgeht (Anlage
1). Insofern wirkt sich der geplante Vorgriff auf den Haushalt 2012 nicht
nachteilig auf die Projektabwicklung in diesem Jahr aus, da im Jahre 2012
dennoch ausreichend Mittel für die Abwicklung des 3. BA zur Verfügung stehen. Zusammengefasst lassen sich die vorstehenden Erläuterungen in
folgender Tabelle darstellen: |
2.4.
Tabellarische
Zusammenfassung der Kostensituation |
|
Die frei verfügbaren Budgetreste sind für den Ausgleich weiterer nicht
vorhersehbaren Kosten vorgesehen, die eventuell noch zustande kommen können. |
3.
Haushaltsrechtliche Würdigung |
3.1.
Haushaltsvorgriff Gemäß § 70 (2) BbgKVerf sind überplanmäßige Investitionen zulässig,
wenn im Folgejahr die Deckung gewährleistet ist. Das gilt gerade bei
Investitionen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Das ist hier der Fall,
da zur Haushaltsplanung 2011 noch nicht die genaue Zeitplanung für den 2. BA
vorlag. Die Vorziehung der Auszahlungen steht im Interesse einer schnelleren
Durchführung der Maßnahme. Auf der Grundlage der vorstehende
Kostenzusammenstellung ist der Hauhaltsvorgriff i.H.v. 40.000 € möglich, da
diese Kosten laut Kostenberechnung vom 05.06.2011 den 3. BA nicht gefährden. |
3.2.
Überplanmäßige
Mittel |
Überplanmäßig sind
Ausgaben, die den für die Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz
unter Berücksichtigung der Ausgabereste, der Vorgriffe, der deckungsfähigen
Ausgaben und der dem Ansatz durch Haushaltsvermerk zugeflossenen
zweckgebundenen Einnahmen überschreiten. Überplanmäßige Ausgaben dürfen ausnahmsweise
im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses nach Maßgabe
der haushaltsrechtlichen Vorschriften bewilligt werden. Die vorgenannt
entstandenen Mehrkosten sind auf Grund der notwendigen Dachentwässerung der
Sporthalle erforderlich. Würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die
zusätzlichen Leistungen verzichtet und die notwendige Dachentwässerung jetzt
nicht errichtet werden, müsste man das zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
In diesem Falle müsste von noch höheren Kosten ausgegangen werden. Da die erforderlichen
Erdbauarbeiten jetzt ohnehin dort stattfinden, wo auch die
Versickerungsanlagen hinkommen müssen, bietet es sich an, diese Dinge jetzt
gleich mit zu erledigen. Damit würde man auch zusätzlichen Beeinträchtigungen
im Schulbetrieb aus dem Wege gehen. Die Sporthalle nebst
ihres Dachentwässerungssystem wurden Mitte der 1990er Jahre errichtet und
später durch Außensportanlagen partiell zugebaut. Zudem ließ sich der
konkrete Verlauf der Bestandsleitungen und die Grüße der vorhandenen
Versickerungsanlagen trotz intensiver Suche nicht mehr lückenlos
rekonstruieren. Große Teile dieser Anlagen befinden sich im Baubereich des 2.
BA. Da diese Anlagen durch die Überbauung mit Sportflächen nicht dort
verbleiben können und bauseitig sowieso angefasst werden müssen, ist es jetzt
nur konsequent und folgerichtig, eine nachhaltige Lösung dieses Problems für
die Zukunft herbeizuführen. Vor diesem
Hintergrund sind die Voraussetzungen des § 79 (1) BbgKVerf erfüllt. Die
Deckung erfolgt durch Vergabegewinne (Submissionssumme < Kostenberechnung)
innerhalb der Maßnahme M-000033 „Neubau
Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule“ (Untersachkonto: 28200.94201). Aus
dieser Deckung werden der Maßnahme M-000026 „Sanierung der Außenanlagen der
Steinweg-Schule“ überplanmäßige Mittel in Höhe weitere 40.000 € zugeführt. |
Anlagen: |
Anlage 1 = Kostenzusammenstellung je BA, Ausgleich des Defizits im
Budget 2011 Anlage 2 = Mehrkosten nach der Submission für den 2. BA |